Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässig

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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  • Zlogan
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Volker.Berlin hat geschrieben:eDEVIL bezeichnet sich selbst glaube ich auch nicht als Masochist, fährt aber seit Jahren schon elektrisch. Daher vermute ich, dass seine Bemerkung einen ironischen Unterton hatte... ;) Ich empfinde es jedenfalls auch nicht gerade als Quälerei, dass ich Tesla fahren "muss"!
Sollte das jemals der Fall sein, findest Du sicher genügend Leute, die Dir diese Qual selbstlos abnehmen und ihn geschenkt sehr gerne nehmen würden. Behaupte ich jetzt einfach mal. :D
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Zlogan hat geschrieben:Sollte das jemals der Fall sein, findest Du sicher genügend Leute, die Dir diese Qual selbstlos abnehmen und ihn geschenkt sehr gerne nehmen würden. Behaupte ich jetzt einfach mal. :D
Danke. Dieser Gedanke nimmt eine große Last von meinen Schultern. :mrgreen:

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

make
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PeWe hat geschrieben: "...natürlich können kWh abgerechnet werden. Bei OCCP ist derzeit das Problem,
dass es nicht in der Lage ist, gesichert Messwerte zu übertragen. Es wird
bereits an einer Version 2.0 gearbeitet, die dazu in der Lage sein soll.
Sie ist aber noch nicht auf dem Markt. Man kann sich auch selbst etwas um
die aktuelle Version von OCCP "herumbauen", dass zur gesicherten
Messwertübertragung ist. Auf die gesicherte Messwertübertragung kommt es
nur an, wenn die Ladesäule kein Display hat.
Ich hatte gerade ein langes Telefonat mit dem Vorsitzenden des
Regelermittlungsausschusses der PTB. Er hat sehr sicher vor, bis Ende
dieses Jahres Anordnungen des Eichrechts beschlossen zu haben."
Das ist auch nach meinen Infos der aktuelle Stand. Aber immerhin wurde das Problem jetzt endlich im Verkehrsministerium erkannt. Ein Punkt ist aber in dem o.g. Post leider etwas zu kurz dargestellt: der Teil mit dem Display an der Ladesäule.

Hier kommt es ganz wesentlich darauf an, um welche Art von Display es sich handelt:

- einen geeichten Zähler im Inneren, der aufgrund eines Sichtfenster von jedem abgelesen werden kann
- einem komplett geeichten Messsystem und angeschlossenem Digitaldisplay bzw. Einblendung im Bediendisplay

Diese beiden Varianten werden von der PTB akzeptiert. Was jedoch nicht akzeptiert wird, sind irgendwie (z.B. per Software) ermittelte kWh Werte ohne Eichung. Nur, wenn eine Prüfung durch die Eichbehörde erfolgte (=> Prüfbericht...) gilt der Messwert und dann ist die kWh Abrechnung zulässig.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Ob die Uhr für die Zeitabrechnung geeicht ist ?
(für meinen Twizy zahle ich jetzt auch 13 € für 100 Km an der Ladesäule, ich hätte doch einen Panda kaufen sollen) :cry:
Model Y und Smart ED, nie wieder VW

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Volker.Berlin hat geschrieben:
Berndte hat geschrieben:Der erste Anbieter, der das alles sauber nach Eichrecht bewerkstelligen kann wird eine Anwaltskanzlei beauftragen und somit alle anderen Anbieter "stilllegen" und somit den Markt bereinigen. Das wäre dann der Supergau!
Das wäre dann RWE. Der erste und bislang einzige.
Der erste und bislang einzige Betreiber und Anbieter - richtig. Aber die Einschätzung, dass daraus ein Automatismus zur klagebasierten Marktbereinigung entsteht, teile ich nicht. Ein solches Vorgehen wäre in vielerlei Hinsicht nachteilig. Zum Einen würde es den Markthochlauf bremsen / beschädigen und damit auch Auslastung der bereits existierenden, eigenen Ladeinfrastruktur. Es würde zu einem Reputationsverlust führen und könnte als Ausnutzung oder Herbeiführung einer marktbeherrschenden Stellung ausgelegt werden, was auch nicht erstrebenswert ist. Die Rechtsicherheit ist natürlich ein Verkaufsargument. Und an den "Widerspruchskommentaren" hier ist ja auch erkennbar, das es ein wichtiges Argument ist.

