Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

e-lectrified
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Das ist doch mehr als dämlich: Für ausländische Fahrzeuge ist eine Plakette also ausreichend, aber für deutsche nicht. So viel Schwachsinn auf einem Blatt Papier ist echt zuviel des Guten.
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Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Spürmeise hat geschrieben:Völlig vergessen wird z.B. die notwendige Rückgabe eines noch (für das alte Kennzeichen) gültigen Anwohnerparkausweises - sollte der vielleicht 60 Euro für 2 Jahre Gebühr gekostet haben, verfällt die Gebühr natürlich bei der Neubeantragung mit geändertem Kennzeichen. Dito der Aufwand für Abkratzen und Neuaufbringen der grünen Feinstaubplakette (aber nur 5 Euro), evtl. neue Mautplaketten, neue Schutzbriefe, änderungbedürftige Stellplatzverträge, neu verhandelte Autostromverträge (pauschale Jahresgebühren ebenfalls verloren) sowie Vertragsänderungen mit Kfz-Versicherungen - bei der Gelegenheit vielleicht gleich mit höherer Einstufung?
Ich habe mich jetzt nicht eingehend damit beschäftigt, aber so wie ich es immer verstanden habe, würde beim Wechsel die eigentliche Kennzeichen-Nummer gleich bleiben und es nur Kennzeichen in einem anderen Design geben. Damit wären deine ganzen Befürchtungen obsolet.

Abgesehen davon werde ich die Kennzeichen nicht wechseln, sondern erst bei einem neuen EV umsteigen. Denn grundsätzlich bin ich für andere Kennzeichen bei EVs.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Solarstromer hat geschrieben:Ich habe mich jetzt nicht eingehend damit beschäftigt, aber so wie ich es immer verstanden habe, würde beim Wechsel die eigentliche Kennzeichen-Nummer gleich bleiben und es nur Kennzeichen in einem anderen Design geben. Damit wären deine ganzen Befürchtungen obsolet.
Laut der oben zitierten Gegenäußerung des Bundesregierung "... wird der Anpassungsaufwand der Versicherungswirtschaft nach Angaben des GDV für die Ausstattung amtlicher Kennzeichen mit einem ergänzendem „E“ grob auf 2,5 Mio. Euro geschätzt."

Das heißt für mich: neue Kennzeichen, die überall geändert werden müssen.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Ich hätte für das Geld lieber 1.000 zusätzliche 22kW-AC-Ladestationen...
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Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Jack76
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Elektrolurch hat geschrieben:Ich hätte für das Geld lieber 1.000 zusätzliche 22kW-AC-Ladestationen...
Oder 300 Stück AC43 Lader an der Autobahn.... (Duck und weg....). :twisted:

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

e-lectrified
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Elektrolurch hat geschrieben:Ich hätte für das Geld lieber 1.000 zusätzliche 22kW-AC-Ladestationen...
Nö, der Fairness halber eine entsprechende Anzahl Triple-Lader!!!

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Hasi16
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Jack76 hat geschrieben:
Elektrolurch hat geschrieben:Ich hätte für das Geld lieber 1.000 zusätzliche 22kW-AC-Ladestationen...
Oder 300 Stück AC43 Lader an der Autobahn.... (Duck und weg....). :twisted:
Wofür? Der neue Zoe kanns nicht nutzen. Und für so ein paar alte Wagen? ;)

Die Förderung von gewerblichen Flotten macht Sinn, so kommen am schnellsten Wagen in den Markt. Privatleute sind in der Regel eh nicht so verrückt und kaufen Neuwagen.

Viele Grüße
Hasi16

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Hasi16 hat geschrieben:Privatleute sind in der Regel eh nicht so verrückt und kaufen Neuwagen.
Habt ihr das gehört? Er hat "verrückt" zu mir gesagt. :-)

Und Gewerbliche Flotten sind kostengetrieben, da wird''s für E-Autos selbst mit Förderung nur in ganze bestimmten Bereichen attraktiv. Dann landen wir wieder bei der Post und ähnlichen Lieferdiensten. Und die Autos, die so in den Markt kommen, zementieren nur die Vorurteile. Ein Teufelskreis...

Gruss
Umbi (aber ich bin ja eh verrückt. :-))
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Hasi16 hat geschrieben:Wofür? Der neue Zoe kanns nicht nutzen.
Ich halte diese Schlussfolgerung nach Interpretationsstand der aktuellen Informationen und Gerüchte dazu nicht für zwingend.
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Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Spürmeise hat geschrieben:Das heißt für mich: neue Kennzeichen, die überall geändert werden müssen.
Übrigens gilt ab dem 01. Januar 2015 bei Wohnortwechsel die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Damit wird die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug innerhalb Deutschlands aufgehoben. Der Halter hat dann der für den neuen Wohnsitz/Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, anderenfalls hat er ein Kennzeichen des neuen Verwaltungsbezirks etc. zu beantragen.

Neue Kennzeichen braucht es also nur noch bei Neuzulassung und Halterwechsel. Schön, dass die Politik in uns Elektroautofahrern noch einen Hebel für die darbende Kennzeichenindustrie gefunden hat!!!
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