Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

passinglane
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Hallo zusammen,

es gibt mehrere Stränge hier im Forum zum Thema Zuparken: Ladesäulenpranger, was macht Ihr wenn zugeparkt?, diverse Aufkleber und Zettel werden diskutiert, die Ausschilderungen und auch das Abschleppen lassen. Ich möchte mal das Thema Abschleppen im öffentlichen Raum hier bündeln und fragen, wer denn welche Erfahrungen gemacht hat.
Habe mal direkt bei der Polizei angerufen und auch beim hiesigen Ordnungsamt (Villingen-Schwenningen) sowie mit einem Juristen gesprochen und das Internet mal durchsucht.
Ergebnis:
- Kein OLG-Urteil zum Sachverhalt gefunden (das vom OLG Hamm passt nicht direkt sondern konzentriert sich auf eine andere Rechtsfrage)
- eine Durchführungs- bzw. Verwaltungsverordnung des Innen- oder Verkehrsministeriums zur StVO (wie es sie zum Beispiel zur Landesbauordnung gibt) existiert in Ba-Wü nicht
- Aussage Polizeisprecher: Streifenpolizist vor Ort wird immer Verhältnismäßigkeit prüfen, Thema sei ja gaaaaanz neu, er könne keine generelle Aussage treffen, tendiert eher zu nicht abschleppen, weil Gerichte ans Abschleppen hohe Anforderungen stellen (Gefährdung, Feuerwehrzufahrt etc.). Und bei großer Ladenot? Keine Aussage. Sein Hinweis: Man habe Anspruch auf Herausgabe der Halterdaten, um zvilrechtlich Schaden einzuklagen (Mietwagen, Hotel etc.).
- Aussage Ordnungsamt (das perfekt ausgeschildert hat): Thema erkannt, Ordnungsdienst schreibt Knöllchen im Akkord, setzen sich zeitnah zusammen, um auch mit der Polizei einheitliches Vorgehen festzulegen. Auch hier Bedenken wg Rechtssicherheit. Die sei gegeben, wenn Parkverstoß mindestens 3 Stunden besteht. Dann kann wg sog. "negative Vorbildfunktion" auf jedem bewirtschafteten Parkplatz abgeschleppt werden, da gibt es viele Urteile. Ob die Behinderung nach §1 STVO reicht wolle man abklären.
- klar ist: Als Fahrer habe ich keine Handhabe, einen Ladesäulenzuparker abschleppen zu lassen, nicht mal auf mein Risiko hin, das kann nur die Polizei oder die Ortspolizeibehörde (Ordnungsdienst, MItarbeiter Ordnungsamt) veranlassen.

Meine Fragen:
- Hat schonmal jemand einen Säulen-Zuparker abschleppen lassen?
- Hat das schon mal jemand versucht, aber die Polizei hat nicht abschleppen lassen? Falls ja: Hat jemand evtl. eine Feststellungsklage laufen? Idee: Könnte man ja mal eine crowdfinanzierte Klage auf den Weg bringen.
- Wie handhabt die Ordnungsbehörde das in Eurem Ort bei entsprechend ausgeschilderten Säulen (abs. Halteverbot mit Zusatzschild "...nur während des Ladevorgangs"? Wird irgendwo abgeschleppt?
- Hat jemand Kenntnis von Widersprüchen, also Falschparker wird von Säule abgeschleppt und legt folgend Widerspruch ein bzw klagt dagegen?

Hinweis: Es soll NICHT um private Parkhäuser, Aldi-Parkplatz oder Autohäuser gehen, sondern NUR um öffentlichen Raum.

MfG
passinglane
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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aus einem anderen Thread von mir.
Zitat:

Aber ich habe heute mal eine Anwaltskanzlei angeschrieben ob da was geht .

Eigentlich bin ich bei der Recherche zu einem anderen Thema auf die gestoßen.
Nämlich Falschparker auf privatem Grundstück.

