Akkuupgrade - Finanzamt

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Akkuupgrade - Finanzamt

achtung71
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Hallo,

hat schon jemand Erfahrung bzw. fundiertes Wissen, wie die Kosten für das Upgrade z.B beim BMW i3 oder oder auch in Zukunft beim Zoe, behandelt werden. Ist das wie Reparaturkosten oder hat es z.B. Auswirkungen auf den Listenneupreis (1% Regelung)


Danke
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Re: Akkuupgrade - Finanzamt

Simon1982
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achtung71 hat geschrieben:Hallo,

hat schon jemand Erfahrung bzw. fundiertes Wissen, wie die Kosten für das Upgrade z.B beim BMW i3 oder oder auch in Zukunft beim Zoe, behandelt werden. Ist das wie Reparaturkosten oder hat es z.B. Auswirkungen auf den Listenneupreis (1% Regelung)


Danke
Ich dachte, dass die Kosten für die Batterie nicht versteuert werden müssen. Also wenn ein Fahrzeug einen Listenpreis von 25.000€ hat und davon 5.000€ auf die Batterie entfallen, dann müssen eben nur die 20.000€ versteuert werden.

Re: Akkuupgrade - Finanzamt

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Das wird noch Jahre dauern, bis es dazu richterliche Urteile gibt.a
Ich würde sagen, wenn der "Tank" getauscht wird, ändert sich nichts am ursprünglichen Listenpreis. Ich würde den Steuerberater bitten es als normale Reparatur zu buchen. Das der "Tank" etwas teuer ist als beim verbrenner, hat man sich ja nicht ausgesucht. ;)
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Akkuupgrade - Finanzamt

Simon1982
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Und hier der passende Text aus dem Einkommenssteuergesetz:

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent
betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im
Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer
anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren,
die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus
emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern
aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen
Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern:
für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der
Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge
um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug
beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte
Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro.

Re: Akkuupgrade - Finanzamt

achtung71
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Tank tauschen trifft es wahrscheinlich. Dann ist es, aber steuerlich besser den alten Wagen aufzurüsten.
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