Wem gehören die Parkplätze vor den Ladesäulen?

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Wem gehören die Parkplätze vor den Ladesäulen?

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  • twizyfan
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Großes Problem, ich möchte mein Elektrofahrzeug an einer RWE Ladesäule bei Sixt nutzen, da sagt doch nicht etwa eine Sixt Mitarbeiterin, wielange wollen sie laden? Ich:"Mindestens 1 Stunde", sie:Wenn das Fahrzeug dann noch da stünde, würde man abschleppen, allerdings war die Parkfläche neben den Ladesäulenzuparkern gemeint, jedenfalls wurde behauptet, Sixt würde dafür bezahlen, ich kann mir nicht vorstellen, das RWE nichts für den Standort bezahlt??? Als man die Säule beräumt hatte, habe ich direkt vor die Säule gestellt, sodass noch ein zweites E-Fahrzeug laden könnte, vorher von einem Verbrenner mittig zwei Ladeplätze belegt. Gut, das unsere Polizei jetzt auch Z0E fährt, an der Säule steht nichts dran, also können die eigentlich gar nichts machen, zumal ich ja jetzt auch richtig stehe...
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Re: Wem gehören die Parkplätze vor den Ladesäulen?

Jarod
  • Beiträge: 185
  • Registriert: Sa 7. Mai 2016, 16:28
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Der Parkplatz gehört erstmal dem Eigentümer des Grundstücks. Dieser kann dann z.b. durch Vermietung die Nutzungsrechte weitergeben.
Hier erscheint es zumindest so, dass Eigentümer/Mieter Sixt ist und dann gelten deren Regeln.

Wenn du es genau wissen willst, dann musst du herrausfinden wie die Eigentums- und Mietverhältnisse auf dem Grundstück sind (oder es es sich gar um öffentlichen Grund handelt).
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