Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Moin,

gibt es eine Förderung für Arbeitgeber, wenn sie Lademöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter oder vielleicht sogar öffentliche Ladepunkte bauen?
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

TeeKay
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Höchstens regional begrenzte Förderung einzelner Landkreise, Gemeinden oder Bundesländer.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Mir sind keine Fördermöglichkeiten bekannt.
Ich denke diese würden sonst auch bei den Anbietern wie TNM und anderen Wallbox Verkäufern auftauchen.
Gruß Ingo

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

mibmib
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Es gibt in der Tat Pläne, welche Steuerentlastungen und Sonderabschreibungen bis hin zur Ladevorrichtung:

Siehe Bundestagsdrucksache 18/5864 oder Drucksache 114/15

Wie das ganze ausgegangen ist, habe ich nicht näher verfolgt.
Bei meinen AG dauerte es eine ganze Weile bis etwas in diese Richtung passiert ist - nun entschied man sich für Ubitricity.
Kosten für den Arbeitgeber sind zwar minimal - der Stromzapfer bezahlt jedoch deutlich mehr für das KAbel, welches mangels andere Authentifizierungsmöglichkeiten zwangsläufig gekauft werden muss: erste Preisangabe seitens unserer Verwaltung: 1000€

Werde wohl weiterhin die öffentlichen Säulen nutzen.
e-Golf

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

fbitc
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dazu habe ich u.a. von meinem Steuerberater folgende Info erhalten:
Am 18.5.2016 legte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes
zur Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Im Einzelnen
sind folgende Planungen auf den Weg gebracht:
» Für den Kauf von Neufahrzeugen soll eine Kaufprämie gewährt werden. Die Kaufprämie
in Höhe von 4000 € für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von
3000 € für Plug-In-Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von
der Industrie fi nanziert. Das zu fördernde Elektroauto darf einen Nettolistenpreis für
das Basismodell 60.000 € nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen
Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. €,
längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen,
Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
» Seit dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 gilt bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge
eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend
zum 1.1.2016 auf 10 Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine
Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte
Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
» Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das
elekt rische Aufl aden eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers
im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung zeitweise
überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit. Der Arbeitgeber erhält die
Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung
der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 % Lohnsteuer zu besteuern.
Die Regelungen werden befristet für den Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2020.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Der Bundesrat wird wohl am 8. Juli 2016 über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität abstimmen. Hierbei geht es insbesondere um die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers sowie die steuerlich begünstigte Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer.

Die Änderungswünsche der Ausschüsse des Bundesrats zum obigen Entwurf der Bundesregierung finden sich hier:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

PHEV
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Ich hole das Thema mal wieder hoch weil mein Frage in etwa dazu passt.

Folgendes Szenario....

Mein Arbeitgeber betreibt 2 öffentliche Ladesäulen welche außerhalb des Firmengeländes aufgestellt sind.
Die Nutzung ist eher verhalten, da der Standort ziemlich abgelegen ist. Die Aktivierung erfolgt per TNM oder über eine RFID Karte welche sich an der Wache ausgeliehen werden kann.
Das Betanken ist kostenlos.

Mir als Mitarbeiter wurde allerdings das Tanken meines privaten E-Autos untersagt da dies zu einer steuerlichen Vorteilsnahme führen würde und derzeit dafür keine Lösung in der Buchhaltung gibt.

2 Fragen habe ich nun dazu

1. Kann diese Verrechnung derart große Probleme mit sich bringen...?

2. Ich kann mich erinnern, dass in den ersten Entwürfen des E-Mobilitätsgesetzen die Rede von einer "Nichtanrechnung als Geldwerter Vorteil für das Laden beim Arbeitgeber" die Rede war. Konnte nun im Gesetz allerdings nichts dazu finden.
Eventuell könnte mich hier mal jemand aufklären...


Viele Grüße
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Outlander_SPN hat geschrieben:Eventuell könnte mich hier mal jemand aufklären...
gerne, steht direkt im Post vor Deinem. Kurz: AktenzeichenXYungelöst.

Ach ja, hier die Gegenäußerung der Bundesregierung:
"Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen. ... die Frage nach einer Steuerbefreiung stellt sich nicht " :?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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  • Noritz
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Also laut dieser Seite der Bundesregierung muss kein Geldwerter Vorteil mehr berücksichtigt werden:
Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei andere Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.
seit Juli 16: Zoe Q210.
seit August 17: Zoe Q90.
seit Februar 24:Tesla Y SR
Fahren, als wennste schwebst ;)

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Noritz hat geschrieben:Also laut dieser Seite der Bundesregierung muss kein Geldwerter Vorteil mehr berücksichtigt werden:
kann sich künftig freuen, d.h. irgendwann in der Zukunft soll es so sein. Laut dem Gesetzesentwurf ab dem 01.01.2017.

Warum nicht ab sofort vorgesehen ist (d.h. noch 2016, falls der Gesetzesentwurf noch 2016 Gesetzeskraft erlangen sollte): war im Haushalt des Hr. Schäuble nicht vorgesehen: unvorhergesehene Mindereinnahmen von ca. 0,0000001 Mrd. Euro Einkommensteuer hätten die schwarze Null schonmal zu Fall bringen können.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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