Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

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Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

RegEnFan
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Hallo zusammen,

bereits an anderer Stelle hier im Forum kam das Thema auf, dass man durch Einsatz eines Transformators das Schieflastproblem im Privathaushalt lösen könnte.
Wer kennt sich mit Transformatoren aus?
Meiner Meinung nach müsste ja eine einfache Transformation von 400V auf 230V dafür ausreichen.
Dafür könnte z.B. folgender Transformator genutzt werden:

http://www.schmidbauer.net/produkte/tra ... daten.html

Funktioniert das?

Gruß

RegEnFan
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Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

Rumstromerer
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Mit dem Trafo kannst du die Schieflast zwar verringern, aber nicht grundsätzlich beseitigen. Die Typen die du ausgesucht hast sind aber auf jedem Fall eine gute Wahl.

Kurze Rechnung:

Du kannst im Drehstromnetz 400V zwischen zwei Phasen abnehmen, das nennt der Fachmann "verkettete Spannung".

Wenn der Anschluß mit 16A abgesichert ist kannst du mit so einem Trafo von 400V * 16A auf 230V * 27,8 A übersetzen. Kannst du die Ladeleistung auf 6,4KW begrenzen bist du damit auf der sicheren Seite.

Wenn du 7,3KW Ladeleistung willst, also 230V * 32A dann brauchst du auf der Eingangsseite 400V * 18A.

Das wird in der Praxis zwar gut gehen, der Leitungsschutzschalter wird noch nicht auslösen und die Leitung auch noch nicht überhitzen weil nur zwei der drei Adern belastet sind. Normgerecht ist es aber nicht und wenn doch mal was abbrennt ist es deine Schuld.

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

RegEnFan
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Ich habe einen 32A Drehstromanschluß in der Garage. Mit dem müsste das dann aber doch problemlos gehen, oder?
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Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

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Hallo, ja,
mit dem geht es problemlos und auch normgerecht.
Da muss ich dem Vorschreiber mal etwas widersprechen denn,
es wird öfter mal vergessen dass die Norm 4,6kW maximale Unsymetrie also dann 20A pro Phase zulässt.
Wären also dann zumindest 8kW mit so einem Trafo, wenn nicht sogar 9,2kW.
Auch ist mit den 32A-Sicherungen deine Drehstromleitung normgerecht abgesichert.
Was kostet denn eigentlich so ein 54kg, 8kW-Trafo ?
Schieflast hast du dann allerdings trotzdem noch auf einer Phase. :)

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

Rumstromerer
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Dann ist das überhaupt kein Problem. Ich hatte von irgendwo einen 16A-Anschluß im Kopf

Vor dem Trafo brauchst du noch einen Leitungsschutzschalter der den Trafo gegen Überlast schützt aber den Einschaltstromstoß verkraftet. Ein Typ "C" für 20A sollte gut passen, aber frag zur Sicherheit den Trafohersteller nach seinen Vorschlägen. Ein Beispiel wäre http://www.elektrikshop.de/Installation ... :1538.html

Jetzt kommt ein Teil bei dem die Meinungen etwas auseinander gehen. Die Sekundärseite vom Trafo hat keine Verbindung zur Erde, ein sogenanntes IT-Netz. Das ist eigentlich ein großer Vorteil weil es bei einem Fehler an der Isolation einen Fehlerstrom verhindert, kann aber auch zu Überraschungen führen und manche Geräte kommen nicht damit klar.

Ich würde ein Ende der Sekundärwicklung mit Schutzerde verbinden und diesen Leiter somit zum "N" deklarieren, wir haben dann ein normales TN-S Netz. Danach natürlich einen Fehlerstromschutzschalter einbauen. Beispiel: http://www.hager.de/produktkatalog-neuh ... /20149.htm

Als Steckdose nimmst du eine CEE blau 32A, beispielsweise http://www.elektroland24.de/product_inf ... ml&no301=1

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

Parklückenzähler
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Rumstromerer hat geschrieben:Jetzt kommt ein Teil bei dem die Meinungen etwas auseinander gehen. Die Sekundärseite vom Trafo hat keine Verbindung zur Erde, ein sogenanntes IT-Netz
An dieser Stelle kann keine Meinung auseinandergehen.

Die VDE 0100 T722 regelt ganz klar, daß bei der Installation von Ladeeinrichtungen IT-Netze unzulässig sind. Durch die sekundärseitige Erdung bleibt es ein IT-Netz.
Die Ladung mit 7,4 KW ist und bleibt im Privatbereich unzulässig.
1.) Ein 22 KW-Lader (den braucht man, um 32A einphasig zu laden) muß beim Energieversorger angemeldet werden.
2.) Die TAB (technischen Anschlussbedingungen) regeln ganz klar, daß max. 4,6KW (oder 20A) einphasig angeschlossen werden dürfen.

Wenn man es ganz genau nimmt, dürfte der I3 in Deutschland gar nicht mit der Möglichkeit, 32A einphasig aufzunehmen, betrieben werden, da er an jeder handelsüblichen 22KW-Ladestation die zuvor beschriebene Schieflast verursachen würde! :cry:

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

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Parklückenzähler hat geschrieben:
Die VDE 0100 T722 regelt ganz klar, daß bei der Installation von Ladeeinrichtungen IT-Netze unzulässig sind. Durch die sekundärseitige Erdung bleibt es ein IT-Netz.
Die Ladung mit 7,4 KW ist und bleibt im Privatbereich unzulässig.
....
Meinst du die für Fliegende Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart ? :lol:
Parklückenzähler hat geschrieben: ...1.) Ein 22 KW-Lader (den braucht man, um 32A einphasig zu laden) muß beim Energieversorger angemeldet werden....
Das verstehe ich jetzt noch nicht, was meinst du bei 22kW mit "einphasig" ?

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

Parklückenzähler
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Hallo,
Habe mich unklar ausgedrückt...
22KW bedeutet 3-phasig (400V) mit jeweils 32A laden.
Wenn ich an einer Phase, also an 230V, mit 32A lade, werden 7,4KW erreicht.

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

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Parklückenzähler hat geschrieben:1.) Ein 22 KW-Lader (den braucht man, um 32A einphasig zu laden) muß beim Energieversorger angemeldet werden.
Das ist nicht unklar, sondern falsch. ^^ Ich weiß auch nicht, wo Du herkommst, aber ich habe bei meinem Energieversorger nachgefragt, ich muss keinerlei Ladestation oder Wallbox anmelden, auch mit 22 kW nicht... Ich habe schriftlich nachgefragt! (E.On Bayern)

Re: Zuhause ohne Schieflast mit 7.4kW laden

Parklückenzähler
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Die zur Zeit gültige TAB 2007 regelt (eigentlich für alle Versorgungsnetzbetreiber) unter 2.3:
(3) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und
Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
– neue Kundenanlagen
– zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig
benötigte Leistung überschritten wird
– vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe
– Erzeugungsanlagen gemäß Abschnitt 13
– Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
– Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW
Ob E.On da eigene Anschlußbedingungen, oder Zusatzvereinbarungen hat, ist mir nicht bekannt.
Ich lebe in der RWE-Welt und da gilt die TAB.

Übrigens muß man, wenn man Wallboxen installieren möchte, eine gültige Konzession des Energieversorgers
vorweisen können (auch bei Bosch, TMH etc.), aus eben diesem Grund.
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