Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Neben der Verordnungen über das E-Kennzeichen wurde auch die zum EmoG gehörige "Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" im Bundesanzeiger veröffentlicht, siehe:
https://www.bundesanzeiger.de -> Zum Amtlichen Teil -> Veröffentlichungen vom 25.9.2105 anzeigen

Folgende Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung sind seit heute gültig (Auszüge!):
  • zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen:
    "Werden Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr oder elektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen, dürfen auf dem Sonderfahrstreifen keine besonderen Lichtzeichen (§ 37 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz) für den öffentlichen Personenverkehr (Anlage 4 der BOStrab) gezeigt werden, es sei denn, für diese Verkehre werden eigene Lichtzeichen angeordnet. Taxen sollen grundsätzlich und elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen auf Sonderfahrstreifen zugelassen werden, wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird. [...]"
  • Zu Zeichen 286 Eingeschränktes Haltverbot:
    "Zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen [...]: Zeichen 286 soll nur in begründeten Einzelfällen angeordnet werden."
  • VwV zu § 45 Absatz 1g (neu):
    "Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z. B. durch ein Stellplatz-Konzept), um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten. Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.

    Parkbevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind mit Zeichen 314, 315 mit Zusatzzeichen [Anm.d.Verf.: das sind die "P"-Schilder] anzuordnen. Sind Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen mit Zeichen 314.1 und 315.1 angeordnet, können elektrisch betriebene Fahrzeuge von diesen mit Zusatzzeichen freigestellt werden.

    Die Erlaubnis zum Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen soll tagsüber zeitlich beschränkt werden. Die maximale Parkdauer an Ladesäulen soll tagsüber in der Zeit von 8 bis 18 Uhr vier Stunden nicht überschreiten.“
    "
  • Zu § 46 Absatz 1a Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverboten oder Verkehrsumleitungen (neu):
    "Bei der Bevorrechtigung geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer vor. Vor jeder Entscheidung über eine Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sind die Straßenbaubehörden und die Polizeien zu hören. Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, wenn von einer Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen elektrisch betriebener Fahrzeuge ausgenommen werden sollen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn und soweit die oberste Landes­behörde die Straßenverkehrsbehörde vom Erfordernis der Zustimmung befreit hat."
Zuletzt geändert von Spürmeise am So 27. Sep 2015, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Der1210er
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Habe bei ZDF info gerade in den Nachrichten erfahren, dass ab heute das neue E-Kennzeichen gelten/erhältich sein soll.
Dazu diverse Änderungen, siehe Beitrag kurz hier drüber.

Was ich mich Frage:
Bislang musste man auch als E-Fahrer eine grüne Plakette an die Scheibe bappen, weil Verkehrskontrolleure schlecht erkennen können, ob ein Auto ein Stromer ist. Wenn ich nun für meine kommende Zoe so ein E-Kennzeichen wähle (ist das eigentlich optional oder fortan Pflicht?)... muss ich dann immer noch den Umweltbapper auf die Windschutzscheibe kleben?

Wie sieht dieses spezielle Kennzeichen eigentlich aus? Habe da auf die schnelle nix bei Herrn Google finden können.

Ist dieses E-Kennzeichen/die Anmeldung teurer oder tut sich da preislich nichts?

Die benutzbaren Busspuren: Nach meinen bisherigen Infos war das so, dass unsere oberste Heeresleitung sowas angeregt hatte und die Städte/Gemeinden individuell entscheiden konnten, ob sie ihre Busspuren für E-Autos freigeben würden. Wobei ich nur lesen konnte, dass keine Stadt dazu bereit wäre. Unterm Strich würde das also faktisch keinen Vorteil für einen Stromerfahrer bringen.
Wie ist das denn nun ab dem heutigen Tag zu verstehen? Ich täte ob der Formulierung denken: Bis auf Widerruf (Also durch Schilder im Stile von "E-Autos auf Busspur nicht zulässig" o.ä.) könnte ich ruhigen Gewissens Busspuren nutzen. Es sei denn, es wären so viele E-Autos auf der Busspur unterwegs, dass der Linienverkehr gestört würde.
Oder muss mir erst ein Extraschild diese Extrawurst offiziell und sichtbar zusätzlich genehmigen?


