Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschalten?
Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Leute, ich bin Anwalt und lache mit grad einen Schranz. Wegen der paar Euro ernsthaft rechtliche Schritte bedenken? Man kann Vater Staat echt auch unnötig belästigen mit Pipifax. In der Schweiz lohnt t sich eine Klage unter 20-30000 kaum. Dass die armen deutschen Gerichte sich teils mit 12 Euro und dergleichen rumschlagen müssen, tut mir aufrichtig leid. Deutsche Gründlichkeit kann man aber auch übertreiben.
Wer ein Auto mit Schnarchlader kauft, riskiert halt, dass es manchmal ein paar Cent teurer wird, weil die Kiste länger steht. Dafür hat man ja beim Lader selber viel gespart. Das war die ganz eigene, informierte Entscheidung beim Kauf, sorry.
Schreib das als Lehrgeld ab, lade nächstes Mal woanders, wenn es dir nicht passt, und kauf zwei Kaffee weniger um den Schaden auszugleichen.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Ich glaube nicht, dass es hier wirklich um 12€ geht. Es geht vielmehr um die Grundsache und um das "Abstecken" des Rechts.rollo.martins hat geschrieben:Deutsche Gründlichkeit kann man aber auch übertreiben.
Als Anwalt sollte Dir dieses hier eigentlich bekannt vor kommen:
"Die Rechtsnorm ist der Bilderrahmen, aber die Rechtsprechung malt das Bild."
Ich warte auch endlich darauf, dass ich in Hamburg ein Knöllchen bekomme für das Laden ohne E-Kennzeichen und die das bei mir eintreiben wollen.
Leider haben die es beim ersten Mal zurückgezogen, als ich denen per Anwalt mitteilte, dass ich deren Rechtsauffassung nicht teile.
Per Anwalt wurde die grundsätzliche Diskriminierung (E-Autofahrer ohne bzw. mit E-Kennzeichen) angeführt und danach kam nur noch ein Schreiben der Verkehrsbehörde, dass die "Angelegenheit" wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden würde...
Nicht alle Rechtsnormen sind gut, aber sie können verbessert werden. Dies geschieht aus zweierlei Gründen. Entweder weil der Rechtsnormgeber es für nötig hält, oder aber weil die gängige Rechtsprechung sich vom Wortlaut der Norm zu sehr entfernt hat.
Dieser Punkt kann nur durch Grundsatzurteile erreicht werden, wie sie hier Eingangs beschrieben worden sind.
Ich würde immer versuchen ein Grundsatzurteil zu bekommen, auch wenn dieses gaaannnnnzzzzz lange dauert...
(Dies ist aber nur meine Meinung)
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Für jeden Mist nicht, da stimme ich Dir unbekannter Weise zu!
Für mich wäre zum Beispiel die Lademöglichkeit in Hamburg wichtig.
Da ich die öffentliche Ladeinfrastruktur durch die vom Senat erlassene Rechtsnorm nicht nutzen darf (weil ich kein E-Kennzeichen besitze - habe bereits 8 Zeichen) und der Staat nirgendwo festgelegt hat das dies ein zwingendes MUSS ist, ist dies in meinen Augen eine Art Willkür aber zumindest eine Diskriminierung.
Wenn ich mit meiner Rechtsauffassung falsch liegen würde, wäre übrigens auch das ein Wissensgewinn für mich und andere
Für den TE ist aber die fehlende bzw. falsche Preisangabe wichtig, welches ich auch so sehe.
Ob Du das auch so siehst oder nicht, ist erst einmal egal.
Jeder hat seine eigene Gewichtung der Dinge und das ist auch gut so!
Und ob eine Klage überhaupt zugelassen wird oder nicht, dass entscheiden andere nach sachlichen Gesichtspunkten...
Für mich wäre zum Beispiel die Lademöglichkeit in Hamburg wichtig.
Da ich die öffentliche Ladeinfrastruktur durch die vom Senat erlassene Rechtsnorm nicht nutzen darf (weil ich kein E-Kennzeichen besitze - habe bereits 8 Zeichen) und der Staat nirgendwo festgelegt hat das dies ein zwingendes MUSS ist, ist dies in meinen Augen eine Art Willkür aber zumindest eine Diskriminierung.
