Was denn - noch einer?

Re: Was denn - noch einer?

michaell
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Es gibt schon die ersten Untersuchungen und Anträge zur Abschaffung der Muenzen
oder Reduzierung der Stückelung dieser, wie 1 oder 2 Cent münzen.

Ebenso gibt es Bestrebungen zur Abschaffung des kompletten Bargeldes,
Eindämmung von Falschgeld, Austrocknung des Schwarzmarktes und und als Begründung
ZOE intens seit 11/2014, Peugeot seit 11/2020
KONA seit 12/2018, 7/2021 Ioniq 5 mit P45 Paket, Enyaq 80 01/2022
Info (at) Solar-lamprecht.de
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Re: Was denn - noch einer?

Marcel_S
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mlie hat geschrieben:Abrechnung muss erst noch erforscht werden... :twisted:

Wenn sich dermaßen viele Anbieter immer wieder für eigentlich schon erledigte Aufgaben gründen, muss da wohl ein Markt für da sein.
Ich glaube, ich renne morgen zum Gewerbeamt und gründe eine Firma für Abrechnunglösungen...
Ich warte auf den Tag, wo VW, BMW und Audi die Elektromobilität für sinnvoll erachten, aber nur unter der Bedingung der Abrechnung nach Energiemenge. Denn: eine kWh-Verrechnung ist der effektivste Verhinderer der Elektromobilität in Deutschland. Kurz: Jeder, der eine Abrechnung nach Energiemenge fordert, verhindert (unbewußt und ungewollt) den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Und nur weil es einer (TNM) macht, heisst es noch sehr lange nicht, dass es legal und vor Gericht haltbar ist. Oder andersrum: es möge ein TNM-Kunde mal einen kWh-basierten Ladevorgang als "fehlerhaft" reklamieren.

Re: Was denn - noch einer?

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  • mlie
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Na wer mich kennt, wird wissen, dass ich keine halben Sachen mache.

Ich orientiere mich da mal an der Elektroschrottmafia mit der Stiftung EAR. Ich Gründe eine Firma und sorge per geschickten Gesetzentwurf dafür, dass ich die einzige Stelle bin, die Abrechnen darf. Wenn einer geladen hat, darf TNM als Subunternehmer für mich abrechnen. Wer seine Ladesäule nicht bei meiner Firma meldet, der betreibt seinen Ladepunkt illegal und bekommt eine Strafanzeige.
Bei mehr als drei Ladevorgängen muss man sich bei meiner Firma registrieren gegen mindestens 5000€ Gebühr.

Oder ich orientiere mich an der gema, wer einen Ladepunkt betreibt, der unterliegt der Wechselstromversorgungsvermutung und muss immer an mich zahlen. Ausser er kann nachweisen, dass der Strom ausschließlich vom eigenen Dach kommt.
Dafür schreibe ich Rechnungen und sende Außendienstmitarbeiter zu den Ladepunkten, um die Ladefolge zu überprüfen. Die Energieversorger bekommen von mir 15% des Umsatzes, TNM 5%. Der Rest wird von mir für Aussendienst und Verwaltung gebraucht.
Sollten meine Außendienstmitarbeiter eine Steckdose hinterm Supermarkt oder eine Steckdose im ICE entdecken, wird umgehend abgerechnet, denn Elektroautofahrer fahren ja schliesslich primär zum Supermarkt an den Müllplatz oder mit der Bahn, um ihre Autos aufzuladen...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Was denn - noch einer?

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Ich würde es doch viel einfacher machen. Mit den Mautstationen (kommen bald auch auf den Bundesstrassen) Kennzeichen detektieren. Jedes E-Mobil was vorbei kommt muss ja vorher geladen haben. Mit der Wechselstromladungsvermutungsverordnung kannst Du auf Basis der geschätzte Lademengen die Gebühr ansetzen. Geht alles per Software und vollautomatisch incl. das Inkasso mit schlussendlichem Pfändungsverfügung. Brauchst kein Personal und Du kannst dann Deinen sehr teuren Lebensunterhalt als Betriebskosten zu 100% mit den Einnahmen verrechnen. Der E-Mobilist kann sich von der Abgabe nur befreien, wenn er nachweisen kann nur zu 100% Solarenergie aus eigener Erzeugung zu verwenden und die dafür fällige EEG-, KWK-Umlage und Energiesteuer entrichtet zu haben.
Zuletzt geändert von ecopowerprofi am So 24. Jan 2016, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Was denn - noch einer?

