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Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

Spürmeise
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Maverick78 hat geschrieben:Wenn ihr wirklich wollt, das der 2. Ladeanschluß an den CF Boxen für Schnarchlader sind, dann bitte 2x Schuko + 1x CEEblau + 1x CEE11 statt 1x CEE32.
ja, genau. Sonst müsste ich auch an Typ 2.
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Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

Spürmeise
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rolandk hat geschrieben:An den CF-Ladepunkten könntet Ihr dann aber doch trotz allem auch immer über einen Adapter über die CEE-Dose laden.
Nein. Nicht an CEE32. Nicht einmal CEE16 rot auf CEE16 blau (dafür habe ich einen 2. ICCB) scheint handelsüblich zu sein.

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

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Dia richte antwort wären bezahlbare Type 2 Dosen dann wäre es einfach 5 Stück davon zu verbauen auch mit 3,7KW je ein an L1, L2 und L3 dazu dann 11KW, 22KW und 43KW dann kann jeder dahin wo für ihn das Maximum rauskommt. Die Steuerung kostet nur wenige Euro. Per Lastverteilung geht das auch ohne super Anschluss.

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Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

TeeKay
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Fakt ist, dass es jetzt weder 5 Typ2-Dosen an den Crowdfunding-Boxen gibt noch 5 Schukos vor dem schnellladerbestückten Einkaufszentrum. Es ist daher unsinnig, wenn der am 43kW Lader schnarchladende E-Golf-Fahrer darauf hinweist, wie es sein müsste. Wenn da nur ein Schnelllader steht, gar noch an Autobahnen oder Bundesstraßen, und man 3h shoppen gehen will, dann stellt man sich eben nicht an den Schnelllader oder man ist bereit, nach 30min kurz umparken zu gehen. So einfach ist das und trägt §1 der STVO voll und ganz Rechnung.

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

Maverick78
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Was wollt ihr mit §1 STVO? Ladestationen sind ruhender Verkehr und im Falle der CF Boxen auf Privatgrund, hier gilt die STVO nicht, außer es wird eindeutig darauf hingewiesen.

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

rolandk
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Maverick78 hat geschrieben:Was wollt ihr mit §1 STVO? Ladestationen sind ruhender Verkehr und im Falle der CF Boxen auf Privatgrund, hier gilt die STVO nicht, außer es wird eindeutig darauf hingewiesen.
Es geht dabei eher um den Worlaut als um die rechtliche Auslegung. Und von daher kann man §1 StVO gerne häufig anwenden!

Roland
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Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

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Maverick78 hat geschrieben:Mein Reden, mehr Steckdosen braucht das Land. Schnelllader am Einkaufszentrum oder Parkhäusern und Co. sind Humbug.
Schnelllader an die Fernrouten und an jeden 2. Parkplatz eine Steckdose bitte.
Nein, Humbug ist das nicht. Ich habe erst gestern unserem örtlichen EKZ, welches 2014 für viel Geld kernsaniert wurde, vorgeschlagen, einen Schnelllader zu installieren. Warum? Ich möchte, dass E-Mobilität auch bei denen ankommt, die zu Hause nicht laden können. Und die Zeit, die man dort beim einkaufen verbringt (das kleine EKZ besteht aus einem Supermarkt, einer Drogerie und eimem Modegeschäft), kann ideal zum laden genutzt werden. Man sieht doch z.B. beim Kaufpark in Göttingen, dass das gut funktioniert.

Natürlich ist es nicht verkehrt, einige zusätzliche Supportlademöglichkeiten direkt daneben einzurichten. Aber sobald das Schnellladenetz an den Fernverkehrsstraßen steht, wird der Durchreisende den Umweg zum EKZ nicht mehr einplanen. Es gibt andererseits genug einheimische Laternenparker, die einen Nutzen davon haben.

Tatsächlich wurde der Hinweis positiv zur Kenntnis genommen, wohlwissend, dass man damit auch neue Kundenkreise erschließen kann.
Zuletzt geändert von PowerTower am Di 22. Sep 2015, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

Maverick78
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PowerTower hat geschrieben: Natürlich ist es nicht verkehrt, einige zusätzliche Supportlademöglichkeiten direkt daneben einzurichten. Aber sobald das Schnellladenetz an den Fernverkehrsstraßen steht, wird der Durchreisende den Umweg zum EKZ nicht mehr einplanen. Aber es gibt genug Einheimische, die einen Nutzen davon haben.
Dann darf man sich aber nicht im gleichen Atemzug beschweren, wenn jemand am Schnelllader im EKZ hängt und dann für 30-60min den Schnelllader blockiert. Denn dann sind diese Schnelllader einfach Destination Charger und für durchreisende ungeeingnet. Wie in diesem Beispiel http://www.goingelectric.de/stromtankst ... rk-2/5933/ (...)

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

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Maverick78 hat geschrieben:
PowerTower hat geschrieben: Natürlich ist es nicht verkehrt, einige zusätzliche Supportlademöglichkeiten direkt daneben einzurichten. Aber sobald das Schnellladenetz an den Fernverkehrsstraßen steht, wird der Durchreisende den Umweg zum EKZ nicht mehr einplanen. Aber es gibt genug Einheimische, die einen Nutzen davon haben.
Dann darf man sich aber nicht im gleichen Atemzug beschweren, wenn jemand am Schnelllader im EKZ hängt und dann für 30-60min den Schnelllader blockiert wie hier. Denn dann sind diese Schnelllader einfach Destination Charger und für durchreisende ungeeingnet. Wie in diesem Beispiel http://www.goingelectric.de/stromtankst ... rk-2/5933/ (...)

Und da haben wir sie wieder: 60 Minuten - passt doch - keiner würde sich hier beschweren können ;)
Model S / EQA 250 / Buzz Cargo / NIU GTS

Re: Wer wie lange, wer zuerst, darf er das und warum überhau

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Wie gesagt, das steht und fällt alles mit dem Ausbau der richtigen Fernreiseladeinfrastruktur. Die soll ja in den nächsten zwei Jahren Stück für Stück kommen. Dass da aktuell zwei Interessengruppen am Einkaufszentrum aufeinandertreffen, ist einfach den mangelnden Alternativen geschuldet.

Dennoch, Schnelllader am EKZ generell als Humbug zu bezeichnen ist eben Humbug. Die Meisten sind sicher froh, dass sie die Lademöglichkeit in Göttingen haben und Niemandem wäre geholfen, wenn es diesen Lader nicht gäbe. Und naturlich darf so ein Schnelllader 30-60 Minuten belegt werden, denn das ist nunmal die übliche Ladezeit. Von blockieren kann da keine Rede sein.

Ich bleibe dabei und werde weiterhin Schnelllader an EKZ vorschlagen. Langfristig bekommst du so selbst die Laternenparker zum E-Auto. Wenn sie dann noch 10x Typ2 daneben installieren, ist es optimal.
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Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.
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