KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

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KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

Elektro Bim
  • Beiträge: 3
  • Registriert: Mi 22. Jan 2014, 10:36
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Problematik:

Es gibt Elektrofahrzeugumbauten die eine Kfz Steuer Befreiung von 5 oder 10 Jahren erhalten.

Laut meines Finanzamtes :evil: muss das Fahrzeug eine Erstzulassung jünger als 18.Mai 2011 aufweisen um einen der zwei Befreiungen zu erhalten.

Doch mir ist bisher von zwei Fahrzeugen in Deutschland bekannt, das diese älter von der Erstzulassung sind und TROTZDEM diese Steuerbefreiung erhalten haben.

Ich möchte weiterhin auf das Recht pochen, so wie die mir bekannten Fahrzeuge eine Steuerbefreiung zu erhalten.

Dazu würde ich nun hier diejenigen bitten mir eine PN zu senden wenn Ihr auch die Kombination habt aus:

Fahrzeug Erstzulassung vor 18.Mai 2011, Elektroumbau UND Kfz Steuerbefreiung 5 oder 10 Jahre.


Vielen Dank,

Elektro Bim
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Re: KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

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Wieso gibts denn da Unterschiede zwischen auf Elektro umgebauten Fahrzeugen und Serienelektrofahrzeugen?
Wo ist der Unterschied geregelt?
silberstrom-am-horizont.de

Re: KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

Elektro Bim
  • Beiträge: 3
  • Registriert: Mi 22. Jan 2014, 10:36
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Das wüsste ich auch gerne.
Denn so wird man NICHT in Deutschland gleichbehandelt oder gefördert um auf einen E-Antrieb um zusteigen.
Sei es durch NEUkauf oder selbstbau.


http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__12.html

Re: KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

reintinger
  • Beiträge: 13
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Hi, ich habe im Januar 2014 meinen i3 zugelassen (Bayern) und 3 Wochen später Post vom Landratsamt bekommen, das Auto ist 10 Jahre Steuerfrei!

mfg

michael
seit Januar 2014 BMWi3 ohne Rex und die Freude am Fahren hält an :-)

Re: KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

seewelle
  • Beiträge: 4
  • Registriert: Mi 6. Aug 2014, 10:20
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Elektro Bim hat geschrieben: Fahrzeug Erstzulassung vor 18.Mai 2011, Elektroumbau UND Kfz Steuerbefreiung 5 oder 10 Jahre.

Vielen Dank,

Elektro Bim
Hallo zusammen,

ist zwar schon ein älterer Post, wollte aber nochmals in die Runde fragen, ob es schon neue Erfahrungen etc dazu gibt.

Fahrzeug Erstzulassung vor 18.Mai 2011 und Elektroumbau liegen bei mir vor, die Steuerbefreiung (trotz anderslautendem Gesetzeswortlaut, aber im Hinblick auf den Wunsch des Gesetzgebers Elektromobilität zu fördern) habe ich beim Hauptzollamt Singen angefragt.

Viele Grüße

Timo

Re: KFZ Steuer Befreiung 5, 10 Jahre, keine ?

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  • jo.gi
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Soooviele Umgebaute scheint es hier ja nicht zu geben.

Bei der „E“-Umkennzeichnung meines Konvertierten schauten die Leute bei der Zulassungsstelle ungläubig als ich sagte das dafür keine Steuerbefreiung gewährt wird weil das Basisfahrzeug zu alt ist.
Ich soll doch mal beim Zoll anrufen.

Gesagt, getan, beim Telephonat sprach eine Mitarbeiterin von einem internen Papier demzufolge bei Umbauten nicht die EZ des Fahrzeugs sondern die „Erst“-Zulassung als E-Auto gilt. Ich solle doch mal schriftlichen Widerspruch einlegen. Das geschah dann auch im Oktober.

Gute vier Monate später wurde der dann letzte Woche abgeschmettert.
Ich habe dann heute nochmal angerufen und bei dem (netten) Gespräch stellte sich heraus das es wohl viele Diskussionen zwischen den zuständigen Ämtern gegeben hat, es aber doch beim Befolgen des Gesetzestextes bleibt.

Für Umbauten gilt die EZ des Basisfahrzeugs. Älter als 2011 => KEINE Steuerbefreiung. :wand:

Jörg
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