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  • Berndte
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Steckdosen IM ICE?
Das macht ja keinen Sinn, da muss ich ja jedesmal eine Verlängerung durch das Fenster legen, wenn der Zug kurz hält!
Die Steckdosen gehören AUSSEN an den ICE!

Und wegen der Münzzahlerei habe ich extra 10 Cent genommen, da hat man halt beim Bezahlen eben auch länger was davon.
Rechts kommt noch so ein Arm dran... wie bei einer Slotmachine.
2014 - 2019: Renault Zoe Q210
2015 - 2020: Kangoo Maxi ZE
2019 - : Tesla Modell ≡ LR
2020 - : Renault Zoe ZE50 fullhouse
1500km kostenloses SuperCharging für Dich und mich, wenn Du diesen Link zur Bestellung (S/3/X/Y) nutzt:
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Re: Was denn - noch einer?

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Berndte hat geschrieben:Und wegen der Münzzahlerei habe ich extra 10 Cent genommen, da hat man halt beim Bezahlen eben auch länger was davon.
Da solltest Du besser 1ct-Stücke nehmen. :hurra:
Berndte hat geschrieben:Rechts kommt noch so ein Arm dran... wie bei einer Slotmachine.
Ja, dann wird aber die örtliche Vergnügungssteuer fällig. :prost:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Was denn - noch einer?

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Mich wundert sowieso dass manche Ladesäulenbetreiber noch keine Glücksspielkonzession nachweisen müssen.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Was denn - noch einer?

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Um mal wieder zum Thema zurückzukommen. ;)

Sie wollen scheinbar expandieren.
https://www.companisto.com/de/investment/enio

Außer das sie 2 verschiedene ladcontroler haben, kann man der Internetseite nicht viel entnehmen.
Ob es eine Konkurrenz zu TNM wird, hängt sicher von den Preisen der Ladesäulen und den abrechnungskosten ab. Wenn sie nur nach zeit abrechnen und nicht zw. 1 und 3 phasig unterscheiden, wird es schwierig viele Ladegäste anzulocken.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Was denn - noch einer?

Marcel_S
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ecopowerprofi hat geschrieben:Ich würde es doch viel einfacher machen. Mit den Mautstationen (kommen bald auch auf den Bundesstrassen) Kennzeichen detektieren. Jedes E-Mobil was vorbei kommt muss ja vorher geladen haben. Mit der Wechselstromladungsvermutungsverordnung kannst Du auf Basis der geschätzte Lademengen die Gebühr ansetzen. Geht alles per Software und vollautomatisch incl. das Inkasso mit schlussendlichem Pfändungsverfügung. Brauchst kein Personal und Du kannst dann Deinen sehr teuren Lebensunterhalt als Betriebskosten zu 100% mit den Einnahmen verrechnen. Der E-Mobilist kann sich von der Abgabe nur befreien, wenn er nachweisen kann nur zu 100% Solarenergie aus eigener Erzeugung zu verwenden und die dafür fällige EEG-, KWK-Umlage und Energiesteuer entrichtet zu haben.

Was Du hier blumig und umständlich beschreibst, ist die lange geforderte km-abhängige Steuer (unabhängig vom verwendeten Treibstoff). Warum auch nicht?

Re: Was denn - noch einer?

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Marcel_S hat geschrieben:
ecopowerprofi hat geschrieben:Ich würde es doch viel einfacher machen. Mit den Mautstationen (kommen bald auch auf den Bundesstrassen) Kennzeichen detektieren. Jedes E-Mobil was vorbei kommt muss ja vorher geladen haben. Mit der Wechselstromladungsvermutungsverordnung kannst Du auf Basis der geschätzte Lademengen die Gebühr ansetzen. Geht alles per Software und vollautomatisch incl. das Inkasso mit schlussendlichem Pfändungsverfügung. Brauchst kein Personal und Du kannst dann Deinen sehr teuren Lebensunterhalt als Betriebskosten zu 100% mit den Einnahmen verrechnen. Der E-Mobilist kann sich von der Abgabe nur befreien, wenn er nachweisen kann nur zu 100% Solarenergie aus eigener Erzeugung zu verwenden und die dafür fällige EEG-, KWK-Umlage und Energiesteuer entrichtet zu haben.
Was Du hier blumig und umständlich beschreibst, ist die lange geforderte km-abhängige Steuer (unabhängig vom verwendeten Treibstoff). Warum auch nicht?
Bitte beachten: :ironie:
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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