E-TWOW S2

Elektroroller-Themen habe hier Platz
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Re: E-TWOW S2

bobby65
  • Beiträge: 9
  • Registriert: Mi 5. Jul 2017, 19:37
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Habe jetzt auch eine Anleitung für einen Plus gefunden wo auch 6 km/h und 12km/h möglich sein sollten, anscheinend gibts da verschiedene Versionen davon, bei meinen geht nur 20,25,30km/h


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Re: E-TWOW S2

dg4ever
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  • Registriert: Di 18. Jul 2017, 17:54
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Hallo, ich würde mir sehr gerne so einen E-Scooter zulegen! Nur bin ich sehr verunsichert was die Rechtslage angeht. Nun habe ich gesehn das in Baden Baden ein E-Twow Laden aufgemacht hat (googlet mal danach). Jetzt habe ich dort angerufen und der Mann am Telefon, versicherte mir das es legal ist bis 20 km/h ihre Roller auf öffentlichen Straßen zu betreiben. Und mit Versicherung und Nummernschild sind sogar 30km/h legal. Ist das so richtig? Also ich denke in Baden Baden werden schon paar von den Dingern rumfahren, sonst würde sich das Geschäft ja nicht rentieren! Oder was denkt ihr?

Re: E-TWOW S2

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  • wuff
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in badenbaden ist der hauptsitz des deutschlandvertriebs von e-twow, hab dort angerufen.
rechtlich wird gerade ein gesetz erarbeitet für e-roller etc.
momentan ist es im graubereich, jeder polizist wird da wohl anders reagieren.
ich würde einfach mit dem fuss weiterfahren, wenn ich polizei sehe,
aber generell sehe ich zb hier in münchen keinen menschen bzw kein schwein mit einem e-roller,
oder es fällt mir nicht auf.

Re: E-TWOW S2

dg4ever
  • Beiträge: 6
  • Registriert: Di 18. Jul 2017, 17:54
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Ich habe den Hersteller nun nach einer Betriebserlaubnis gefragt diese hat er mir nun zukommen lassen sie wurde wohl vom italienischen TÜV ausgestellt. Diese habe ich nun an meine Versicherung gesendet. Es wird nun geprüft ob der e-twow Versicherungs fähig ist. Ich werde berichten

Re: E-TWOW S2

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Eigentlich ist die deutsche Rechtsprechung was das angeht doch simpel.
Ein Kraftfahrzeug über 6 km/h vmax unterliegt in Deutschland der Versicherungspflicht. Außerdem Bedarf es einer deutschen Betriebserlaubnis welche die Verkehrssicherheit bestätigt.
Um diese zu erlangen braucht so ein Fahrzeug Blinker Bremslicht usw usw

Hat euer Roller so eine Betriebserlaubnis?
Wenn nicht erfüllt das Fahren auf öffentlichen Flächen den Tatbestand des Fahrens ohne Betriebserlaubnis.
Die Strafen dafür kann jeder selber googlen. Geht von erhobenem Zeigefinger bis zum Führerscheinentzug mit fiesen Geldstrafen.

Alles leider schon gehabt in meiner Jugend :roll:
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Re: E-TWOW S2

zodiac
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dg4ever hat geschrieben:Ich habe den Hersteller nun nach einer Betriebserlaubnis gefragt diese hat er mir nun zukommen lassen sie wurde wohl vom italienischen TÜV ausgestellt. Diese habe ich nun an meine Versicherung gesendet. Es wird nun geprüft ob der e-twow Versicherungs fähig ist. Ich werde berichten
...hmmm... wenn es sich um die I.S.E.T CoC von Seite 20 handelt....dann wird es wohl nichts werden.
Das wird von deutschen Versicherern eigentlich nicht anerkannt.
Habe auch bei E-Twow angerufen und wurde auf das Datenblatt der Bedienungsanleitung von einem freundlichen Herrn verwiesen, der erst dachte, ich brauche Ersatzteile. Dann wollte er mir erklären, dass ich nur Unterlagen bekäme, wenn ich dort den Roller gekauft hätte. Er war kein Muttersprachler, vielleicht habe ich mein Anliegen (Betriebserlaubnis wegen Prüfung der Versicherbarkeit) auch zu komplex formuliert.... :?:
Also, wenn es klappt, dg4ever, dann bitte genaue Infos und Betriebserlaubnis posten. Vielleicht reagiert ja auch die Gesetzgebung endlich mal. Die ist schon allzulange im Verzug.....

Re: E-TWOW S2

dg4ever
  • Beiträge: 6
  • Registriert: Di 18. Jul 2017, 17:54
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So jetzt habe ich es schwarz auf weiß.

