Evtl. eine 43kW DSK-Version anbieten?

Re: Evtl. eine 43kW DSK-Version anbieten?

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Ich hatte mich da vor kurzem Angemeldet, beim DSN. Ich wollte mir ein eigenes Kästchen um meine Steckdose bauen, die Kommunikation um Teilnahme und Schlüssel/Schloss war erfreulicherweise völlig problemlos und auch zügig.
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Re: Evtl. eine 43kW DSK-Version anbieten?

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Berndte hat geschrieben:Sinngemäß steht da wohl drin "...Ladepunkte auf Carports...ausgenommen..."
Welcher "Sinn" in die Formulierungen hineininterpretiert wird, wird sicher irgendwann ein Gericht entscheiden müssen.

Was greife ich mir denn da so aus der LSV, vom 9. März 2016 heraus: §2 Begriffsbestimmungen:
7. ist ein Normalladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektromobilen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind
Crowdfunding 43kW ist somit schon mal definitiv ein Schnellladepunkt nach 8.), für die dann nach §4 erweiterte Anzeige- und Nachweispflichten gelten ...

Man beachte bei 7.) nicht nur die tolle Verknüpfung von oder+und, sondern vor allem das Kriterium der öffentliche Zugänglichkeit, denn die wird in 9.) geklärt:
9. ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht;
Tja, wenn es also kein abschließbares Tor gibt, sondern Dein Carport direkt erreichbar ist kann man noch streiten, was ein Parkplatz ist, denn Ladepunkte >3,7kW sind ja auch in Privathaushalten eindeutig als anzuzeigende Ladepunkte nach der LSV definiert ...

Interessant finde ich, dass nach §5 die Regulierungsbehörde nur das Recht hat, zu überprüfen (?) und den Betrieb untersagen kann - was auch immer dies bedeutet ...
Berndte hat geschrieben:Für mich stirbt das Drehstromnetz langsam aber sicher aus...
Sieht derzeit nicht danach aus und ich hoffe, Du irrst Dich auch langfristig. Aber dass sich der Typ2 als offizieller Anschluss zum Laden von EV (in Europa) durchgesetzt hat, wird wohl kaum jemand bestreiten.
Zuletzt geändert von Joe-Hotzi am So 19. Jun 2016, 20:00, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Evtl. eine 43kW DSK-Version anbieten?

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Joe-Hotzi hat geschrieben:
ev4all hat geschrieben:Die LSV schreibt u.a. vor, dass ein Schnelllader (mehr als 22 kW) einen CCS Anschluss haben muss. Vielleicht ist das der Ablehnungsgrund.
Ich bin der Meinung, hier irrst Du. Ich habe dies auch mal so gelesen. Allerdings ist CCS wohl nur Pflicht, wenn eine Gleichstromlademöglichkeit angeboten wird ...
Typ2 ist vorgeschrieben bei >3,6kW - würde also jede (neue) DSK betreffen, wenn sie als Ladepunkt nach LAV und nicht als einfache CEE-Steckdose eingestuft würde.
Da hast du vollkommen Recht. Ich hatte mich zwei Posts vor deinem schon korrigiert.
Berndte hat geschrieben:Diese trifft bei Ladepunkten auf privaten Gelände nicht zu!
Sinngemäß steht da wohl drin "...Ladepunkte auf Carports...ausgenommen..."da kann ich mich gut dran erinnern, denn wer baut schon einen Ladeanschluss AUF einen Carport ... IN einen oder zumindest UNTER würde ja noch Sinn machen.
Nicht in der LSV selbst sondern im der Begründung "B. Besonderer Teil, Zu Paragraph 2, Zu Nummer 9" steht:
Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbarenPersonengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor. Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.

Nachzulesen auch hier. Inwieweit die Begründung rechtliche Wirksamkeit hat, kann ich nicht beurteilen.
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Re: Evtl. eine 43kW DSK-Version anbieten?

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ev4all hat geschrieben:Inwieweit die Begründung rechtliche Wirksamkeit hat, kann ich nicht beurteilen.
Tja, da scharren sicher schon Anwälte mit den Hufen, denn die Anmerkungen finden sich im oben verlinkten, verabschiedeten Gesetzestext nicht. Denn dann würde eben auch greifen, dass eine Außensteckdose kein Ladepunkt ist:

"... Vorrichtungen, deren Hauptzweck nicht das Laden von Elektromobilen ist, aus dem Anwendungsbereich der
Verordnung ausgenommen. "

Dass die Begründungen in dem verlinkten Entwurf (der ja Entscheidungsgrundlage für unsere Volksvertreter war) sogar faktisch falsch sind, kann man bspw. auf S.16 /zu Absatz 3 erkennen, wo man davon ausgeht "dass bis zum Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr als 200 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte in Deutschland aufgebaut und in Betrieb genommen sein werden."

Allein Tesla betrieb schon damals >600 Schnellladepunkte in Deutschland, da ja explizit jeder Anschluss der SuC als einzelner Ladepunkt gilt!
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