1% Regelung - Situation nach der Förderung

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

millerthriller
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Noch einmal zurück zur Ausgangsfrage: Was ist als Listenpreis anzusehen? Meiner Erfahrung nach, ist das der Preis der im Konfigurator gezeigt wird. Bei Audi sehe ich Beispielsweise, dass die Förderung als "Sonderausstattung mit negativem Preis" abgebildet wird. Damit sollte der Listenpreis dies doch beinhalten und zumindest die Förderung durch den Hersteller die Steuer etwas senken. Oder habe ich hier etwas übersehen?



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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Der Bruttolistenneupreis, das ist eindeutig und leider durch Rechtsprechung mit Einschränkungen bestätigt.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

jhg
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Es ist der Bruttolistenpreis relevant, der auch für einen Privatkäufer gilt.
Somit wird die Förderung vom Bruttolistenpreis abgezogen.

Das ist auch der Grund warum die entsprechenden Businesspakete kaum eine Änderung vom BLP bewirken.
Sonst muss das wieder gegengerechnet werden.
ID.3 1st Max

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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jhg hat geschrieben:Es ist der Bruttolistenpreis relevant, der auch für einen Privatkäufer gilt.
Somit wird die Förderung vom Bruttolistenpreis abgezogen.

Das ist auch der Grund warum die entsprechenden Businesspakete kaum eine Änderung vom BLP bewirken.
Sonst muss das wieder gegengerechnet werden.
Hast Du dafür eine Quellenangabe?

§6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG:

Schnipp....

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, ......, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;

Schnipp

Wie kommst Du auf die Idee, dass für die 1%-Methode die Förderung abgezogen werden soll? Rabatte werden auch nicht gekürzt.

Übrigens, die 1%-Methode ist zu letzt durch das Urteil BFH v. 13.12.2012 - VI R 51/11 BStBl 2013 II S. 385 als verfassungsgemäß bestätigt worden; leider!!
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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

jhg
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Keine Quelle. Angabe unseres Fuhrparkmanagements.
Eben mit der Info, dass der Preis gilt, den jeder Käufer erhält.

Mit deiner Argumentation würden Sondermodelle mit einem Preisvorteil auch nicht besser gestellt.
Das ist aber eindeutig so.

Da ich aber keine eindeutige Quelle habe, frage ich nochmal nach, eventuell können die Kollegen das belegen.
ID.3 1st Max

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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jhg hat geschrieben:Da ich aber keine eindeutige Quelle habe, frage ich nochmal nach, eventuell können die Kollegen das belegen.
Ich weiß ja nicht, wie sie die Gesetzesgrundlage widerlegen wollen; ohne Quellenangaben bitte ich Dich, nicht solche möglichen Fehlinformationen zu verbreiten, das hilft niemanden.

Ich könnte Dir tonnenweise Infos zu BFH-Urteilen (Bundesfinanzhof) senden, in denen der Bruttolistenneupreis gilt. Selbst wenn Du ein 10 Jahre altes Auto kaufst, für die 1%-Methode gilt der BruttolistenNEUpreis.
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