Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Ja das ist es eben, mit den Sprit-Tankstellen wird bei den Themen Eichung und Sicherheit richtig Geld verdient. In die Strom-Tankstellen müsste nur ein neu geeichter Zähler hinein und die richtigen FI-Schalter und Schutzschalter. Eventuell lässt sich damit zu wenig verdienen ? Aber denen fällt schon noch etwas ein. :lol:

Viele Grüße:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

TeeKay
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Elektrolurch hat geschrieben:
TeeKay hat geschrieben:Bei der Eichung darf dann alle paar Jahre der Eich-Ingenieur zur Ladesäule kommen und neu eichen.
Komisch, zu mir nach Hause ist noch nie jemand gekommen, um den Uralt-Zähler im Keller neu zu eichen.
Auf den Zählern der RWE-Ladesäulen steht ein Ablaufdatum drauf - 2019. Also scheint das Prüfintervall 5-7 Jahre zu sein.

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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bm3 hat geschrieben:Aber denen fällt schon noch etwas ein.
Wie beim Schornsteinfeger. Wahrscheinlich ziehen dann Heerscharen von sagen wir Tankstellentankreinigern los und halten mal kurz ein Messgerät an die Ladesäule. Jährlich.
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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Ein Eltzähler kann genaussowenig wie ein Gas- oder Wasserzähler in der Anlage geeicht werden.
Der Zähler wir dazu gewechselt, das bezahlt man mit der Grundgebühr. Die Eichfrist bedeutet bei Eltzählern aber nicht generell eine Eichung. Es werden aus einer Charche einige Zähler ausgewählt, diese werden geprüft und wenn die Abweichungen im "Rahmen" sind bleiben die restlichen Zähler bis zum nächsten Termin in der Anlage. Deshalb kann es sein, das ein Zähler 15 oder mehr Jahre nicht geprüft wird.

Da aber bis 2020 laut EU 80% aller E-Zähler auf Smartzähler getauscht werden müssen "kriegen Sie euch bald alle" :lol:
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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@elektrolurch: Na wenn dann ein Steckerpolier- und Prüfkommando. Vielleicht läuft das Renault ZE-Ready-Zertifikat ja auch irgendwann aus und muss erneuert werden. :-)

Meinen schönen 2008 geeichten Schwachlasttarifzähler kann aber gerne im Keller bleiben, direkt dahinter ist eh ein Zwischezähler mit S0 Ausgang. Damit ist die Forderung der EUdssr ja übererfüllt, ich könnte meine Verbrauch sekundengenau ermitteln...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

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mlie hat geschrieben:EUdssr
:lol:
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Re: Abrechnung des Stroms aus Ladesäulen. Eichgesetz

uwe1904
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Jeder, der in Europa etwas nach Maß oder Gewicht etc. verkauft muss dazu ein geeichtes Messgerät verwenden.
D.h. der zu verkaufende Strom ist mit einem geeigneten geeichten (altes Verfahren) oder nach MID konformen Messgerät (neues Verfahren) zu erfassen. Die Messung muss in der zum Medium passenden physikalischen SI Einheit gemessen werden (kWh).Die Stromzähler haben je nach Ausführung unterschiedliche Eichgültigkeiten. Die mechanischen Zähler haben 16 Jahre, die elektronischen Zähler weniger (ich meine 8 Jahre). Nach Ablauf der Eichgültigkeit kann man in Deutschland den Zähler zu einer Staatlich anerkannten Prüfstelle (oft bei Stadtwerken angesiedelt) bringen und nach einer Instandsetzung neu eichen lassen.
Die Prüfstellen verfügen über entsprechende Prüfanlagen zur Eichung diesen Messgeräte.
Alternativ kauft man einen neuen, geeichten!! Zähler.
LG Uwe
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