Wenn ich mit meiner Rechtsauffassung falsch liegen würde, wäre übrigens auch das ein Wissensgewinn für mich und andere
Für den TE ist aber die fehlende bzw. falsche Preisangabe wichtig, welches ich auch so sehe.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
Bin deiner Meinung, rollo. Aber es finden sich gerade in Deutschland immer genügend Kläger für jeden Mist, die dann auch noch tausende Euro investieren, um vor dem BGH die endgültige Pleite zu kassieren. Wenn dann auch noch das BVerfG die Verfassungsklage nicht zur Entscheidung annimmt, bleiben nur noch Verschwörungstheorien und Chemtrails.
Zu Hamburg: E-Kennzeichen dran und fertig. Man muss nicht alles ewig breit diskutieren. Diskriminierung... die große Keule! Schnell geschwungen, selten verstanden. Hol dir ein E-Kennzeichen! Ändere dein bisheriges auf sieben Stellen. Es ist ein Kfz-Kennzeichen, kein Tattoo!
Zum Thread: Offenbar ist die Preisangabe doch korrekt. AC3 Säule 1-phasig genutzt, AC3 Preis gilt. Hoch oder nicht, egal.
Zu Hamburg: E-Kennzeichen dran und fertig. Man muss nicht alles ewig breit diskutieren. Diskriminierung... die große Keule! Schnell geschwungen, selten verstanden. Hol dir ein E-Kennzeichen! Ändere dein bisheriges auf sieben Stellen. Es ist ein Kfz-Kennzeichen, kein Tattoo!
Zum Thread: Offenbar ist die Preisangabe doch korrekt. AC3 Säule 1-phasig genutzt, AC3 Preis gilt. Hoch oder nicht, egal.
Zuletzt geändert von geko am Di 28. Mär 2017, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
Das ist doch keine Argumentation zu sagen, dass hätte mir alles schon 100% vor dem Kauf klar sein müssen. Du hast keine Ahnung wie bescheuert das Modell in Berlin ist. Man kann bei einer Probefahrt einfach nicht herausfinden welche Preise auf mich zukommen, da allein die Abrechnung mind. 1 Monat später kommt. Ganz zu schweigen von der kaum nachvollziehbaren Auspreisung.rollo.martins hat geschrieben:Leute, ich bin Anwalt und lache mit grad einen Schranz. Wegen der paar Euro ernsthaft rechtliche Schritte bedenken? Man kann Vater Staat echt auch unnötig belästigen mit Pipifax. In der Schweiz lohnt t sich eine Klage unter 20-30000 kaum. Dass die armen deutschen Gerichte sich teils mit 12 Euro und dergleichen rumschlagen müssen, tut mir aufrichtig leid. Deutsche Gründlichkeit kann man aber auch übertreiben.
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Hinzu kommt dass ich für eine Leistung zahlen soll, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich möchte mich hier nicht wegen "ein bisschen" Geld oder "ein paar Cent" streiten (wobei ich Mehrkosten von >50% pro Monat nicht für wenig halte), es ist einfach offensichtlich dass die Situation in Berlin für Endkunden weder klar noch ausgereift ist.
Wenn ich in Berlin genügend Alternativen hätte, um als Kunde eine gewisse Macht ausspielen können, wäre ich froh. Dem ist leider nicht so.
P.S.: Mit welchem Recht sollen Schnarchlader bitte teurer abgerechnet werden? Muss ein Fiat Punto mehr Maut zahlen, als ein BMW 335i ??
P.P.S.: Mag sein dass dies für einen Schweizer Anwalt Peanuts sind, in Berlin ist das Preisniveau ein anderes.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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...100%ige Gerechtigkeit wird es nie geben, aber es sollte zumindest versucht werden so viele wie möglich zu erreichen.
@ihliedaily
Ich würde bis zum Schluss gehen um eine Grundsatzentscheidung zu erlangen.
Leider sind die Hamburger bei mir eingeknickt, sonst wäre schon bald der Gerichtstermin...
@ihliedaily
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Nein, die Preisangabe ist eben nicht korrekt.geko hat geschrieben: Zum Thread: Offenbar ist die Preisangabe doch korrekt. AC3 Säule 1-phasig genutzt, AC3 Preis gilt. Hoch oder nicht, egal.
1. die Säule hat AC-3
Das heißt von technischer Seite: ich kann sowohl AC-3, wie auch AC-1 laden. Das ist abhängig vom Fahrzeug.