MfG

Der1210er

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Der1210er hat geschrieben:muss ich dann immer noch den Umweltbapper auf die Windschutzscheibe kleben?
Nur wenn Du in eine Umweltzone fahren willst. Ohne kostet das 80 EUR (aber keinen Punkt). Grund: die Verordnung zur Feinstaubplakette wurde nicht angepasst.
Der1210er hat geschrieben:Städte/Gemeinden individuell entscheiden konnten, ob sie ihre Busspuren für E-Autos freigeben würden. Unterm Strich würde das also faktisch keinen Vorteil für einen Stromerfahrer bringen.
Und dabei dürfte es auch bleiben. Freigabe von Busspuren ist vielleicht was für im Verhältnis menschenleere Landstriche wie Norwegen oder USA.
Der1210er hat geschrieben:Oder muss mir erst ein Extraschild diese Extrawurst offiziell und sichtbar zusätzlich genehmigen?
Ja, dieses Schild hier:
EFZ.png
EFZ.png (6.54 KiB) 1918 mal betrachtet

Re: Elektromobilitätsgesetz

Der1210er
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Muhahaha.
Unterm Strich ändert sich also sehr wahrscheinlich genau gar nix. Woher wusste ich das bloß? ;)

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Spürmeise hat geschrieben:Neben der Verordnungen über das E-Kennzeichen wurde auch die zum EmoG gehörige "Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" im Bundesanzeiger veröffentlicht, siehe:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... 09.2015_B5
Der Link geht nicht :(

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Habe nun aber noch immer nicht verstanden wie das nun mit Ösiautos funktionieren soll? Es war ja mal die Rede von "Aufklebern" ... Kann mir da bitte wer mit näherer Info behilflich sein? Falls man da was in Germanien beantragen muss würde ich das dann nämlich gleich gerne im Rahmen der eRUDA erledigen
S 70D

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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golfsierra hat geschrieben:Falls man da was in Germanien beantragen muss würde ich das dann nämlich gleich gerne im Rahmen der eRUDA erledigen
Bitte hier nachlesen:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 5s1573.pdf
Über die blaue Plakette steht was in Artikel 1, Absatz (4). Kosten: siehe Artikel 3 2.: 11,00 Euro

Re: Elektromobilitätsgesetz

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DANKE!
S 70D

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Der1210er hat geschrieben:Muhahaha.
Unterm Strich ändert sich also sehr wahrscheinlich genau gar nix. Woher wusste ich das bloß? ;)
Auch kommunalpolitisch folgt die SPD ihrem dicken Siggi beim Kampf gegen Erneuerbare Energien und undeutsche Elektroautos und entfacht eine Neiddebatte, wie hier in Oberursel:
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/ho ... 11,1611684
„Elektromobile fahren Leute, die gut verdienen, warum denen die 50 Cent Parkgebühren erlassen?“ Er wies darauf hin, dass Elektroautos schon jetzt bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Ich möchte wetten, dass die SPD zu den (aufgrund der strengen USA-Abgasnorm) ab Mitte der 80er aufkommenden geregelten Katalysatoren auch gesagt hat, "dass das nur was für Reiche ist".

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Da ich in wenigen Wochen meine neue ZOE anmelden werde, habe ich mir das EMoG und die dazugehörige Verordnung nochmal genau hinsichtlich der möglichen Kennzeichnung angesehen.

In der Verordnung steht in Artikel 1 Ziffer 2, dass im Auto-Kennzeichen hinten (hinter den Zahlen) ein "E" angehängt werden kann ("kann", nicht "muss", da alles nur "auf Antrag" passiert).

So weit, so gut. Oder auch nicht (siehe weiterer Text).

Wo ich aber noch nicht so richtig schlau draus werde, ist das Thema "blaue Plakette".

In der Verodnung steht unter Artikel 1 Ziffer 2 (Zitat):

"(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist."

Da stellen sich mir folgende Fragen:
1. Was ist mit "Herkunftsstaat" gemeint?
Kann ja aus meiner Sicht nur bedeuten, das Land, in dem der Wagen produziert wurde (bzw. besser: in dem der Hersteller sitzt). Nochmal: wir reden von der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, also geht es um Fahrzeuge, die hier in Deutschland zugelassen werden sollen, nicht um Fahrzeuge, die schon im Ausland zugelassen wurden und hier "nur" fahren wollen. Ergo wäre meine Zoe mit einer blauen Plakette zu Kennzeichnen, oder?
2. Wenn blaue Plakette, dann kein "E" im Kennzeichnen? Oder "E" zusätzlich zur blauen Plakette?
Ich lese die Verordnung zumindest so, dass die Kennzeichnung mit "E" im Kennzeichen erfolgt, wenn "deutsches" Auto ODER mit blauer Plakette, wenn "Ausländer".

Wie seht Ihr das? Habe ich was übersehen oder miss-interpretiert?

(Was ich in jedem Fall aber "gelernt" habe: "E" oder "blaue Plakette" ersetzt nicht die grüne Plakette nach der Feinstaubverordnung!)

Gruß
Foenix
11/2015: ZOE intens is in da house 8-)
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