Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

Spürmeise
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Danke für die Hinweise. Städte mit entsprechenden "Beschlussvorlagen" nehme ich im Startbeitrag auf, sobald die Beschlüsse dazu gefasst sind.
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Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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  • Aby73
  • Beiträge: 177
  • Registriert: Di 11. Aug 2015, 15:17
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http://www.fr-online.de/bad-homburg-und ... 91640.html

Oberursel erlaubt jetzt auch das kostenlose Parken von E-Autos.

Aber: erst ab 2017.

Diese Meldung ist so ein Trauerspiel und zeigt die fehlende Ernsthaftigkeit......
Think different

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

mschubix
  • Beiträge: 24
  • Registriert: Fr 3. Jul 2015, 13:39
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Noch einen Nachtrag zu Ludwigsburg:
Habe gestern mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadt (Herr Handtrack) telefoniert.
Die bisher übliche Bescheinigung (läuft Ende 2015 aus) wird vom E-Kennzeichen abgelöst.
In Ludwigsburg ist das Parken mit dem E-Kennzeichen ab sofort überall dort kostenlos, wo es Parkscheinautomaten oder Parkuhren gibt. Allerdings nur so lange, wie die Höchstparkdauer am jeweiligen Parkscheinautomaten angegeben ist.
Daher muss beim Parken die Parkscheibe benutzt werden.
Dazu wird es aber keine Zusatzschilder oder Hinweise geben.
Die Benützung der Parkhäuser und Parkplätze mit Schranke ist weiterhin kostenpflichtig.
Allerdings sind in den Parkhäusen Rathaustiefgarage und Akademiehof Ladesäulen vorhanden, an denen während der gebührenpflichtigen Parkzeit kostenlos geladen werden kann.
Es ist nicht geplant weitere (städtische) Parkhäuser mit Ladesäulen auszurüsten.
in 2016 soll die Ladeinfrastruktur (Stadtwerke Ludwigsburg/Kornwestheim bzw. Ladenetz) auf 20 Ladesäulen ausgebaut werden.
Dort ist während des Ladens auch kostenloses Parken möglich, die Ladezeit (also auch die Parkdauer) soll aber in absehbarer Zeit auf maximal 4 Stunden begrenzt werden.

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Danke mschubix. Ich hoffe, dass diese wichtigen Informationen von der Stadt auch im Webauftritt veröffentlicht werden. Sonst hat man nichts schriftliches wenn doch mal ein Strafzettel an der Windschutzscheibe hängt. Insofern finde ich den Sonderparkausweis besser, auch da er nur für vollelektrische Fahrzeuge gilt. Andererseits muss man mit dem E-Kennzeichen nicht erst einen Ausweis beantragen.
i3 BEV (SW: I001-18-11-520), BJ 04/2014, LL >117.500 km, Gesamtschnitt 12,8 kWh/100 km netto
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Mitglied bei Electrify-BW e.V.
Nordkap-Winter-Tour

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

vwidor
  • Beiträge: 2
  • Registriert: Di 23. Jun 2015, 13:33
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Zu Kiel:

Das gab es mal (Kiel als "Vorreiter")
http://www.ehv-nord.de/infothek/umwelt- ... autos.html

Bei einer Anfrage wegen des E-Kennzeichens ende September bekam ich dann diese Antwort:
...
Mit dem E-Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen - soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben -

• Parkplätze an Ladesäulen,
• entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze, • Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen und • einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

nutzen.

Entsprechende Bevorrechtigungen sind in Kiel aber noch nicht eingeräumt worden. Ob andere Kommunen bereits Bevorrechtigungen eingeräumt haben, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend beantwortet habe. Für Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

Beste Grüße
Ralf Rüschmann

Landeshauptstadt Kiel
Der Oberbürgermeister
Bürger- und Ordnungsamt / 10.3.20
Sachbereichsleitung
Einwohner- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten Zimmer 103 Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel.: +49 431 901-2020
Fax: +49 431 901-742020
E-Mail: Ralf. Rueschmann@kiel.de
Internet: http://www.kiel.de
Nicht so richtig nachzuvollziehen...

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

Spürmeise
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Im Startbeitrag Lüdinghausen (NRW) ergänzt.

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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Ja, cool!

Heute bekomme ich einen Brief vom Ordnungsamt, daß die Stadt Böblingen beschlossen hat, die kostenlose Parkberechtigung für vollelektrische Fahrzeuge bis Ende 2017 zu verlängern.

Wenn ich diese Verlängerung haben möchte, muß ich nur kurz eine EMail ans Ordnungsamt schreiben.

Wahnsinn: die haben sich von selber bei mir gemeldet! Wo schreib ich das denn hin? Ok, außer ins GE-Forum. :-)

Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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  • DietmarS
  • Beiträge: 150
  • Registriert: So 1. Mär 2015, 15:20
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Super danke für die Info, mal sehen ob ich da von Böblingen auch was erhalte

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

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umberto hat geschrieben:Ja, cool!

Heute bekomme ich einen Brief vom Ordnungsamt, daß die Stadt Böblingen beschlossen hat, die kostenlose Parkberechtigung für vollelektrische Fahrzeuge bis Ende 2017 zu verlängern.

Wenn ich diese Verlängerung haben möchte, muß ich nur kurz eine EMail ans Ordnungsamt schreiben.
Naja, man muss erst einen Antrag ausfüllen und bekommt dann einen entsprechenden Ausweis... Umständlicher geht's wohl nicht. Wenn so etwas Schule macht, muss man sich in Zukunft für jede Stadt, die man mal besuchen will, erst einen Parkausweis beantragen. Das ist doch Käse.

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Elektromobilitätsgesetz: Verhalten der Kommunen

Spürmeise
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graefe hat geschrieben:Wenn so etwas Schule macht, muss man sich in Zukunft für jede Stadt, die man mal besuchen will, erst einen Parkausweis beantragen.
So vielleicht auch bald für Bayreuth:
http://www.goingelectric.de/forum/going ... ml#p281136

Fahrer von E-Autos bekommen ab Jahresbeginn 2016 eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt. Sie dürfen dann auf allen städtischen Parkplätzen kostenlos parken. Solange, wie es dort auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer erlaubt ist. Und das sie die Maximale Parkzeit nicht überschreiten, zeigen sie an, indem sie eine Parkscheibe aufs Armaturenbrett legen.

Die neue Regelung gilt ausschließlich für reine Elektroautos. Nicht für sogenannte Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge
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