Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Wie ich heute gehört habe, hängt das Problem der Abrechnung des an den Ladesäulen gezapften Stroms mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Eichgesetz?) zusammen. Das war mir überhaupt nicht klar. Vielleicht kann mir das aber jemand genauer erläutern.

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um folgendes: Wenn ich ein Auto betanke, tanke ich "Kraftstoff". Der wird in Deutschland in Litern berechnet (Benzin, Diesel). Schon beim Gas gab es das Problem, dass man die Gasmengen auch in Liter (Benzinäquivalent) umrechnen musste. Das scheint aber inzwischen geklärt zu sein. Nun gibt es beim Strom das gleiche Problem: die kWh müssen in Liter (Benzin) umgerechnet werden. Jedenfalls kann man angeblich keine kWh als "Kraftstoffmenge" zulassen, daher das Problem mit der Abrechnung an Ladesäulen.

Ich halte das ganze für ziemlich "verrückt". Es gibt internationale SI-Einheiten (z.B. kWh) und der deutsche Staat rechnet mit Volumina (Liter) als Energieeinheit. Es wäre meines Erachtens höchste Zeit, das ganze auf SI-Einheiten umzustellen (auch ein Liter Benzin enthält eine definierte Energie).
Zoé Zen, 07/2013 bis 08/2020. 3/18: Akku-Upgrade auf 41 kWh. Wallbox 11 kW. Kia e-Niro Vision 64 kWh seit Juli 2020.
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

TeeKay
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Meine Abrechnungen bekam ich bislang immer in kWh sowie versteuert und abgaben-beaufschlagt wie Strom und nicht wie Kraftstoff. Im Energiesteuergesetz ist von Strom auch keine Rede.

Die Steuer für gasförmige Kraftstoffe wird übrigens nach MWh (Erdgas) bzw. kg (Flüssiggas) berechnet. Ich würde sagen, man hat dir einen Bären aufgebunden.

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Halt, Moment , etwas stimmt da aber nicht, alle Stromzähler sind in kwh, wenn sie für geschäftliche Abrechnungen sind müssen sie auch schon immer geeicht sein. Bei einer meiner PV-Anlagen reichte dem Netzbetreiber sogar die Eichplakette darauf nicht, er verlangte von mir die Vorlage eines Eichscheines !
Wollte dir da jemand vielleicht mal etwas vom Pferd erzählen, dibu ? :lol:

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Der Verkaum von Strom ist etwas kompliziert geregelt.

de.wikipedia.org/wiki/Liberalisierung_des_Messwesens

Daher werden meist Ladevorgänge oder Zeiteinheiten verkauft. Das ist ja auch der Ansatz von TNM.
Gruß Ingo

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Da scheint man mir tatsächlich - zumindest teilweise - einen Bären aufgebunden zu haben. Dabei fand ich den Herrn, der mir davon berichtete, sehr seriös :roll:

Inzwischen habe ich im Internet gesucht und folgendes gefunden (mich interessiert brennend, warum das mit der Abrechnung nach kWh so kompliziert ist):
1. wenn nach kWh abgerechnet werden soll, muss die Ladesäule geeicht sein. Dabei sind diverse Probleme zu beachten, siehe z.b. die Broschüre http://www.dam-germany.de/Fachinformati ... litaet.pdf
Leider ist die Broschüre auf "Fachchinesisch", so dass es mir zu zeitaufwendig ist, das genau zu studieren.
2. das Eichwesen (PTB, usw.) ist darauf vorbereitet, für die Eichung der Säulen Hilfestellungen zu leisten
(siehe z.b. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 7613,d.bGQ (Seite 6 ff)
3. Es wird anscheinend in Kürze einen Vorschlag der zuständigen Behörden geben, wie man Ladesäulen eichen kann.

Wenn ich es jetzt richtig verstehe, liegt eine Schwierigkeit beim Finden der Lösung darin, dass es bereits Regelungen für die Eichung bei Flüssigkraftstoffen gibt und dass die neuen Regelungen für Elektromobilität diesen alten Regelungen nicht widersprechen dürfen.
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Es ist Strom - da muß man nix erfinden. Geeichte Stromzähler sind gängige MAssenware

Es geht doch nur darum, die Elektroautofahrer "abzuzocken" d.h. ähnliche Steuersätze wie bei Sprit
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Ich weiß auch nicht, was daran so unheimlich komplex sein soll, einen geeichten MID-Stromzähler als Abrechnungsgrundlage zu nutzen.
Mein Stromanbieter macht ja nichts anderes, auch wenn ich sogar nur einen "massengeeichten" Ferrari(s)-Zähler im Keller hängen habe. Anbgesehen davon hat doch der Verkauf von anderen Kraftstoffen mit dem Stromverkauf nichts zu tun, ausser der nebensächlichen Gemeinsamkeit, dass beide der Fortbewegung dienen.

Na mal sehen, Spezialstrom für Renault-Anwendung gibt es ja schon (nennt sich ZE-Zertifiziert), mal sehen, wann es Autostrom oder LPE (Ladepowerelektrizität) gibt.
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

TeeKay
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Bei der Eichung darf dann alle paar Jahre der Eich-Ingenieur zur Ladesäule kommen und neu eichen. Kosten dann sicher etliche hundert Euro pro Säule. Dafür ist sichergestellt, dass Karl Ar... Normalverbraucher auch wirklich 10,497kWh und nicht vielleicht nur 10,495kWh verkauft bekam. So hat alles seine Ordnung. Der Prüfwahn in Deutschland ist abartig.

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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OT: Wie soll das denn praktisch gehen? Bei Benzin ist das leicht, geeichten Messbecher mit 20 Liter oder so nehmen, volltanken, Wert vergleichen, Abweichung OK oder nicht OK befinden, Prüfsiegel raufbappen.

Bei Strom? geeichten Heizlüfter mit 9 kW nehmen, eine Stunde warten und dann den Zähler ablesen?
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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TeeKay hat geschrieben:Bei der Eichung darf dann alle paar Jahre der Eich-Ingenieur zur Ladesäule kommen und neu eichen.
Komisch, zu mir nach Hause ist noch nie jemand gekommen, um den Uralt-Zähler im Keller neu zu eichen.
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