steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Ganz üble Naturen würden' die Kilometerpauschale ansetzen und das Elektroauto in die allgemeine Steckdose einstecken. Pfui! :shock:
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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kriton hat geschrieben:Hallo, ich bin neu hier und überlege zurzeit einen Plug-in-hybrid zu kaufen. Als Freiberufler interessiert mich auch die steuerliche Seite. Wie weiße ich dem FA die Stromkosten nach? Brauche ich dazu zwingend einen weiteren Zähler? Welche Anforderungen gelten für den? Schließlich könnte ich ja auch andere Geräte an die Steckdose anschließen? Gibt es dazu irgend welche Richtlinien, habe mit Google nichts gefunden.
Diese Frage stellte sich bisher kaum, meist wurden die Fahrzeuge im betrieblichen Rahmen mittels der 1%-Methode verwendet.

Das Google zu deinem Thema nichts anbietet ist klar, ist noch alles zu neu. Bei aktuellen Betriebsprüfungen sind die Prüfer noch jungfräulich und in einer Meinungsfindungsphase. Selbst die oberste Berliner Finanzverwaltung hat zu einigen Spezialfragen noch keine Antworten. Diese können wir als Steuerbürger also mit formen.

Ich selbst habe mein Auto als gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50%) und wende daher die Schätzmethode an. Da ich eine Ladestation von newmotion zu Hause habe, mache ich einen Ausdruck der Jahreszahlen aus dem Backend . Ich benutze dafür immer nur eine extra Karte von NM.

Letztlich muss man den Kostennachweis aus zweierlei Sicht betrachten :

ertragsteuerlich müssen Betriebsausgaben als solche "nur" glaubhaft gemacht werden, wie, schreibt das Einkommensteuergesetz nicht vor. In deinem Fall dürfte sich ein gesonderter Zähler als sinnvoll erweisen.

umsatzsteuerlich ist es schwieriger. Die Umsatzsteuer, die in meinen privaten Stromkosten steckt, wird man nicht abziehen können, weil die Leistung Stromlieferung nicht unmittelbar für das Unternehmen erfolgt.

Für weitere Detailfragen bitte den Steuerberater Deines Vertrauens kontaktieren.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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graefe hat geschrieben:Ganz üble Naturen würden' die Kilometerpauschale ansetzen und das Elektroauto in die allgemeine Steckdose einstecken. Pfui! :shock:
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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O.k., wenn's konkret wird, kann ich mal mit dem FA reden. Merkt sich der Bordcomputer die kwh, die getankt bzw verbraucht wurden bei den üblichen Modellen?

Auch mit 1% Versteuerung müssten trotzdem die Stromkosten erfasst werden, wenn der Wagen im Betriebsvermögen ist.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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kriton hat geschrieben:O.k., wenn's konkret wird, kann ich mal mit dem FA reden. Merkt sich der Bordcomputer die kwh, die getankt bzw verbraucht wurden bei den üblichen Modellen?

Auch mit 1% Versteuerung müssten trotzdem die Stromkosten erfasst werden, wenn der Wagen im Betriebsvermögen ist.
Ob die einzelnen Fahrzeuge den kWh Verbrauch speichern oder die Ladevorgänge, kann ich nicht sagen, daher empfiehlt sich ein eigener Zähler.

Und richtig, auch bei der 1%-Methode kann man die privat verausgabten Stromkosten als Ausgabe ansetzen.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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kriton hat geschrieben:Merkt sich der Bordcomputer die kwh, die getankt bzw verbraucht wurden bei den üblichen Modellen?
Wenn, dann berücksichtigt er nicht die Ladeverluste durch Wallbox, Ladekabel und Ladegerät, die sich in ungünstigen Umständen schonmal auf 20% summieren können.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Volt hat geschrieben:
fridgeS3 hat geschrieben:....und was soll der Hinweis mit der Afa??
Afa=Absetzung für Abnutzung
Das ist der größte posten beim Auto in Euro pro km.
Ich denke das sich jeder die tatsächlichen kosten seines e-autos etwas schön rechnet.
Ich habe mal aus dem NewMotion Thread diese Meinung ausgelagert um das hier weiter zu diskutieren:

Wieso glaubst Du, die Afa macht bei einem Elektroauto den Unterschied zum Verbrenner aus? Auch der Stinker muss abgeschrieben werden, auch dort zählt die Afa zu den Kosten; die meisten Leute vergleichen ihre Benzinkosten mit den Stromkosten, das ist doch völlig ligitim; es will sich mir nicht erschließen, wie Du darauf kommst, dass die Afa den Unterschied ausmachen soll??

Achso, und vielen Dank für Deinen Hinweis auf die Abkürzung :roll:
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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ui ui ui, wenn der Koalitionsvertrag, so wie der Entwurf es vorsieht, umgesetzt wird, dann werden die E-Autofahrer bei der "Dienstwagenpauschale" begünstigt. Diese soll von 1% auf 0,50% für Elektroautos abgesenkt werden.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fridgeir hat geschrieben:Diese soll von 1% auf 0,50% für Elektroautos abgesenkt werden.
freue mich ja schon,
aber die wollen das erst einmal nur prüfen.
Demnach abwarten.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Martin758
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Tobi83 hat geschrieben:
fridgeS3 hat geschrieben:
sabter hat geschrieben:GeldwerterVorteil bei (kostenfreiem) Laden am Arbeitsplatz / Gutschein Arbeitgeber.
Sehr gute Frage: Ich meine mich daran zu erinnern, dass diese Frage im Rahmen der nun beschlossenen Fördermaßnahmen nämlich geklärt wurde. Danach soll der Arbeitnehmer beim Laden seines Autos beim Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

http://www.bmwi.de/DE/Themen/industrie,did=764824.html
Dieses Thema ist ja inzwischen von der Bundesregierung beschlossen. Vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 soll es eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektroautos auf dem Gelände des Arbeitgebers geben.

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2

Ich möchte dies nun unmittelbar als Projekt beim Arbeitgeber platzieren, da mich bereits viele Mitarbeiter angesprochen haben. Wir könnten schnell und einfach eine Reihe Parkplätze mit Schuko-Dosen ausstatten, was für das Laden während der Arbeit völlig ausreichend wäre.

Die Frage ist nun aber, was denn nach dem 01.01.2021 Stand der Dinge ist?

Wenn nun doch wieder ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, helfen uns die günstigen Schuko-Dosen ohne Protokollierung nicht weiter. Oder würde das Finanzamt auch eine Protokollierung "von Hand" akzeptieren, in der der Mitarbeiter die Ladestände einträgt. Schließlich geht es hier am Ende wohl nur um eine Handvoll Euro und einen höheren Aufwand halte ich dafür nicht für gerechtfertigt.

Wie seht Ihr das?
Ich hätte jetzt genau hierzu eine Frage.
Was ist denn, wenn der Arbeitgeber sagt, er will den Strom trotzdem abrechnen, weil es unfair gegenüber den anderen Mitarbeiten ist?
Ich bekomme bereits einen 44€ Tank Gutschein von der Arbeit.
Es gibt eine fest installierte Ladestation.
Wenn der Chef schon das Geld dafür verlangt, dann will ich eine genaue Abrechnung über meinen Verbrauch. Wer ist dafür zuständig das zu kontrollieren?
Muss ich Strompreis mit Steuer oder ohne Steuer rechnen?

Grüße
Martin
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