ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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  • THellweg
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Hallo Midimal,

und Danke für die schnelle Antwort.
In welcher offiziellen Quelle hast Du denn diese Information gefunden?
Ich suche immer noch vergeblich.

LG, Thomas
#1 Ioniq electric premium (aurora) ersetzte Zoe #1 seit 10/17. #2 ZOE Intens (schwarz, Jahreswagen, q210) seit 12/15
Beide im tägl. Betrieb (Berufspendler, 90 bzw 70 km/Tag) - Seit 08/14 etwa 150tkm elektrisch unterwegs
Innogy eBox-remote Typ-2, 32A
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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  • biker4fun
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Es ist in der Tat von "Neuwagen" die Rede. Allerdings stelle ich mir die Frage, wie das Gesetz einen "Neuwagen" definiert. Dieser muss nicht zwangsläufig identisch mit dem landläufigen Begriff sein.
Einen Gesetzestext habe ich leider bislang im Netz nicht gefunden. Wer eine Quelle hat, möge diese bitte posten.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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biker4fun hat geschrieben:Es ist in der Tat von "Neuwagen" die Rede. Allerdings stelle ich mir die Frage, wie das Gesetz einen "Neuwagen" definiert. Dieser muss nicht zwangsläufig identisch mit dem landläufigen Begriff sein.
Einen Gesetzestext habe ich leider bislang im Netz nicht gefunden. Wer eine Quelle hat, möge diese bitte posten.
Ein noch nie zugelassener Wagen kann ein Neuwagen sein, auch wenn er alt ist.
Aber ein schon mal zugelassener Wagen kann nie ein Neuwagen sein. Auch wenn er nur einen Tag zugelassen ist, denke ich.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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  • biker4fun
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Nun, ich denke z.B. an die Importregelung bei der Umsatzsteuer. Dort zählt z.B. als Neuwagen jedes Fahrzeug, das nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6000 km gefahren worden ist.
Ich will damit nur sagen, es wäre hilfreich, wenn jemand den genauen Gestzestext hier posten oder verlinken könnte. Dann hätten alle Klarheit.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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Neuwagen != Neuwagen :)

Eines ist die Definition für die Umsatzsteuer... man muss sich die Definition im Gesetzestext genau ansehen.
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

derchris
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seufz... nirgendwo steht klar, wie es beim Leasing funktioniert. Wobei ich den Pressetext so verstehe, dass es tatsächlich beim Leasing ebenfalls 4.000€ gibt. Das wäre witzig, weil man dann wenn man's geschickt macht 12 Monate EV für (fast) umme fahren könnte
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

Flowerpower
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was für Leasingraten bekommst du den bei 4000 Sonderzahlung für 12Monate 10tkm?
Online:
eGolf: 790Euro
ZOE: 1395Euro (Vario-Finanzierung)
KIA: 632Euro(Budged Kredit)

Mehr habe ich nicht geschafft Online zu konfigurieren.
"Wenn man Feuer mit Feuer bekämpft, bleibt gewöhnlich nur Asche übrig" -Abigail van Buren

Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

derchris
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aaaalso ich hatte LEASING geschrieben und Du schreibst von Finanzierung ;) das ist schon was anderes. Und dann reicht's natürlich nicht wenn man nur 12 Monate least, sondern 36 Monate. Dann sind 200€ Leasingrate für die Zoe schon recht realistisch, und das wären im ersten Jahr 2.400€. Lass es von mir aus 300€ Leasingrate sein, dann sind's immer noch "nur" 3.600€
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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  • Micky65
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Also der Hersteller-Anteil der Förderung ist ja ein "Nachlass", den bekommst Du nie ins Portmonnaie.
Der BAFA-Anteil wird Dir (nach Antrag) überweisen, weil Du ja auch beim Leasing Käufer & Halter bist.
Das sind dann 2000 oder 1500€. Da kann man schon ein paar Monate Leasingraten für zahlen.
Deshalb ist es ja eine Förderung (!)
Ich mache es anders und nehme den staatlichen Anteil als Leasingsonderzahlung, um die Leasingraten zu senken.
Ich kann die Leasingsonderzahlung auch voll absetzen (im ersten Jahr), da ist das natürlich nochmal reizvoller...
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Re: ab 1. Juli gibt es eventuell Förderung von 5000 Euro

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Hallo,

wie kommst du darauf das du beim Leasing der Käufer bist? Du bezahlst nur für die Nutzung eines Fahrzeuges.
Die BAFA will einen Kaufvertrag und nicht einen Leasingvertrag.
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