Um aber noch einen anderen Aspekt in die Diskussion mit einzustreuen... wie sieht es eigentlich mit der Stromkennzeichnungspflicht bei Ladestrom aus? https://de.wikipedia.org/wiki/Stromkennzeichnung
Davon habe ich auf den Rechnungen von PlugSurfing und TNM noch nichts gesehen. Auch keine Hinweise, wie viel EEG, KWK und was auch sonstnochfür-Umlagen ich anteilig mitbezahlen musste... Wie soll diese Stromkennzeichnungspflicht auch erfüllt werden, wenn man einmal quer durch das Land fährt und überall mal ein wenig lädt bei x verschiedenen Betreibern, aber überall den gleichen Roaminganbieter nutzt. Ist das bereits geregelt oder droht da das nächste Ungemach.

Aber richtig ist auch... wirklich rechtssicher ist etwas erst, wenn es höchstrichterlich ausgeurteilt ist. Aber wenn man sich mit Innovationen erst nach einem höchstricherlichen Spruch auf den Markt trauen würde, dann könnte man den Markteintritt der Innovation und deren Konservierung für die Nachwelt im Museum kostensparend am gleichen Tag feiern.
soebe - Elektromobilitätsbotschafter
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Ampera - 11/2012 - ePionier, 07.06.16
43166 - 144000 km
Zoe ZE 40 - 31.8.19 - 29.8.21 - 29.000 km

Googlest Du noch? Oder pflanzt Du schon Bäume? - http://www.ecosia.org/

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Moin!
Die Stromkennzeichnung ist schon länger vom Tisch. Die Ladestation ist Letztverbraucher im Sinne der Kennzeichnung.
Gruß Ingo

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Danke das beruhigt mich.
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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Tho hat geschrieben:Die ganze Welt rechnet mittels OCCP ab aber das Eichamt von Posemuckel will etwas anderes.
Wie ich dieses Land liebe :lol: :lol: :lol:
Ich nicht mehr. Da versuchen die das Große Geschaäft mit den USA und kanada zu machen und weichen gute Standards auf und so etwas simples klappt nicht. Schafft diese Behörden ab. :evil:
Renault Zoe Zen mit Rückfahrkamera aus F bis 03/2020
TESLA Model S75D mit Pano, AP2, 17kW-Lader, EZ 06/2018, gek. 09/2018
VW eUP seit 04/2020
Seit dem 04.01.2016 keinen Verbrenner mehr im Haushalt.
Mehr als 150 000 km rein elektrisch gefahren.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Wahrscheinlich sorgt dan erst TETIP dafür, das die Ladesäulen aus den USA reimportiert werden muß, um der deutschen Bürokratie gerecht zu werden. ;)

Wenn das Eichamt festgestellt hat, das ein Fehler von bis zu 2% drin ist. Dann muß man halt 3 oder 4 % von der ermittelnden Summe abziehen und gut ises.
Wird doch bei Radergeräten (sicher aus einem anderem Grund) auch gemacht.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Fluencemobil hat geschrieben:Wenn das Eichamt festgestellt hat, das ein Fehler von bis zu 2% drin ist. Dann muß man halt 3 oder 4 % von der ermittelnden Summe abziehen und gut ises.
Wird doch bei Radergeräten (sicher aus einem anderem Grund) auch gemacht.
Bei Stromzählern ist eine Verkehrsfehlergrenze von 5% erlaubt. Und Dein Versorger zieht da auch nix von der Rechnung ab.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
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