Anstatt abschleppen zu lassen, bei dem man auf die Kosten sitzen bleiben kann, gibt es nämlich die Möglichkeit den Falschparker abmahnen zu lassen. Und das wird für den Verursacher teuer. Ca. 150 bis 300 €. Hat man natürlich selber nichts davon. ;)

Jetzt will ich von der Kanzlei mal wissen, ob das auch bei zu geparkten Säulen geht.
Darauf bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihren Online-Auftrag zur Abmahnung eines Falschparkers. Ich habe diesen überschlägig geprüft.
Erfolgsaussichten haben Aufforderungen zur Unterlassung nur dann, wenn Sie persönlich einen individuellen privatrechtlichen Anspruch gegen den Falschparker haben, d. h. es muss sich um einen individuell gekennzeichneten Stellplatz handeln, der Ihnen zugewiesen ist und an dem Sie Alleinberechtigung haben. Dass der Falschparker ein öffentlich-rechtliches Park- / Halteverbot missachtet bzw. Ladesäulen zuparkt, berechtigt Sie dagegen nicht zur Abmahnung. In diesem Fall besteht sogar ein Risiko, dass die Gegenseite ihrerseits Unterlassensansprüche gegen Sie geltend macht und Ihnen hierfür die auf ihrer Seite entstandenen Kosten in Rechnung stellt. In solchen Fällen existiert kein Unterlassungsanspruch und der Abgemahnte muss die Kosten nicht erstatten. Solche Fälle mahnen wir daher – in Ihrem Interesse – nicht an.

Falls Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns nochmals für Ihr Vertrauen.

Fazit: es geht nur auf privatem Grundstück, wenn dazu die Ladesäule so gekennzeichnet ist, dass für jeden 100% tig erkennbar ist, dass nur das Fahrzeug dort stehen darf, dessen KFZ Kennzeichen dort hängt.
Also immer eins zusätzlich dabei haben und dranschrauben. ;)
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

passinglane
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Hallo prophyta,

hatte ich gesehen. Ist finde ich klar: Wenn ich nicht selber das Abschleppen veranlassen kann im öffentlichen Raum, kann ich auch nicht abmahnen, weil die Anspruchsgrundlage dazu fehlt. Ich kann den, der mit 80 durch unsere Tempo 30 Zone brettert auch nicht abmahnen, nur anzeigen.

Aber wie sieht es eben mit 823 BGB aus? Hat hier schon mal jemand einen Anspruch geltend gemacht, da der Ladesäulen-Zuparker ja die Nutzung MEINES EIGENTUMS behindert, ich ggfls. einen Vermögensschaden durch zusätzliche Ausgaben und ggfls. Einnahmeverlust (Geschäftstermin verpasst etc.) erleide und der Zuparker (Störer) somit schadenersatzpflichtig ist oder eben sein sollte???

mfg
passinglane

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Habe mir mal das Gesetz (ansatzweise) durchgelesen.

Dazu habe ich folgende Artikel gefunden
http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/pro ... k_Fall.pdf

Also, danach muss man schon mit null Watt an einer Säule ankommen, einen dringenden Termin haben den man nicht zu Fuss erreichen kann, und einen guten Anwalt.
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

passinglane
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Nö, finde ich nicht. Im Gegenteil, der Lösungsweg zeigt im Prinzip, dass man Schadenersatz verlangen kann. Die Frage ist: Wie ist zu bewerten, dass das Elektrofahrzeug prinzipiell zu bewegen ist (ander als in dem Beispiel und auch im zitierten Fleetfall), die Einwirkung also nicht direkt (zugeparkt, kann nicht bewegt werden, stattdessen;: kann nicht laden und kann deshalb demnächst nicht bewegt werden...)
Deshalb: Hat das jemand mal real durchgezogen in Zusammenhang mit Laden???

mfg
passinglane

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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Dazu bedürfte es wohl eines interessierten RA, der idealerweise selbst ab und an betroffen ist. Ansonsten dürfte das zu erwartende Honorar als Motivation nicht ausreichen... Schließlich muss man ja den entstandenen Schaden (Taxifahrt etc...) exakt nachweisen :roll: und hätte wohl nur in Ausnahmefällen einen Streitwert von 100€ überschritten. :?

Der Rechtsweg scheint ausgeschlossen. :mrgreen:
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Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

feuerwagen
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Ich halte es für nicht möglich jemanden abschleppen zu lassen. Dazu ist die Behinderung zu geringfügig.

