Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

HPH1
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West-Ost hat geschrieben:Vorverkauf = die Phase von Start Kundenbestellungen bis zur Markteinführung (wie gesagt ab KW 16, es wird aber bei weitem nicht jeder Partner zu dem Zeitpunkt ein Auto haben [wollen]). Und ja, sicher wird es fast überall ein paar "Prozent" geben. Aber ist das tatsächlich entscheidend, ob von mir aus 4 oder 5%? Die Marge ist gering, entsprechend bleibt einfach wenig Verhandlungsspielraum.
Ich weiss, dass die Marge allgemein bei Elektroautos gering ist.
Aber es gibt Autohersteller da gibt es null Rabatt und in dem Fall gibt es auch null Bestellung.
Hab ich allerdings bei meinem Händler wenig bedenken.
Es ist nicht entscheidend ob es 4 oder 5 % gibt, sondern es ist entscheidend dass es 4 oder 5 Prozent gibt.
Das man bei einem neuen Modell wenn auch "nur" Facelift nicht mit Wundern bei eventuellem Nachlass rechnen darf ist mir auch klar.
Bin übrigens mit dem Autohaus bei dem ich schon meinen Verbrenner Golf 7 gekauft habe sehr zufrieden, deshalb bekommt
eben dieses Autohaus höchstwahrscheinlich meinen Zuschlag.
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Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

West-Ost
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...das ist doch die richtige Einstellung, wie ich meine.

Als sehr sicher gilt auch, dass die Leasingangebote von Anfang an hochattraktiv ausgestaltet sein werden. Lasst euch überraschen. Man sieht den e - Golf auch als mögliches "Überbrückungsfahrzeug" für die nächsten drei Jahre, bis dann eine erste Serienversion des I.D. erscheinen wird.

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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West-Ost hat geschrieben:...das ist doch die richtige Einstellung, wie ich meine.

Als sehr sicher gilt auch, dass die Leasingangebote von Anfang an hochattraktiv ausgestaltet sein werden. Lasst euch überraschen. Man sieht den e - Golf auch als mögliches "Überbrückungsfahrzeug" für die nächsten drei Jahre, bis dann eine erste Serienversion des I.D. erscheinen wird.
Schau'n wir mal, für wen es hochattraktiv ist.
Bei Verbrennern war Leasing für mich uninteressant.
Beim e-Golf werde ich nochmals genau nachrechnen. Könnte ja wirklich sein, dass die Autohersteller in der Übergangszeit die Kunden binden wollen und dann lieber schlechter abschneiden als beim Verkauf.
Wir können ja dann ein extra Thema mit "Leasing-Konditionen e-Golf" aufmachen,
die Modalitäten beschreiben und über Vor- und Nachteile diskutieren.
Händler vor Ort unterstütze ich übrigens gerne, hab auch da schon teurer gekauft als über Internetvermittler, bei 2 Seats, familiärer Betrieb, 700 Euro mehr als über Vermittler.
Allerdings sind die VW-Händler hier bei einem Golf 2000 Euro teurer als andere Händler, so dass ich über eine Vermittlung ging.
Den Service macht dann eine kleine VW-Werkstatt, die noch mit 70 Euro Verrechnungssatz rechnet aber leider keine neuen Autos verkaufen darf.
In dieser kleinen Service-Werkstatt würde ich auch die Inspektionen beim e-Golf machen lassen. Einfach , weil die Leute dort nett sind und stets bemüht.
Ich hoffe, dass kleine Service-Partner auch bei E-Fahrzeugen noch möglichst viel machen können.
Ok, wenn es an den Elektroantrieb geht und dort Schwierigkeiten auftreten, dann wird's eh heikel und man muss zur großen VW-Werkstatt oder sogar zum VW-Servicezentrum.
Ich werde um Überraschungen zu vermeiden ggf. wieder eine Garantieverlängerung abschließen.
Dann sind alle froh.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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Gute Leasingkonditionen sind hochattraktiv natürlich vor allem für den Leasingnehmer. Ich als Angestellter habe davon (mit 1% Regelung) leider gar nichts, der Bruttolistenpreis (!) zählt für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Wobei, wenn es hilft, den Arbeitgeber zu überzeugen...
Ich persönlich finde übrigens preisgefeilsche total bescheuert. Wenn schon geradezu von jedem erwartet wird, dass er Rabatte gibt, weil der Preis zu hoch ist, dann soll der Hersteller lieber gleich den Preis FÜR ALLE runtersetzen - und keine zusätzlichen Rabatte gewähren. (Ja, Basar ist nichts für mich...)
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Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