Das die Säule das letztlich selbst nicht unterscheiden kann, ist nicht Fehler des Fahrers, zumal er darüber im unklaren gelassen wird.
2. Für beide Möglichkeiten werden Preise genannt.
Wenn die Säule grundsätzlich nicht AC-1 abrechnen kann, ist es absoluter Blödsinn, einen AC-1 Preis anzugeben, was hier der Fall ist, weil man dann davon ausgehen muß, das ein einphasiges Fahrzeug eben mit AC-1 lädt. Bei einem Minuten-abgerechneten Preis bekommt das Fahrzeug schließlich auch ein Drittel weniger Energie.
Weshalb wird an der Säule also ein AC-1 Preis angegeben, wenn die Säule das gar nicht anbietet? Vor allem in Hinblick auf die nicht vorhandene Information mit welchem Tarif man gerade lädt, ist das ein Unding.
Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)
Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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An der Säule wird kein AC-1-Preis angegeben, sondern nur
Type2 11kW 2xverfügbar
0.034 EUR pro Minute
Dann erfolgt ein Texthinweis, das bei be emobil folgende Konditionen gelten:
--- gekürzt ---
AC-1-Ladestation (bis 3.7kW) = 0,78€ für die ersten 15 Minuten, dann 0,37€ ...
AC-3-Ladestation (bis 11kW) = 1,29€ usw...
Oben steht klipp und klar "Type2 11kW", von daher kann der erläuternde Text sich ja nicht mehr auf die AC-1-Ladestation beziehen. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass es darauf ankommen würde, wie das Fahrzeug lädt. Von daher imho 1:0 für Allego & Co.
Man muss auch nicht immer päpstlicher als der Papst sein und versuchen in jeder Suppe unbedingt ein Haar zu finden!
Meine Meinung: Bitte, bitte, schalte einen Anwalt ein und reg' Dich dann danach darüber auf, was Du effektiv für die kWh bezahlt hast, wenn Du das Anwaltshonorar noch mit in den Ladevorgang einrechnest.
Type2 11kW 2xverfügbar
0.034 EUR pro Minute
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--- gekürzt ---
AC-1-Ladestation (bis 3.7kW) = 0,78€ für die ersten 15 Minuten, dann 0,37€ ...
AC-3-Ladestation (bis 11kW) = 1,29€ usw...
Oben steht klipp und klar "Type2 11kW", von daher kann der erläuternde Text sich ja nicht mehr auf die AC-1-Ladestation beziehen. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass es darauf ankommen würde, wie das Fahrzeug lädt. Von daher imho 1:0 für Allego & Co.
Man muss auch nicht immer päpstlicher als der Papst sein und versuchen in jeder Suppe unbedingt ein Haar zu finden!
Meine Meinung: Bitte, bitte, schalte einen Anwalt ein und reg' Dich dann danach darüber auf, was Du effektiv für die kWh bezahlt hast, wenn Du das Anwaltshonorar noch mit in den Ladevorgang einrechnest.
Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal
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Ich würde es gern mal als Bild sehen, damit man sich ein Urteil dazu bilden kann und habe als Grundlage auch nur das, was der TE hier gepostet hat.Tigger hat geschrieben:An der Säule wird kein AC-1-Preis angegeben, sondern nur
Type2 11kW 2xverfügbar
0.034 EUR pro Minute
Dann erfolgt ein Texthinweis, das bei be emobil folgende Konditionen gelten:
--- gekürzt ---
AC-1-Ladestation (bis 3.7kW) = 0,78€ für die ersten 15 Minuten, dann 0,37€ ...
AC-3-Ladestation (bis 11kW) = 1,29€ usw...
Oben steht klipp und klar "Type2 11kW", von daher kann der erläuternde Text sich ja nicht mehr auf die AC-1-Ladestation beziehen. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass es darauf ankommen würde, wie das Fahrzeug lädt.
Und klipp und klar ist es nach der Beschreibung eben nicht. An Typ2 11kW kann man immer auch AC-1 laden.
Wenn es hier nicht gilt, wäre es ein leichtes gewesen, mit einem den AC-1 Hinweis zu entfernen bzw. abzudecken. Und es scheint ja auch sonst nicht eindeutig zu sein, wie man an diesem Thread erkennen kann.
Roland
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