steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Arbeitsweg ist keine Privatfahrt weiß ich jetzt.

Allerdings hab ich bei Haufe kein Bsp. für die Berechnung der Kosten des Arbeitswegs (Fahrtenbuch) gefunden.

Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei einem Firmen-Pkw sind die Kosten, die über die Entfernungspauschale hinausgehen, nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Die nicht abziehbaren Kosten müssen pauschal ermittelt werden, wenn die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1 %-Methode ermittelt wird.


Wenn bei der 1% Methode, die Kosten des Arbeitswegs auch pauschal ermittelt werden, würde ich schlußfolgern das bei der Fahrtenbuchmethode die Kosten des Arbeitswegs nach den wirklichen Kosten (abzüglich der Batterieminderung) und den wirklich gefahrenen Arbeitswegen ermittelt werden?

Bei dem wirklich gefahrenen Arbeitsweg, bin ich 288km (20%) unter dem pauschaliertem Arbeitsweg. Darf das sein?
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fluencemobil hat geschrieben:Arbeitsweg ist keine Privatfahrt weiß ich jetzt.

Wenn bei der 1% Methode, die Kosten des Arbeitswegs auch pauschal ermittelt werden, würde ich schlußfolgern das bei der Fahrtenbuchmethode die Kosten des Arbeitswegs nach den wirklichen Kosten (abzüglich der Batterieminderung) und den wirklich gefahrenen Arbeitswegen ermittelt werden?
Grundsätzlich gilt, das die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit nur mit max 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich angesetzt werden darf.

Liegen deine tatsächlichen Kosten darunter und du wendest die Fahrtenbuchmethode an, dann kannst du nur den geringeren Wert ansetzen (alles andere wäre den anderen Steuerzahlern ggü. auch unfair).

Hier muss man beachten, dass die Handhabung bei Unternehmern mit Firmenwagen etwas anders ist als bei Arbeitnehmern mit Firmenwagen.

Der Unternehmer setzt erst einmal alle Kfz-kosten als Betriebsausgaben an und muss diese Betriebsausgaben dann durch den sogenannten Eigenverbrauch erfolgswirksam berichtigen in dem der Privatanteil berücksichtigt wird. Bei der pauschalen Methode nimmt man die 0,03% pro km vom Bruttolistenneupreis und zieht davon den zulässigen Wert der Entfernungspauschale von 30 Cent wieder ab.

Hört sich kompliziert an, wenn man aber die Berechnung erst einmal verstanden hat, leuchtet einem das ein.
Fluencemobil hat geschrieben:
Bei dem wirklich gefahrenen Arbeitsweg, bin ich 288km (20%) unter dem pauschaliertem Arbeitsweg. Darf das sein?
Diese Frage hab ich nicht verstanden. Bist du Unternehmer oder Arbeitnehmer?
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Behandlung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (OFD)

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Die OFD Frankfurt hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Umweltbonus von Bund und Industrie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilität) Stellung genommen

siehe Anlage

Außerdem füge ich mal die Richtlinie zum Umweltbonus bei
Dateianhänge
Datei Richtlinie_Umweltbonus.pdf
(53.42 KiB) 797-mal heruntergeladen
Datei OFD.pdf
(62.5 KiB) 807-mal heruntergeladen
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Interessant wäre auch eine Aussage einer OFD, wie denn der Umweltbonus einkommensteuerlich behandelt wird, sprich, muss ich den Umweltbonus v. 2000€, den ich vom Staat erhalte, als Einnahme versteuern?
(Der Umweltbonus vom Hersteller mindert ja die Erwerbskosten bzw. die Leasingrate, da ist die Sache klar)
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Das kann man anhand des Schreibens der OFD Frankfurt zur umsatzsteuerlichen Behandlung gut erkennen und analog behandeln.

Bei Anschaffung mindert es (der Bonus) die Anschaffungskosten, beim Leasing würde ich den Zuschuss wie eine Leasingsonderzahlung behandeln, nur nicht als Aufwand, sondern als Ertrag.