West-Ost
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Tika hat geschrieben:Gute Leasingkonditionen sind hochattraktiv natürlich vor allem für den Leasingnehmer. Ich als Angestellter habe davon (mit 1% Regelung) leider gar nichts, der Bruttolistenpreis (!) zählt für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Wobei, wenn es hilft, den Arbeitgeber zu überzeugen...
Ich persönlich finde übrigens preisgefeilsche total bescheuert. Wenn schon geradezu von jedem erwartet wird, dass er Rabatte gibt, weil der Preis zu hoch ist, dann soll der Hersteller lieber gleich den Preis FÜR ALLE runtersetzen - und keine zusätzlichen Rabatte gewähren. (Ja, Basar ist nichts für mich...)
Dabei bitte auch bedenken:

- bis zu 8.000,- Euro (gilt für Zulassung in 2017) können vom LP zur Berechnung der Basis geldwerter Vorteil abgezogen werden (Nachteilsausgleich), auch der LP für Winterräder ab Werk sowie für aufpreispflichtige Telefonvorbereitung wird abgezogen

- (Kilometer)-Leasing könnte durchaus auch für Privat interessant sein, wenn man eine mögliche Restwert/Verkaufspreis-Entwicklung aktueller Modelle in den nächsten drei bis vier Jahren in die Kalkulation mit einbezieht (im Vergleich zu Anschaffungskosten kommender Fahrzeuggenerationen).

- staatliche Förderung der kostenlosen (steuerbefreiten) Lademöglichkeit von e-Fahrzeugen beim Arbeitgeber als auch steuerliche Förderung (für den Arbeitgeber) von teilweiser/temporärer oder kompletter Finanzierung bzw. Bereitstellung der Ladeinfrastruktur beim Arbeitnehmer zuhause!

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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Tika hat geschrieben:...
Ich persönlich finde übrigens preisgefeilsche total bescheuert. Wenn schon geradezu von jedem erwartet wird, dass er Rabatte gibt, weil der Preis zu hoch ist, dann soll der Hersteller lieber gleich den Preis FÜR ALLE runtersetzen - und keine zusätzlichen Rabatte gewähren. (Ja, Basar ist nichts für mich...)

:applaus: :applaus: :applaus: :thumb:

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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chef hat geschrieben:
Tika hat geschrieben:...
Ich persönlich finde übrigens preisgefeilsche total bescheuert. Wenn schon geradezu von jedem erwartet wird, dass er Rabatte gibt, weil der Preis zu hoch ist, dann soll der Hersteller lieber gleich den Preis FÜR ALLE runtersetzen - und keine zusätzlichen Rabatte gewähren. (Ja, Basar ist nichts für mich...)

:applaus: :applaus: :applaus: :thumb:
Sehe ich auch so :!:

Und auf Verkäuferseite haben sonst vermutlich kleinere Familienbetriebe das Nachsehen, die vielleicht wesentlich mehr Gewicht auf Qualität, Service und Kundenfreundlichkeit legen - aber preislich mit großen Ketten nicht mithalten können. Dann gibt's bald nur noch große anonyme Ketten.

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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West-Ost hat geschrieben:Dabei bitte auch bedenken:
- bis zu 8.000,- Euro (gilt für Zulassung in 2017) können vom LP zur Berechnung der Basis geldwerter Vorteil abgezogen werden (Nachteilsausgleich), auch der LP für Winterräder ab Werk sowie für aufpreispflichtige Telefonvorbereitung wird abgezogen
Stimmt natürlich, mir ging es nur darum, dass eine gute Leasingrate für den Arbeitgeber mir als Angestellter nix bringt.
- staatliche Förderung der kostenlosen (steuerbefreiten) Lademöglichkeit von e-Fahrzeugen beim Arbeitgeber als auch steuerliche Förderung (für den Arbeitgeber) von teilweiser/temporärer oder kompletter Finanzierung bzw. Bereitstellung der Ladeinfrastruktur beim Arbeitnehmer zuhause!
Für den letzten Punkt, kannst du mir da Links mit Informationen zukommen lassen? Damit würde ich gerne mal zu meinem Brötchengeber gehen :-)
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Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

West-Ost
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Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit (§ 3 Nummer 46 EStG). Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu erheben (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG). Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Re: Konfiguration e-Golf 2017 (Facelift)

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Super, danke! Mal sehen was sich machen lässt...
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