Umgekehrt würde es mich interessieren ob mir evtl. die Ordnungshüter ein Knöllchen geben dürfen/wollen, wenn ich wegen zugeparkter Ladesäule mich auf den Gehweg/Randstreifen/Blumenrabatte daneben stelle während des Ladens.

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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i300 hat geschrieben:Dazu bedürfte es wohl eines interessierten RA, der idealerweise selbst ab und an betroffen ist. Ansonsten dürfte das zu erwartende Honorar als Motivation nicht ausreichen... Schließlich muss man ja den entstandenen Schaden (Taxifahrt etc...) exakt nachweisen :roll: und hätte wohl nur in Ausnahmefällen einen Streitwert von 100€ überschritten. :?

Der Rechtsweg scheint ausgeschlossen. :mrgreen:

Wird sowas nicht vom Rechtsschutz-Versicherung gedeckt?
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Skoda Enyaq 80x <-- der macht sowas von Spaß - WOW!

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

passinglane
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Hallo Feuerwagen,

es wäre natürlich extrem taktlos, aber wenn Dein Auto falsch parkt, kannst Du natürlich ein fettes Knöllchen bekommen. Dass ein Verbrenner vor der Ladesäule steht berechtigt Dich nicht, selber einen Verstoß zu begehen.

mfg
passinglane

Re: Abschleppen lassen - Rechtsgrundlage?

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passinglane hat geschrieben:Hallo prophyta,

hatte ich gesehen. Ist finde ich klar: Wenn ich nicht selber das Abschleppen veranlassen kann im öffentlichen Raum, kann ich auch nicht abmahnen, weil die Anspruchsgrundlage dazu fehlt. Ich kann den, der mit 80 durch unsere Tempo 30 Zone brettert auch nicht abmahnen, nur anzeigen.

Aber wie sieht es eben mit 823 BGB aus? Hat hier schon mal jemand einen Anspruch geltend gemacht, da der Ladesäulen-Zuparker ja die Nutzung MEINES EIGENTUMS behindert, ich ggfls. einen Vermögensschaden durch zusätzliche Ausgaben und ggfls. Einnahmeverlust (Geschäftstermin verpasst etc.) erleide und der Zuparker (Störer) somit schadenersatzpflichtig ist oder eben sein sollte???

mfg
passinglane
Moin,

ich hatte das schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Ich denke nicht, dass es hier irgend einen Anspruch gibt.
Wenn der Falschparker eine Säule zuparkt, kann man (theoretisch) auch zu einer anderen fahren und da laden.
Was macht ein Benziner, wenn er bei der Tanke aufkreuzt und man ihm sagt: "Sorry, Benzin ist alle, den Rest hat der fette Benz vor ihnen bekommen. Wir haben nur noch Diesel"? Die Tanke oder den Benzfahrer verklagen? Oder vorsichtig zur nächsten Tanke weiterfahren?

Das schärfste Mittel, was einem hier bleibt, ist eine Anzeige wegens Falschparkens. Das gibt - wenn die Fläche korrekt ausgeschildert war, was ja auch nicht immer der Fall ist - vielleicht ein 15 EUR Knöllchen. Vielleicht ist es auch das Knöllchen, was das Fass zum Überlaufen bringt und dem Falschparker eine MPU einhandelt...

Anders sieht es aus, wenn man selbst zugeparkt ist (oder der private Park-/Ladeplatz betroffen ist). Auch in diesem Falle kann man nicht sofort mit dem Abschleppwagen anrücken. Auch wenn es einen Anspruch gegen den Störer gibt, muss das nicht unbedingt das kostenpflichtige Abschleppen einschliessen.
(ich persönlich würde ja gern die falschparkenden Farzeuge in die Presse geben und dann den Würfel wieder hinstellen :) Kopfkino! :) )
Hier muss man schauen, ob es mildere Mittel gibt. Abmahnung über den Anwalt und Taxi nehmen z.B. und den Anwalt dann auch gleich die Taxikosten einsammeln lassen...
Das gilt auch, wenn man JETZT SOFORT irgendwo hin muss... etwas warten ist leider zuzumuten...

Cheers

Stefan
Nissan LEAF SVE, EZ 07/2015 (ZE0)
Mercedes-Benz C350e, EZ 10/2016 (S205)
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