unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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  • Nordlicht
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Hallo zusammen,
ich habe mich gestern mal an die viertgrößte Stadt in Schleswig-Holstein bezüglich der Beschilderung von Ladesäulen gewandt und bin sehr über die Antwort erstaunt.
Ich kann die Antwort so nicht glauben und hoffe, dass einer hier mehr weiß.
Und dies ist der Sachverhalt:
Die Stadtwerke betreiben eine Ladesäule in der Innenstadt. Die Stadt hat zwar EINEN! Parkplatz andersfarbig pflastern lassen, weigern sich aber dort "ordentliche und richtige" Verkehrszeichen aufzustellen. Es gibt nur ein kleines Schildchen mit dem Text "Ladesäule für Elektrofahrzeuge, bitte freihalten".
Ich bat in meiner Mail um die Überprüfung, ob hier nicht ein Halteverbot aufgestellt werden könnte mit dem Zusatzschild "ausgenommen Elektrofahrzeuge beim Ladevorgang", da die Säule überwiegend von Verbrennern dichtgeparkt wird.

Dies ist die Antwort:
Die Stadt hat keine Möglichkeiten, diesen einen Parkplatz mit einem Haltverbot zu belegen. Es handelt sich hier um Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Diese können nicht mittels Haltverbot auf diesen bestimmten Personenkreis beschränkt werden. Lediglich kann durch die Stadtwerke so ein Parkplatz mit einem Hinweis belegt werden (z.B.: „Parken nur für Fahrzeuge während des Ladevorgangs“). Dies ist den Stadtwerken durch uns auch mitgeteilt worden. Die Beschilderung ist durch die Stadtwerke vorzunehmen. Allerdings entsteht dadurch jedoch nicht automatisch ein Haltverbot für alle anderen Fahrzeuge. Eine Ahndung für „normale“ Autos kann daher seitens der Bußgeldstelle nicht erfolgen wie Sie ja richtig geschlussfolgert haben.
Hier geht es also ganz und gar nicht darum, Fahrer von Elektroautos aus der Stadt zu verbannen, sondern um eine rechtlich nicht mögliche Durchführung, da für die Privilegierung von Elektroautos (noch) keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist (somit ist auch kein rechtssicheres Abschleppen möglich), auch wenn Ihr Anliegen durchaus berechtigt ist.

Nach dieser Mail schickte ich der Dame einige Bilder anderer Ladesäulen, wie zum Beispiel aus Hannover und anderen Städten. Hier wird ja meine gewünschte Beschilderung aufgestellt.

Darauf kam diese Mail zurück...
leider ist die von Ihnen angeführte Beschilderung rechtlich total falsch. Ein absolutes Haltverbot ist immer ein absolutes Haltverbot. Ausnahmen sind nicht zulässig. Dies ist in der HAV (Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) auch nachzulesen. Eine Ahndung kann zwar durchgeführt werden, spätestens beim Gerichtsverfahren wäre die Verwaltung jedoch auf der Verliererseite.

...kann hier jemand Licht ins dunkel bringen???
Welche Art der Beschilderung ist nun die "RICHTIGE"???

Liebe Grüße Nordlicht
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Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

rolandk
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Natürlich gibt es auch das absolute Halteverbot mit Ausnahmen.
Z.B. an Hauptverkehrsstrassen, bei denen ist das Halten von z.B. 06:00 - 19:00 Uhr verboten. Zwischen 19:01 und 5:59 kann da aber durchaus gehalten/geparkt werden.

Ob das rechtlich auch nicht einwandfrei ist? Keine Ahnung.

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: AW: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäu

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Die Dame von der Stadtverwaltung hat Recht. Wer Halteverbote oder Parkverbote mit Ausnahmeregelung aufstellt, diskriminiert die Nutzer des öffentlichen Raumes. Das ist nur in genau geregelten Fällen zulässig (z.B. Rettungsfahrzeuge, Taxis, Behinderte). Die betreffenden Gesetze stammen aus einer Zeit, als das Wort Ladesäule noch nicht erfunden war, und kennen daher keine “Elektroautos in Ladevorgang“.

Wer trotzdem so beschildert, lehnt sich also aus dem Fenster. Das Risiko für die Stadt ist überschaubar, aber verlangen kann man das wohl leider nicht. Im Grunde warten wir alle darauf, dass mal ein abgeschleppter Verbrennerfahrer klagt und dann ein Gericht feststellt, dass diese Beschilderung und das Abschleppen im Einklang mit der Intention des Gesetzes sind (oder eben nicht).

@Roland: Die zeitliche Einschränkung ist keine Diskriminierung der Verkehrsteilnehmer und somit unproblematisch. Dasselbe gilt z.B. auch für “Be- und Entladen frei“.
Zuletzt geändert von Volker.Berlin am Sa 31. Okt 2015, 09:05, insgesamt 3-mal geändert.

Re: AW: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäu

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Siehe dazu auch die Diskussion, die aktuell in Hamburg geführt wird:
http://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=12339

Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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Ein Halteverbot mit Ausnahme gibt es schon, z.B. das Taxistand-Schild (Nr. 229).

Und wieso sollte man auf einem Parkplatz mit Zusatzschild (nur für Elektroautos...) nicht genauso Bußgeld verhängen und abschleppen können, wie es z.B. auf Parkplätze mit Zusatzschild für Behinderte gang und gäbe ist?

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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Imho sind eAuto Fahrwr Behinderten min. gleich zu setzen. Für einen gehbehinderten ist es zwar mühsam einen weiter entfernten Parkplatz zu nutzen, aber der eAuto Fahree kann sich nicht weiter als Kabellänge von der Ladesäule hinstellen.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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eDEVIL hat geschrieben:Imho sind eAuto Fahrwr Behinderten min. gleich zu setzen.
:lol: :lol: :lol:
So hätte ich das jetzt nicht formuliert....

Graefe
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bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: AW: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäu

rolandk
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Volker.Berlin hat geschrieben:Dasselbe gilt z.B. auch für “Be- und Entladen frei“.
Prima, dann ist das Problem gelöst!

Das Fahrzeug wird doch beladen.... Ist, wie so häufig, nur eine Frage der Definition. Kreativität hat noch nie geschadet!

Roland
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Re: AW: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäu

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rolandk hat geschrieben:
Volker.Berlin hat geschrieben:Dasselbe gilt z.B. auch für “Be- und Entladen frei“.
Prima, dann ist das Problem gelöst! Das Fahrzeug wird doch beladen....
:thumb:

Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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Nordlicht hat geschrieben:Die Stadt hat keine Möglichkeiten, diesen einen Parkplatz mit einem Haltverbot zu belegen. Es handelt sich hier um Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Diese können nicht mittels Haltverbot auf diesen bestimmten Personenkreis beschränkt werden.
Ich frage mich, ob nicht das Elektromobilitätsgesetz dieses Problem mittlerweile löst?
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
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