steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
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Fridge, ich denke nicht dass es an den Zinsen liegt - ich glaube einfach dass BMW den Restwert am Ende des Leasingzeitraums zu niedrig kalkuliert. Eben auf "Nummer sicher", damit sie nicht auf einem Wertverlust sitzenbleiben.fridgeS3 hat geschrieben:Wenn Deine Aussage richtig wäre, müsste man bei BMW 1/4 mehr Zinsen zahlen als woanders?? Das halte ich für unmöglich, es sei denn, der Vergleich hinkt.
Deshalb sind dann die Raten höher.
Der VW up! hatte damals den niedrigsten Wertverlust aller Kleinwagen. Deshalb hatte ich eine Leasingrate von 165€ (Neupreis wäre um die 16.000 gewesen, weiss ich aber nicht mehr genau).
Nun ja, in 2-3 Wochen gibt es die neue i3-Preisliste, dann werde ich mich mit dem Verkäufer zusammensetzen. Mal sehen, wie dann die Konditionen sind.
Micky65. Born Electric 8/2016. i3 REx 94Ah Protonic BlueBee, Schnellader, Loft-Ausstattung.
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Verstehe ich das richtig:fridgeS3 hat geschrieben:Die normale AfA im Betrieb wird von den Anschaffungskosten ermittelt, die AfA für die Fahrtenbuchmerhode wird um die Batteriekosten reduziert.
Bei der Fahrtenbuchauswertung (zur Ermittlung des Privatanteils) verwende ich beim i3 mit 28kWh den um 8.500€ verminderten Nettokaufpreis (oder ist es der Bruttopreis?). Den Privatanteil (Angenommen, das Fahrtenbuch ergibt 5% Privatfahrten --> 5% des verminderten Kaufpreis) kann ich dann von der "normal ausgerechneten Afa" (Nettokaufpreis / 6) abziehen um den in der E/Ü-Rechnung anzugebenden Afa-Betrag auszurechnen.
Holla ist das kompliziert.
Bei der USt-VA (sagen wir bei 35.000 Nettokaufpreis) kann ich nur den um 5% geminderten Vorsteuerbetrag in der VA angeben (also 6650€-5% = 6318€) , korrekt? Oder ist es möglich, aufgrund des hohen betrieblichen Anteils (95%) den gesamten Vorsteuerbetrag geltend zu machen?
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Wie sieht das eigentlich bei einer Leasingsonderzahlung aus?
Laut meinen Informationen kann man diese als Selbstständiger nur in der Einnahme-/Überschussrechnung sofort und komplett als Kosten ansetzen.
Also "buchführender" Selbstständiger nur 1/36 (oder 1/24, je nach Leasingdauer) der Leasingssonderzahlung im Monat.
Liege ich da richtig? (Allerdings verstehe ich die Ungleichbehandlung nicht)
Laut meinen Informationen kann man diese als Selbstständiger nur in der Einnahme-/Überschussrechnung sofort und komplett als Kosten ansetzen.
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jepp, ist es.Micky65 hat geschrieben:Holla ist das kompliziert.
Du hast aber etwas übersehen.
1. der 94Ah Akku hat eine Bruttokapazität von 33 kWh, diese gilt. Außerdem sind die 8.500€ ein Maximalbetrag für 2016. Zuvor musst Du die Proberechnung machen : 33 kWh x 350€ = 11.550€ => max. 8.500€ Kürzung.
2. Anschaffung 01.07.2016 Bruttokaufpreis 41.650,00€ (netto 35.000€)
reguläre Afa für 2016 6/12 von 1/6; Nutzungsdauer 6 Jahre 35000:6= 5.833,33, davon 6 Monate in 2016 (6/12) = 2.916,67€
Afa 2017 = 5.833,33€
Afa-Ermittlung für die Fahrtenbuchkosten: 35.000 ./. 8.500 = 26.500€; Afa 2016 = 2.208,33€, Afa 2017 4.416,67€
Du musst ja die 5% Privatnutzung quasi als Entnahme erfassen, diese Entnahme erfolgt für die Ertragsteuer (Einkommensteuer).
Nun wird's schräg.
Für die ESt rechnest Du Deine Fahrtenbuchkosten mit der reduzierten Abschreibung, für die Umsatzsteuer rechnest du Deine 5% mit der "normalen" Afa, denn der Abzug ist bei der Ust nicht erlaubt. Du musst also die Fahrtenbuchkosten 2x ermitteln, einmal für ESt und einmal für USt.
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Hatte ich schon berücksichtigt, das der Maximalbetrag 8.500 ist. Bruttokapazität wusste ich nicht.fridgeS3 hat geschrieben: Du hast aber etwas übersehen.
1. der 94Ah Akku hat eine Bruttokapazität von 33 kWh, diese gilt. Außerdem sind die 8.500€ ein Maximalbetrag für 2016. Zuvor musst Du die Proberechnung machen : 33 kWh x 350€ = 11.550€ => max. 8.500€ Kürzung.
Ah ja, bei Afa ist grundsätzlich der Anschaffungsmonat zu berücksichtigen. Klar, mache ich ja bei meiner anderen AfA auch so.fridgeS3 hat geschrieben: 2. Anschaffung 01.07.2016 Bruttokaufpreis 41.650,00€ (netto 35.000€)
reguläre Afa für 2016 6/12 von 1/6; Nutzungsdauer 6 Jahre 35000:6= 5.833,33, davon 6 Monate in 2016 (6/12) = 2.916,67€
Afa 2017 = 5.833,33€
Afa-Ermittlung für die Fahrtenbuchkosten: 35.000 ./. 8.500 = 26.500€; Afa 2016 = 2.208,33€, Afa 2017 4.416,67€
Moment, das gilt aber nur bei einem Unternehmen? Ich bin ja Freiberufler und gebe nur eine EK-Steuererklärung ab.fridgeS3 hat geschrieben: Du musst ja die 5% Privatnutzung quasi als Entnahme erfassen, diese Entnahme erfolgt für die Ertragsteuer (Einkommensteuer).
