i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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  • i3André
  • Beiträge: 176
  • Registriert: So 20. Jul 2014, 12:47
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Hallo zusammen,

habe gerade den folgenden Brief an die BMW i Kundenbetreuung geschickt, mal sehen, was geantwortet wird..

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Freitag bin ich Besitzer meines BMW i3 BEV.

Leider muss ich - wie viele andere BMW i3 Besitzer auch - feststellen, dass bei meinem Wagen die Ladeleistung auf ca 5 kW reduziert wurde.

Ich habe in meinem Kaufvertrag die Sonderausstattungen für die Schnellladefunktion ( S4U7A/S4U8A) bestellt und mit 1590,00 Euro auch bezahlt.
Da diese Funktion für mein Fahrverhalten wichtig ist, ich darauf angewiesen bin, erwarte ich auch das diese funktioniert.

Die mangelnde Kommunikation seitens BMW den Kunden über diesen Umstand aufzuklären ist sehr unprofesionell, auch auf expliziertes Nachfragen beim iAgenten in der NL bekommt man trotz Anfrage beim Baureihenmanagement in München keine Antwort.
Man hat als Kunde den Eindruck, dass BMW München den iAgenten auferlegt nichts zu diesem Thema zu kommunizieren.

Die Problematik der UCX/KLE ist seit längerem bekannt, eine Ladeleistung von 5 kW ist nicht akzeptabel. Im Grunde handelt es sich hier um ein Fehlen der zugesicherten (und durch den Kunden bezahlten) Eigenschaft.

Dies ist nun nach drei BMW X3 der vierte Neuwagen aus Ihrem Hause, bisher war ich ein zufriedener Kunde, aber mich interessiert, wie Sie sich das weitere Vorgehen bzgl. der Ladeleistung und die Kommunikation zu diesem Thema mit den Kunden vorstellen.

Wie gedenken Sie die nicht vorhandene Schnellladefunktion zu kompensieren? Ich habe, wie bereits erwähnt, 1590 Euro dafür bezahlt.

Ich freue mich über Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
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Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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Da bin ich mal gespannt was Du zu hören bekommst...

Meine NL hat meine offenen Fragen nochmals zum Anlass genommen in München nachzuhaken - bin gespannt was da noch raus kommt.
Technikblog & Shop: http://www.elektrifiziert.net
PV 18,2kWp - BHKW EcoPower 1.0, 30kWh LiON Sunny Island System
BMW i3 60Ah (Verbrauch ca. 13,8kWh/100km; SW: I001-16-07-506)

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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  • i3André
  • Beiträge: 176
  • Registriert: So 20. Jul 2014, 12:47
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Die i Kundenbetreuung hat 45 (!) Minuten später angerufen, der rethorisch gut geschulte Mitarbeiter, war technisch nicht ganz so gut geschult. Wollte mir erklären, dass es in Deutschland gar nicht erlaubt sei mit mehr als 5 kW zu laden, wusste nicht um welche Bauteile es geht und so weiter...
Ich habe erklärt, dass dieser Zustand in keinster Weise hinnehmbar sei, ich eine Kompensation erwarte und eine bessere Kommunikation mit dem Kunden. Er hat es jetzt an eine "Gewährleistungsabteilung" weitergeleitet, wann die Ladeleistung wieder hergestellt wird wusste er nicht...

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

Hasi16
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Mit der Begründung wäre alles über 20 Ampere (bei 230 V 4,6 kW) nicht erlaubt.
Dann müsste man seitens BMW ja eine weitere Verringerung der Ladeleistung einstellen! ;)

Viele Grüße
Hasi16

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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  • macdiverone
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Schlimmer noch, BMW hätte sich des vorsätzlichen Betrugs und des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht! :roll:

Solche Mitarbeiter (und wohl vorgegebene Kundenverdummungsstrategien) braucht das Land! :shock:

Das BMW sich nicht langsam doof vorkommt, von den Kunden in schönster Regelmäßigkeit nach jedem neu eingeübten Kasperlstück öffentlich an ihrem eigenen Nasenring durch die Manege geführt zu werden... Vor den Augen des staunenden (Käufer-) Publikums... :mrgreen:
Zuletzt geändert von macdiverone am Mi 17. Sep 2014, 12:57, insgesamt 2-mal geändert.
Für mich ist mein persönliches Elektro-Experiment dank nach wie vor elender Ladeinfrastruktur und BMW Ignoranz endgültig gescheitert. Rückgabe Juni 2017 (Leasingende) und gut ist. :evil:
Q7 etron ab 02/2017. Besser PlugIn als i3-K(r)ampf

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

zitic
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Das ist doch auch einfach schlicht nicht richtig was er da verzapft. Hast du ihn denn darauf wenigstens hingewiesen? Dass soll mal einer aus der oberen Ebene schriftlich bestätigen, dass mehr nicht erlaubt ist. Die Begrenzung auf 4,6kW für daheim, sei mal dahingestellt. In jedem Fall ist ein Einhalten aber doch Sache des Ladebox und nicht der Wagens. Außerdem betrifft das öffentliche Ladestationen ja wohl auch nicht.

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

BMW EV
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Ich habe da mal ne dumme Idee.

Es heißt , doch , das bei der Schnellladeoption ein zweiter Lader verbaut wird mit auch 3,6 oder 3,7 kw/h Ladeleistung.
Wer oder was hindert eigentlich daran , den Lader auf eine andere Phase zu klemmen??
Vorteil: Man kann sowohl an einer 11Kw Ladesäule als auch Zuhause mit voller Leistung laden.
Ohne jemand zu behindern , Software ändern zu müssen oder ähnliches!
Es braucht nur ein voll beschaltetes Ladekabel und eine Umklemmung im i3!

Sonnige Grüße , Frank :idea:
2014 BMW i3 60 Ah seit 09.23 auch 120 Ah
2021 BMW i3 120 Ah

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

Hasi16
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Gute Idee, muss sich nur noch jemand finden, der das mit seinem i3 macht! ;)

Viele Grüße
Hasi16

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

BMW EV
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B M W !!

zu einfach oder?

Grüße , Frank
2014 BMW i3 60 Ah seit 09.23 auch 120 Ah
2021 BMW i3 120 Ah

Re: i3 wegen Unbrauchbarkeit zurückgeben?

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  • green_Phil
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Die Idee ist ja nicht neu. Anfagen dazu bekamen eine klare Antwort: Das wird nicht passieren!
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