Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässig

Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässig

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Leute, das glaubt ihr nicht. Gerade erreicht mich eine Mail von enercity, die sich hinsichtlich der Abrechnung nach kWh ja wirklich ins Zeug legen. Vor lauter Eichbehörden-Amtsschimmelgewieher klingen mir gerade die Ohren - aber lest selbst:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits im Mai hatten wir Sie darüber informiert, dass enercity für die Wechselstrom-Ladesäulen eine Preisauszeichnung nach Kilowattstunde anstrebt.

Hierzu wurden in den letzten Monaten mehrere Termine mit der niedersächsischen Eichbehörde wahrgenommen und alle technischen und abrechnungsrelevanten Aspekte genau analysiert. Parallel zu unseren Gesprächen wurde bundesweit ein Merkblatt der Eichbehörden herausgegeben, in dem der aktuelle Stand zur Konformitätsprüfung von Ladestationen dargestellt wird (siehe Anhang).

Mittlerweile wird leider sehr deutlich, dass der derzeit europaweit gültige Elektromobilitäts-Kommunikationsstandart zur Datenübermittlung OCPP (Open Charge Point Protocol) voraussichtlich in Deutschland aus Sicht der Eichbehörden nicht zulässig ist. Bei der Zählerdatenübermittlung wird der Kommunikationsstandart SMGW (Smart-Meter-Gateway) von den Eichbehörden favorisiert. Europaweit sind die Ladestationen technisch jedoch so konzipiert, dass die Datenübermittlung vom Auto zur Ladesäule und von der Ladesäule zum Backend (Zentralrechner) per OCPP Standard abgewickelt wird. Dies bedeutet, dass sowohl die bereits installierten Ladestationen als auch die derzeit am Markt erhältlichen Ladestationen für eine eichkonforme Abrechnung nach Kilowattstunden nicht zulässig sind.

Obwohl wir den niedersächsischen Eichbehörden die einwandfreie und richtige Datenkommunikation unserer Ladesäulen nachweisen konnten, besteht auf absehbarer Zeit keine Möglichkeit die Wechselstromladesäulen nach Kilowattstunden abzurechnen. Somit wird der aktuell eingeführte Zeittarif vorerst beibehalten, obwohl wir die Problematik mit der geringen Leistungsaufnahme wie z. B. beim Renault Twizzy und dem Wiederspruch eines Zeittarifes kennen.

Unser Ziel ist es natürlich weiterhin eine Abrechnung nach Kilowattstunden zu realisieren. Wir werden Sie selbstverständlich in dieser Sache auf den Laufenden halten.
Edit: Titel präzisiert
Dateianhänge
Datei EMO-Merkblatt.pdf
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Zuletzt geändert von Elektrolurch am Mi 12. Okt 2016, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Die ganze Welt rechnet mittels OCCP ab aber das Eichamt von Posemuckel will etwas anderes.
Wie ich dieses Land liebe :lol: :lol: :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Eine Ladestellenverordnung verabschieden, aber das Wesentliche, was damit überhaupt noch zu regeln wäre, mal eben weglassen. :mrgreen:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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  • rolandp
  • Beiträge: 920
  • Registriert: So 2. Nov 2014, 19:43
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Das sollten nun mal die Politiker einen Ministererlass an die Eichbehörden loslassen, das beide Standards zulässig sind !

Das kostet dann 0,-€ und Allen ist geholfen !

Roland

P.S. Grüße an die Verkehrsminister in D und in A
Ford Connect Electric und Fiat 500e
85% elektrisch unterwegs :-)

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

TeeKay
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Und das hätte man in 8 Jahren Emobilitätsförderung und Planwirtschaftsgetue nicht mal kurz klären können? Oder das Problem mit einem Federstrich alias Gesetz lösen? Da kommt man erst Ende 2016, also 3 Jahre vor dem Millionenziel, drauf, mitten im sogenannten Markthochlauf? Herrje, Deutschland erstickt noch an seiner absurden Bürokratie.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Einfach unfassbar ...
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Eine wunderbare Erweiterung der geltenden Ladesäulenverordnung.
So etwas kommt heraus, wenn sich der Staat um etwas "kümmert".
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Heißt das dann, dass ich jetzt alle kWh-Rechnungen bis zur Umstellung auf SMGW nicht zu bezahlen brauche...? ;)
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Ich würde zumindest mal Einspruch erheben.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

TeeKay
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Und wozu soll das gut sein? Sei doch froh um jeden Betreiber, der sich nicht an der Auffassung des Eichamts Pusemuckel orientiert.
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