Ansonsten ziehe ich ja die 5% von meinen Kosten ab und rechne sie dann noch mal beim Einkommen drauf (Doppelt versteuert).
Uff, oh ja. Das ist wirklich extrem kompliziert und kaum noch ohne Steuerberater zu machen - geschweige denn zu verstehen.fridgeS3 hat geschrieben: Nun wird's schräg.
Allein das würde für Leasing (statt Finanzierung/Kauf) sprechen - da geht dann einfach nur der Privatanteil runter und finito.
Weiterhin hat man beim Leasing natürlich auch nicht das Restwertrisiko - wer weiss schon was der i3 in 3-4 Jahren noch wert ist...
Allerdings profitiert man dann natürlich nicht von der "Akkuförderung", weil man ja keine KFZ-Abschreibung hat...
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Auch beim Leasing profitiert man von der Kürzung um die Batteriekosten, diese Kosten müssen dann von den Leasingraten gekürzt werdenMicky65 hat geschrieben:Allerdings profitiert man dann natürlich nicht von der "Akkuförderung", weil man ja keine KFZ-Abschreibung hat...
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Dieses Thema ist ja inzwischen von der Bundesregierung beschlossen. Vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 soll es eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektroautos auf dem Gelände des Arbeitgebers geben.fridgeS3 hat geschrieben:Sehr gute Frage: Ich meine mich daran zu erinnern, dass diese Frage im Rahmen der nun beschlossenen Fördermaßnahmen nämlich geklärt wurde. Danach soll der Arbeitnehmer beim Laden seines Autos beim Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil versteuern müssen.sabter hat geschrieben:GeldwerterVorteil bei (kostenfreiem) Laden am Arbeitsplatz / Gutschein Arbeitgeber.
http://www.bmwi.de/DE/Themen/industrie,did=764824.html
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2
Ich möchte dies nun unmittelbar als Projekt beim Arbeitgeber platzieren, da mich bereits viele Mitarbeiter angesprochen haben. Wir könnten schnell und einfach eine Reihe Parkplätze mit Schuko-Dosen ausstatten, was für das Laden während der Arbeit völlig ausreichend wäre.
Die Frage ist nun aber, was denn nach dem 01.01.2021 Stand der Dinge ist?
Wenn nun doch wieder ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, helfen uns die günstigen Schuko-Dosen ohne Protokollierung nicht weiter. Oder würde das Finanzamt auch eine Protokollierung "von Hand" akzeptieren, in der der Mitarbeiter die Ladestände einträgt. Schließlich geht es hier am Ende wohl nur um eine Handvoll Euro und einen höheren Aufwand halte ich dafür nicht für gerechtfertigt.
Wie seht Ihr das?
04/2015 - 03/2018 BMW i3 REX als Dienstwagen mit privater Nutzung
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Tobi83 hat geschrieben:Dieses Thema ist ja inzwischen von der Bundesregierung beschlossen. Vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 soll es eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektroautos auf dem Gelände des Arbeitgebers geben.fridgeS3 hat geschrieben:Sehr gute Frage: Ich meine mich daran zu erinnern, dass diese Frage im Rahmen der nun beschlossenen Fördermaßnahmen nämlich geklärt wurde. Danach soll der Arbeitnehmer beim Laden seines Autos beim Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil versteuern müssen.sabter hat geschrieben:GeldwerterVorteil bei (kostenfreiem) Laden am Arbeitsplatz / Gutschein Arbeitgeber.
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Die Frage ist nun aber, was denn nach dem 01.01.2021 Stand der Dinge ist?
Wenn nun doch wieder ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, helfen uns die günstigen Schuko-Dosen ohne Protokollierung nicht weiter. Oder würde das Finanzamt auch eine Protokollierung "von Hand" akzeptieren, in der der Mitarbeiter die Ladestände einträgt. Schließlich geht es hier am Ende wohl nur um eine Handvoll Euro und einen höheren Aufwand halte ich dafür nicht für gerechtfertigt.
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Muss der Arbeitgeber das evtl. zu 25% pauschal versteuern? Würde ich mal klären. Meine, sowas mal gelesen zu haben.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt
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Berechtigte Frage. 4 Jahre Steuerbefreiung! Das hilft eigentlich mal wieder niemandem. Es ist wirklich beschämend, wie extrem vorsichtig der Staat bez. seiner Einnahmequellen ist. Auf der Ausgabenseite scheint mir mehr Großzügigkeit zu bestehen (siehe Prämie). Völlig unverhältnismäßig, mal eben ein paar hundert Millionen € für Prämien und Säulensubvention rauszuschießen und gleichzeitig das Destination Charging am Arbeitsplatz zu sabotieren, weil man um die paar Euro Steuerausfall durch den fehlenden geldwerten Vorteil bangt.Tobi83 hat geschrieben: Dieses Thema ist ja inzwischen von der Bundesregierung beschlossen. Vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 soll es eine Steuerbefreiung beim Aufladen privater Elektroautos auf dem Gelände des Arbeitgebers geben.
...
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