Nur so ist gewährleistet, dass der gesamte aufgewendete als Betriebsausgabe berücksichtigt wird.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Guy
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@fridgeS3
Wie würde man die Batterie bei einem gebraucht gekauften Elektroauto und Fahrtenbuch berücksichtigen?
z.B. bei Kauf vier Jahre und zwei Monate alt, Abschreibung über drei Jahre

1. 3/6 der Batteriekürzung
2. 36/86 (Anteil 3 Jahre von insgesamt 7 Jahren und zwei Monaten)
3. Batteriekürzung wirkte sich ursprünglich um 30 Prozent aus, gleicher Anteil also für die drei Jahre
4. Pech gehabt, alles über 6 Jahre bekommt keine Kürzung mehr

Würde auf 3 oder 2 tippen

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Ohje, na das ist ja mal eine richtig gute Frage!!! :lol:

Ich versuch's mal der Reihe nach.

Die Feststellung der Kürzung der AHK (Anschaffungkosten) um den Batteriekostenanteil erfolgt anhand der Erstzulassung; siehe dazu die Tabelle relativ am Anfang des Threads.

Wenn ich nun einen Gebrauchtwagen kaufe, wie kürze ich in diesem Fall die AHK für die Afa??
Das BMF-Schreiben vom 05.06.2014 gibt dazu keine richtige Handhabe.

Wäre ich das Finanzamt, würde ich bei 6 Jahren Abschreibungsdauer und einem 4 alten Gebrauchten noch 2/6tel der Kürzung übrig lassen.

Beispiel: Fahrzeug aus 5/2012 16 kWh Akku = 500€ pro kWh Kürzung = 16 x 500 = 8.000€ (Höchstbetrag von 10 TEUR ist unterschritten)
2 sechstel von 8.000EUR = 2.666,67 EUR restliche Kürzung. Wenn die Anschaffung also 12 TEUR beträgt, würde ich für die Afa die AHK um 2.666,67 EUR kürzen.


Wenn ich aber auf "Stress" aus bin bzw. es für den Steuerpflichtigen am günstigsten darstellen wollen würde, dann richte ich mich nach dem Gesetz:

Code: Alles auswählen

 §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG: ... bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ....(Elektrofahrzeuge).... , ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: 

für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro;dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro. 

Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, .... , 
sind die der Berechnung der Entnahme zugrunde zu legenden insgesamt entstandenen Aufwendungen um Aufwendungen für das Batteriesystem zu mindern; 

und hier kommt das entscheidende


dabei ist bei zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehörenden Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen die der Berechnung der Absetzungen für Abnutzung zugrunde zu legende Bemessungsgrundlage um die nach Satz 2 in pauschaler Höhe festgelegten Aufwendungen zu mindern, wenn darin Kosten für ein Batteriesystem enthalten sind.
Im Gesetz ist nicht davon die Rede, dass bei Gebrauchtfahrzeuge eine Reduzierung der Kürzung vorzunehmen wäre.

Das BMF-Schreiben gibt dazu nichts her, fair wäre es sicher, die Kürzung in irgendeiner intelligenten Art und Weise vom ursprünglichen Neupreis herabzusetzen.

Da diese Fälle bisher noch nicht vorkamen, ist das quasi Neuland, was hier durchdacht wird.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Virtuelle AfA.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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OK, Ich müßte die gesetzestexte neu lesen.
Auf den ersten Blick würde ich als Prüfer keinen Abzug mehr zulassen. Grund: der Preisunterschied beim gebrauchten zu einem verbrennen ist weit geringer und wird durch die geringen Unterhaltskosten mehr als ausgeglichen.
Wobei ich auch denke das es evtl. auf den Kaufpreis ankommt. Höher wert, Abzug OK? Sehr günstig, Dann eher nicht? Macht schon Sinn.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Ich bleibe bei einen Nein, Kein Abzug.

Grund:
Bei dem Gesetz ging es darum, dass die
private Nutzungsversteuerung höher ausfiel als bei einem vergleichbaren verbrenner.
Dieser Nachteil ist bei einem gebrauchten bei Abrechnung nach Fahrtenbuch nicht zu erkennen, oder?
Stefan

PS:
Anders bei der 1 Prozent Regel. Hier gilt immer.....
Zuletzt geändert von Volt am Sa 20. Mai 2017, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
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