Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

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Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

dkt
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Ich glaube es ist an der Zeit, dass entweder die Hersteller nach einheitlichen, standardisierten Kriterien, eine Batterie Garantie geben, oder aber, der TÜV oder auch Gesetzgeber ist gefordert, hier mal für vergleichbare Kriterien zu sorgen.

Alle sprechen von km Leistungen und oder Jahren, ohne zu beschreiben, in welchem Zustand die Batterie sein müsste um ein Garantiefall zu werden.

Vielleicht habe ich mit dieser Behauptung etwas übersehen oder überlesen, aber das ist mein Stand des Wissens. Für potentielle Käufer ist das ebenfalls sehr wichtig und vor allem vor dem Kauf, Klarheit über die Garantie zur Batterie zu haben.
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Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

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Das ist keine schlechte Idee. Man kann auch noch weitergehen. Es wäre gut, wenn es ein Modul gäbe, dass die Belastung der Akkus über die Lebenszeit messen würde. Also: Wurde immer schonend geladen, oder täglich mit 100kW Schnelladung? Der Akku bis auf 0% entladen? Nur immer auf 80% aufgeladen? (Gerade bei den neueren Modellen, die ja eine größere Akkubelastung zulassen "Rangeknopf")
Am Besten nach einem genormten Modell, welches am Schluss einen schönen Vergleichswert ausspuckt (zum Beispiel als "Vollzyklenequivalent"). Der Algorithmus sollte dann natürlich durch eine neutrale Instanz abgesegnet werden. Das könnte man dann auch schön mit der Garantie verheiraten. A la: Bis 1000 VZE muss die Kapazität größer xyz sein. Beim Gebrauchtkauf kann man dann erst mal schauen wie viele VZEs schon weg sind...

Das wäre für den Gebrauchtwagenkäufer interessanter als die gefahrenen Kilometer.
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Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

dkt
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Super-E hat geschrieben:Das ist keine schlechte Idee. Man kann auch noch weitergehen. Es wäre gut, wenn es ein Modul gäbe, dass die Belastung der Akkus über die Lebenszeit messen würde. Also: Wurde immer schonend geladen, oder täglich mit 100kW Schnelladung? Der Akku bis auf 0% entladen? Nur immer auf 80% aufgeladen? (Gerade bei den neueren Modellen, die ja eine größere Akkubelastung zulassen "Rangeknopf")
Am Besten nach einem genormten Modell, welches am Schluss einen schönen Vergleichswert ausspuckt (zum Beispiel als "Vollzyklenequivalent"). Der Algorithmus sollte dann natürlich durch eine neutrale Instanz abgesegnet werden. Das könnte man dann auch schön mit der Garantie verheiraten. A la: Bis 1000 VZE muss die Kapazität größer xyz sein. Beim Gebrauchtkauf kann man dann erst mal schauen wie viele VZEs schon weg sind...

Das wäre für den Gebrauchtwagenkäufer interessanter als die gefahrenen Kilometer.
Das wäre super. Nur - und da beginnt das Problem - alle Hersteller müssten das genormte Modul einbauen. Die einzige Behörde, die so etwas durchzetzen könnte, wäre die der Typenzulassung der Fahrzeuge in Deutschland. Ohne Zulassung kein Verkauf, aber, wer berät zuerst die Zulassungsbehörde?

Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

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Ich denke sowas kommt eher über Europa (siehe Überlegungen zum Fernabschalten von Fahrzeugen). Das geht aber eher in die Richtung der Normfahrzyklendefinition.
Rein regulativ sollte das das kleinste Problem sein. Sowas wird meistens eh mit der Automobilindustrie zusammen erarbeitet. Ich fürchte nur, dass man sich auf keine verbindlichen Algorithmen einigen kann und diese nicht schnell genug an die Batterietechnik angepasst werden können.
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Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

dkt
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Super-E hat geschrieben:Rein regulativ sollte das das kleinste Problem sein. Sowas wird meistens eh mit der Automobilindustrie zusammen erarbeitet. Ich fürchte nur, dass man sich auf keine verbindlichen Algorithmen einigen kann und diese nicht schnell genug an die Batterietechnik angepasst werden können.
Nur wer wird die Behörde beraten? Ist es die Automobilindustrie, oder die Zellen-, Batteriezulieferer?

Denn die Interessen liegen sicherlich weit auseinander. Die Batterie- und Zelllieferanten werden ein Interesse daran haben, dass die Batterie korrekt, d.h. optimal, behandelt wird, während die Autohersteller ein Interesse haben werden, dem Batterie- oder Zelllieferanten, Qualitätsprobleme nachzuweisen.

Einfacher oder auch schwieriger wird es derjenige Autoproduzent haben, der die Zell- und Batterieproduktion (wie möglicheerweise bald Tesla) bei sich behält oder aufbaut.

Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

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dkt hat geschrieben: Alle sprechen von km Leistungen und oder Jahren, ohne zu beschreiben, in welchem Zustand die Batterie sein müsste um ein Garantiefall zu werden.
Fängt dass nicht schon bei der Auslieferung des Wagens an? Eigentlich müsste eine individuelle Prüfung der Batterie bei Kauf stattfinden. Am besten noch von einer neutralen Stelle. Denn wer sagt, dass die Batterie bei Auslieferung 100% der versprochenen Leistung bietet?

Und woher soll man denn im Altgasbetrieb wissen, wann die 80 oder 70% Leistungsminimierung erreicht ist? Dass geht doch schleichend. Dazu noch unterschiedliche Temperaturen, Fahrprofile etc. Da gibt es doch massenhaft ausreden der Hersteller warum sie nicht in die Leistungspflicht genommen werden können.

Juergen
i3 REX 120 Ah - einziger i3 mit vernünftiger Reichweite und ohne Ladestress

Re: Batterie Garantie – Standardisierung der Kriterien

dkt
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JuergenII hat geschrieben:Fängt dass nicht schon bei der Auslieferung des Wagens an? Eigentlich müsste eine individuelle Prüfung der Batterie bei Kauf stattfinden. Am besten noch von einer neutralen Stelle. Denn wer sagt, dass die Batterie bei Auslieferung 100% der versprochenen Leistung bietet?

Und woher soll man denn im Altgasbetrieb wissen, wann die 80 oder 70% Leistungsminimierung erreicht ist?
Hallo Jürgen,

auch ein EV muss einmal zum TÜV. Warum sollte nicht eines der Prüfkriterien die Restleistung in der Ladefähigkeit der Batterie sein, gegengehalten gegen das Auslieferungsprotokoll, da gebe ich Dir vollkommen recht.

VG

Dieter
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