Sehr geehrter Herr...

wir haben den Vorgang geprüft. Leider ist dieses Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen nicht
versicherbar. Sie dürfen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

Echt traurig! :(
Wann kommt endlich das Gesetz um sowas legal fahren zu dürfen?
Aber der Verkäufer macht sich doch voll strafbar wenn er so was unter dem Vorwand verkauft das man es auf öffentlichen Straßen fahren darf!!

Re: E-TWOW S2

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Wenn er dir das schriftlich gibt ist es schlicht und ergreifend Betrug das stimmt wohl.

Echt traurig das es in Deutschland noch immer keine Regelung für solche Fahrzeuge gibt.
Da will man sich mal sinnvoll und einigermaßen Klimaneutral von A nach B Bewegen und dann darf man es nicht weil es kein Bremslicht hat :cry:
A250e Limo
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Re: E-TWOW S2

zodiac
  • Beiträge: 15
  • Registriert: Mi 19. Jul 2017, 12:26
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...ja, es steht wie gesagt die gesetzliche Würdigung aus. Ich zitiere hier mal:
"Bundesrat Drucksache 332/16
(Beschluss) 23.09.16

Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
….
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und
zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren-
den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen
Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der Länder - zu regeln.

Begründung:
Selbstbalancierende Fahrzeuge, die nicht unter die Mobilitätshilfenverordnung
fallen (wie z. B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie
unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel
bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum
Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind,
werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern
genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25
beziehungsweise sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z. B.
die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung
zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche
verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht
nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichts-
punkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobili-
tätskonzepte erforderlich.
Stehend gefahrene oder selbstbalancierende Fahrzeuge sind vom Anwendungs-
bereich der Verordnung (EU) 168/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von
zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, die ab Januar 2016 gilt,
ausgenommen. Es können daher nationale Regelungen zum Betrieb dieser
Fahrzeuge getroffen werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte
bereits im vergangenen Jahr die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauf-
tragt, einen Marktüberblick über die für eine nationale Regelung in Betracht
kommenden sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge zu geben und zu prüfen, wie
diese Fahrzeuge kategorisiert werden können. Auf der Grundlage der Unter-
suchungen der BASt, deren Ergebnisse - nach Aussagen des Bundesminis-
teriums - zunächst bis Ende des Jahres 2015 erwartet wurden, sollten dann die
technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen diese
Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen, bundesgesetzlich
geregelt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Regelung durch den
Verordnungsgeber schnellstmöglich für erforderlich und umsetzbar erachtet,
auch um zu verhindern, dass immer mehr nicht zugelassene Kraftfahrzeuge
sowohl auf Fuß- und Radwegen als auch auf Straßen unterwegs sind."
Quelle: https://www.emotion-flitzer.de/tag/plev/

Der Verkäufer verkauft m.E. ja nicht unter falschem Vorwand. Jedenfalls wird die "erlaubte" Nutzung auf jeder Händler Seite, die ich bislang gesehen habe, immer nach aktueller Gesetzeslage eingeschränkt.
Allerdings sehe ich den Gesetzgeber im Verzug, da zum Einen es bereits Richtlinien in anderen EU Ländern zur Klassifizierung gibt und zum Anderen es, wie oben zitiert ja bereits auch hierzulande einen konkreten Beschluss zur Regelung gibt.
In Österreich gibt es sogar Fördergeld (bis zu 100 € pro Scooter), hier könnte man durchaus eine Existenz vernichten.
Stattdessen wird Geld verschwendet, um der Executive z.B. noch den Unterschied zwischen E-Boards und Long-Boards beizubringen.
Ich hoffe doch auf baldige Umsetzung der ach so ökologischen Lippenbekenntnisse unserer Politik....sind ja bald wieder Wahlen.

Re: E-TWOW S2

zodiac
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  • Registriert: Mi 19. Jul 2017, 12:26
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Anthrax33 hat geschrieben:
Da will man sich mal sinnvoll und einigermaßen Klimaneutral von A nach B Bewegen und dann darf man es nicht weil es kein Bremslicht hat :cry:
...der E-Twow S2 oder auch SXT Light S2 hat ein Bremslicht, 2 unabhängige Bremssysteme, Scheinwerfer und von mir aus auch optional Seitenreflektoren. Selbst ein Signalgeber ist integriert. Blinker braucht es m.E. nicht zur Zulassung und einen Rückspiegel (auch kein Muss) kann man sich ja auch noch dran schrauben.
Was fehlt, ist das Ruhepolster für den Allerwertesten :oops:
...und das ist i.m.h.o. der Witz schlechthin :lol:
...hey, wenn Ihr mitlest, Ihr von der Legislative, denkt doch mal drüber nach, ob ökologisches Handeln wirklich nur im Sitzen geht.... :D
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