Antworten auf bmw-i-fragen.de

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

Hasi16
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Sehe ich wie endurance. Bei den momentanen Absatzzahlen tummelt sich hier ein beträchtlicher Teil der Käufer.

Und da die Produktion ausgebucht ist sieht BMW vielleicht noch nicht die Notwendigkeit so offen zu kommunizieren, aber die Ladethematik ist eine tickende Zeitbombe, weil sicher irgendwann jemand klagen wird, wenn keine Besserung kommt.

Genauso beim Thema "Remote App funktioniert nicht". Ohne dieses Forum würde ich das als "bedauerlichen Einzelfall" sehen, jetzt kenne ich schon 10 Leute, da auch den Ausfall der App hatten. Und wenn die das nicht in den Griff kriegen (das Ticket ist ja noch offen und in der Programmierabteilung), werde ich es immer weiter eskalieren - bis zur Kaufpreisminderung. Das heißt nicht, dass das Produkt i3 schlecht ist und ich denen keine Möglichkeit biete Verbesserungen einzuleiten. Aber wenn sie sich nicht bewegen werden sie halt bewegt...

Und natürlich ist der Anspruch groß, sonst hätte ich mir ja irgendein anderes europäisches EAuto kaufen können... 8-)

Viele Grüße
Hasi16
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Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

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BMW hat mir geantwortet, aber die Frage nicht veröffentlicht. Ich versteh das nur nicht so ganz, d.h. die Ladestation im öffentlichen Raum muss eine Intelligenz besitzen, um einphasige Ströme auf 20 A zu begrenzen? Machen sie doch in der Praxis aber nicht? Und der i3 verstößt trotzdem gegen die TAB 2007, da dessen Scheinleistung >4,6 kVA beträgt?

Frage:
Der i3 kann je nach Ausstattung einphasig mit bis zu 32 A / 7,4 kW laden. Verstößt BMW damit nicht gegen die in Deutschland gültige VDE-AR-N 4105, die eine maximale Schieflast von 4,6 kVA je Phase erlaubt?

Antwort:
Hallo Michael P.,

die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102, welche die Anforderungen an den Anschluss von Ladestationen
für Elektrofahrzeuge an das Niederspannungsnetz beschreibt, begrenzt einphasige Anschlüsse an das Niederspannungsnetz
auf eine Leistung von 4,6 kVA.
Ebenso ist entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen 2007 (TAB 2007) der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig (vgl. z.B. Ziffer 5.1(5) der TAB 2007).

(Die TAB regeln den Anschluss an das Stromnetz der Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Sie gelten zusammen mit den in § 19 EnWG genannten Technischen Vorschriften und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung. Die TAB werden als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieversorgungsunternehmen verwendet und stellen Forderungen an die elektrischen Anlagen der Endkunden.)

Im nicht öffentlichen Raum kann ein Kunde aber eine Sondergenehmigung seines Netzbetreibers anfordern/bekommen, mit der er dann auch mit 32A laden kann.
2012-2015: Think PIV4 || 2016-2018: VW e-up!
2018-2020: Mietfahrzeuge || 2021-2023: Renault Twingo Electric
Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

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Tolle Frage, damit hat sich BMW bestimmt noch nie beschäftigt! ;)
Wenn eine öffentliche Säule nicht selbstständig bei einphasigem Betrieb auf 20 A begrenzt, ist nicht BMW schuld. BMW ermöglicht solch Ausnahmeladen, und wenn man es kann, kann man sich freuen.
Ein Problem wirst Du wegen der maximal 12 A Schieflast nirgends festellen können. (Ich weiß, theoretisch könnte...)

Die Krux in der Antwort liegt aber wahrscheinlich in dem Begriff "Endkunde". Eine öffentliche Infrastruktur àla ChargeNow oder RWE wird scheinbar nicht von einem Endkunden betrieben, weshalb die TAB nicht gilt.

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

Hasi16
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Die TAB besagt, dass man eine 22 kW-Wallbox beim Netzbetreiber anmelden muss. Da steht aber nicht, dass man ein 7,2 kW-Auto anmelden muss.
Daher gibt es hierbei - und das ist selten in Deutschland - eine kleine Lücke. Aber wird sich bei den Zulassungszahlen irgendein EVU dafür interessieren? IMHO nein.
Dass diese Frage bei BMW nicht diskutiert wurde kann ich mir nicht vorstellen!

Viele Grüße
Hasi16

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

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Wenn das nur vereinzelt auftritt, gehen die 12A Schieflast im Rauschen unter. Es kann sogar so sein, daß damit eine
bestehende Schieflast einer anderen Phase kompensiert wird, das kann aber nur das lokale EVU wissen.
Außerdem werden es vermutlich nur 10 A Schieflast maximal sein, ich habe nur knapp unter 30 A bei ca. 63% SOC
gemessen.

Bei Begrenzung am Ladecontroller auf 16A hat der i3 übrigens nur 14 A aufgenommen.
i3 BEV - i-step I001-21-03-530

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

Hasi16
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i3Prinz hat geschrieben:Bei Begrenzung am Ladecontroller auf 16A hat der i3 übrigens nur 14 A aufgenommen.
Einen ähnlichen Wert (14,5 A) kann ich für den i3 ohne Schnellladeoption bestätigen.

Viele Grüße
Hasi16

Re: Antworten auf bmw-i-fragen.de

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endurance hat geschrieben:BMW hat noch nicht begriffen, dass die Klientel bei E-Fahrzeugen in der Masse (wir sind hier die Masse) anders vernetzt sind als der gemeine Verbrennerfahrer.
D.h. Sie muessen lernen, dass man hier transparenter mit Änderungen umgehen muss. Zu hoffen heimliche Änderungen fallen nicht auf werden allesamt nach hinten losgehen und dem Markenimage schaden.
Da stimme ich Dir zu, aber ich denke, dass ist ein zunehmender Trend und Communities spielen in den letzten Jahren eine immer größere Rolle, egal um was es geht. Es ist so einfach geworden, dass sich Gleichgesinnte vernetzen. Selbst wenn man Massenhersteller ist, muss man auf seine Kunden hören oder es kann schon morgen abwärts gehen. Das gilt aber umso mehr für innovative und nicht unbedingt massenkompatible Produkte. BMW wäre gut beraten, hier eine Chance zu sehen. Dass sie mit der Marke i überhaupt diesen Weg gegangen sind ist schon bemerkenswert genug.
Viele kleine Menschen, die viele kleine Dinge tun, werden das Angesicht der Erde verändern.
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