Ergänzungsmobilität - Änderungen

Ergänzungsmobilität - Änderungen

passinglane
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Hallo,

im eUP-Forum ist dazu ein älterer Thread, ich mache mal einen neuen auf um die Info weiterzugeben, dass ab 2015 von VW offenbar nur noch 2 Jahre Ergänzungsmobilität gegeben werden.
Ich habe nämlich bei Euromobil direkt angerufen um mir die genaue Kilometerregelung erklären zu lassen, und dabei hieß es in einem Nebensatz: Wenn Sie in diesem Jahr bestellt haben, bekommen Sie die 3 Jahre mit je 30 Tagen, ab 2015 werden es wohl nur noch 24 Monate für Neuwagen. Man hat sich auch vergewissert, dass es ein Neuwagen ist, denn auf Vorführer vom Händler gibt es keine Ergänzungsmobilität. Und wenn ich das Kleingedruckte richtig lese ist das Angebot auch nicht mit dem Auto verknüpft, sondern mit dem Käufer, so lange er das Auto besitzt. Das heißt, anders als bei der Gewährleistung (gesetzlich) gilt dieses freiwillige Angebot von VW nicht für Gebrauchtwagen.

Mit den Kilometern sei es so: Für die ersten 5 Tage gibt es je 400 km, also 400/800/1200/1600/2000 km nach Mietdauer, ab dem 6. Tag gilt es als Wochenmiete, da sind 2100 km inklusive. Wie das ist, wenn man z.B. 9 Tage mietet habe ich jetzt nicht gefragt, bei 14 Tagen sind es jedenfalls 4200 km. Auf meine ausdrückliche Frage hin, dass ich im besten Falle 12.000 km frei habe kam ein eindeutuges Ja.

Ich finde, das ist ein extrem gutes Angebot, da bin ich mal gespannt, ob die einzelnen Euromobil-Stationen dann auch wirklich liefern.

mfg
passinglane
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Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

ampere1
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Hallo,

mein Händler hat mir schriftlich bei der Bestellung meines e-Golf bestätigt, dass ist die Fahrzeuge bei ALLEN Euromobilfilialen bekommen kann. Hat hiermit schon jemand Erfahrungen gemacht?

- Bekommt man ein Ersatzfahrzeug auch bei einer Euromobilfiliale, die einem VW Händler zugeordnet ist, der selbst keinen Elektro-Fokus hat?
- Bekommt man ein Ersatzfahrzeug auch bei einer nicht im eigenen Heimatland befindlichen Eoromobil-Filiale?

Beste Grüße
ampere1

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

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  • Frank0100
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Super Info.....
Schwarz, Assist Paket, Dynaudio, Verkehrszeichenerkennung, Parkpilot, Online seit 5.9.2014
Ab 7.11 eGolf 2018 :D

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

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  • gtdpower
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Hallo zusammen,

ich übernehme im Dezember ein Vorführwagen von VW und war seither der Meinung, dass diese Ergänzungsmobilität generell für die ersten drei Jahren nach Erstzulassung gelten. Nun bin ich schon ein wenig enttäuscht, da ich nun hier lese, dass es nur für Neuwagenkäufer gilt und es nicht übertragbar ist. Gibt es das auch irgendwo schriftlich zu lesen im inet?

Grüße
Gtdpower
e-Golf seit 12/2014

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

passinglane
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Hallo GTDpower,

es gibt eine Broschüre zum Download unter Ergänzungsmobilität: http://emobility.volkswagen.de/de/de/private/Autos.html

Da steht das so aber auch nicht drin, die Info habe ich dem Telefonat mit Euromobil entnommen. Weil ich mich vergewissern wollte, dass das Angebot auch bei Leasing gilt, denn rechtlich gesehen bin ich ja nicht der Käufer, sondern die VW Leasing GmbH , die das Auto an mich zur Nutzung weitergibt. Gilt aber, wurde mir gesagt.
Es wurde aber explizit nachgefragt, ob es ein NEUwagen ist, denn nur darauf gebe es die Mobilität! Am besten, einfach selber unter http://www.euromobil.de schriftlich nachfragen, was anderes zählt eh nicht.

mfg
passinglane

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

ampere1
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Mein bestellter e-Golf ist auch ein Leasing. Der Händler hat hier schriftlich bestätigt, dass die Ergänzungsmobilität gilt. Andererseits wäre das ja nicht die erste nicht ganz korrekte schriftliche Angabe (s.O.).
cu
Ampere1

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

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Ich habe meinen e-Golf auch geleast und mein Händler hat keinen Ton zur Ergänzungsmobilität gesagt. Angeregt durch diese Diskussion habe ich ihm die PDF aus obigem Link von passinglane geschickt und gefragt was nun ist. Das war am Freitag, Stand heute muss er sich noch erkundigen.....
Mal sehen was da noch kommt.
Gruß
e-Golfer
Mit verschiedenen e-Golf seit Oktober 2014 bereits 90.000km elektrisch unterwegs

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

passinglane
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Hallo e-Golfer,

ich glaube, den Händler braucht man dazu nicht, es ist egal, was der dazu sagt oder auch nicht.
Antrag auf Ergänzungsmobilität direkt bei Euromobil stellen -mit Kopie der Zulassung/Fz-Schein- und fertig ist die Laube. Da hat der Händler eigentlich nichts mit zu tun, das kann er auch nicht beantragen, sondern nur derjenige, auf den das Auto zugelassen ist (personengebunden, NICHT fahrzeuggebunden) . Und nur derjenige kann dann auch das Ersatz-Auto mieten. Der Leasingnehmer eines Neuwagens steht ja im FZ-Schein, nicht die Leasing-Gesellschaft.

Es sagt aber vielleicht viel zur Kompetenz des Betriebs, denn die Ergänzungsmobilität ist meines Erachtens ein ganz gewichtiges Absatzargument.

mfg
passinglane

Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

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Hallo passinglane,

ich hab mal parallel Euromobil angefragt. Mal sehen wer schneller ist ;-)
Ja mein Händler kann gut Verbrenner verkaufen. e-Mobilität ist schwer, auch wenn das Vorführauto prominent am Straßenrand geladen wird.....

Gruß
e-Golfer
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Re: Ergänzungsmobilität - Änderungen

eCar
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Hallo,

mein e-Golf ist auch geleast. Ich habe von meinem Händler dieses Antragsformular gekriegt, ausgefüllt und wieder bei ihm abgegeben. Daraufhin habe ich von Euromobil per Post die Ergänzungsmobilitäts-Karte gekriegt.

Heute habe ich übrigens meinen ersten Mietwagen über dieses Angebot geholt, einen Benziner-Golf. Hat ohne Probleme funktioniert. 3 Tage Mietdauer, dies entspricht 1200 Inklusivkilometern.

Gruß
eCar
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