steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Frage war, was passiert nach diesem Stichtag 31.12.2020; hat mal jemand ne Glaskugel grad zur Hand??

Nee mal im Ernst, kaum etwas ändert sich so schnell, wie das dt. Steuerrecht. Das kann man heute noch nicht sagen.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, dass dann das Laden beim Arbeitgeber (wie heute auch schon) ein Sachbezug ist. Liegt der unter der Grenze von 44EUR (und man hält einige Bedingungen ein) könnte man das Laden beim Arbeitgeber durch diese Regelung erschlagen.

Darüber nachzudenken lohnt sich jetzt nur nicht, kann man frühestens 2020 anfangen.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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fridgeS3 hat geschrieben:Darüber nachzudenken lohnt sich jetzt nur nicht, kann man frühestens 2020 anfangen.
Da hast Du vermutlich recht. Ist natürlich schlecht, wenn jetzt in Steckdosen / Wallboxen investiert wird, und dann ab 2020 braucht man amtlich behördlich hoheitlich geeichte Zähler bzw. eine Ladekarten-Infrastruktur um es dem Mitarbeiter genau zuzuordnen damit der Fiskus befriedigt wird. Dann schalten viele AG bestimmt wieder ab.

Ich verstehe nicht, warum die Regelung befristet ist. Das schafft im Moment echt Investitionsunsicherheit...
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Meine Prognose:
2020 kommt das Thema wieder auf die Tagesordnung.
"Was? Ach das ist ja wieder Arbeit! Komm, lass es noch 2 Jahre verlängern, hat ja bisher funktioniert. 2022 reden wir noch mal drüber."
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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fridgeS3 hat geschrieben:
Afa-Ermittlung für die Fahrtenbuchkosten: 35.000 ./. 8.500 = 26.500€; Afa 2016 = 2.208,33€, Afa 2017 4.416,67€


Du musst ja die 5% Privatnutzung quasi als Entnahme erfassen, diese Entnahme erfolgt für die Ertragsteuer (Einkommensteuer).

Nun wird's schräg.

Für die ESt rechnest Du Deine Fahrtenbuchkosten mit der reduzierten Abschreibung, für die Umsatzsteuer rechnest du Deine 5% mit der "normalen" Afa, denn der Abzug ist bei der Ust nicht erlaubt. Du musst also die Fahrtenbuchkosten 2x ermitteln, einmal für ESt und einmal für USt.
Wenn der Eigenverbrauch (50-99 betriebliche fahrten) nach Fahrtenbuch berechnet wird, werden nicht die wirklichen afa kosten (incl. Batterie), sondern nur die um die Batterie "reduzierten" kosten, als Kostenfaktor berechnet?

Gibts den da keine excel Tabelle? Am besten noch mit den km für den arbeitsweg.
Bei der fahrtenbuchmethode, zaehlen da die wirklich gefahrenen km zur Arbeit oder gibt's da auch eine bestimmte Menge an pflichttagen?
Wenn ich frühs von zu Hause zur Waschanlage / ladestation fahre und dann auf Arbeit, sind ja beide Wege betrieblich veranlasst?
Hab ich irgendwo gelesen.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fluencemobil hat geschrieben:Wenn der Eigenverbrauch (50-99 betriebliche fahrten) nach Fahrtenbuch berechnet wird, werden nicht die wirklichen afa kosten (incl. Batterie), sondern nur die um die Batterie "reduzierten" kosten, als Kostenfaktor berechnet?
Wie ich oben schrieb, bei der Fahrtenbuchmethode kürzt du die Kfz kosten (AfA) um die Batteriekosten kosten, aber die Kürzung ist nur für die Einkommensteuer.

Fluencemobil hat geschrieben: Gibts den da keine excel Tabelle? Am besten noch mit den km für den arbeitsweg.
Bei der Fahrtenbuchmethode , zaehlen da die wirklich gefahrenen km zur Arbeit oder gibt's da auch eine bestimmte Menge an pflichttagen?
Es gibt bestimmt Berechnungtools, musst du mal googeln, die, die ich habe und nutze, darf ich nicht verbreiten.

Auch bei der Fahrtenbuchmethode muss man für die Fahrten Whg / Arbeit die Entfernungskilometer beachten, liegen die tatsächlichen Kfz-Kosten darüber, sind diese steuerlich nicht abziehbar. Es zählt die kürzeste Strecke, es sei denn, die längere Strecke ist zeitlich deutlich kürzer. Pflichttage gibt es nicht.
Fluencemobil hat geschrieben: Wenn ich frühs von zu Hause zur Waschanlage / ladestation fahre und dann auf Arbeit, sind ja beide Wege betrieblich veranlasst?
Hab ich irgendwo gelesen.
Wenn du den geladenen Strom aber auch privat verfährst, liegt eine gemischte Veranlassung vor, diese Fahrten würde ich aufteilen.
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Ein interessanter Link, den ich Euch nicht vorenthalten will.
Aus dem Haufe-Verlag, die Serie "Elektrofahrzeuge als Firmenwagen":
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co ... 76568.html
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Danke für den link.
Gut erklärt das mit der abweichenden Umsatzsteuer für den batterieabschlag.

Was mir aber immernoch rätselhaft ist wie die km des Arbeitswegs, bei der Berechnung des privatanteils, sich auswirken?
Bsp. Jahresfahrleistung 10.000km. Dienstlich 6500km, arbeitsweg 500km, privat 3.000km.
Sind das 30% oder 35% privatnutzung oder ganz anders?
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Kommt drauf an welche Berechnung du für den Privatanteil verwendest
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Also gibts verschiedene Möglichkeiten den privatanteils zu berechen?
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fluencemobil hat geschrieben:Also gibts verschiedene Möglichkeiten den privatanteils zu berechen?
I'm großen und ganzen habe ich das schon weiter vorne im Thread aufgelistet

http://www.goingelectric.de/forum/viewt ... 65#p345265

Wenn man als Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung gestellt bekommt, gilt entweder die Fahrtenbuch-Methode oder die 1%-Methode.
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