Steuererklärung - km-Satz

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Steuererklärung - km-Satz

wasserkocher
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Ich mache gerade meine Steuererklärung und bin dabei, mir den km-Satz des Zoe auszurechnen. Hat das jemand schon gemacht, oder sogar Ahnung davon?
  • Als Abschreibung habe ich 5 Jahre angenommen (Wurde von WISO-Steuer für Kurzstreckenfahrzeuge vorgeschlagen)
    Batteriemiete ist klar
    Winterräder habe ich dem Kaufpreis zugerechnet
    Jetzt das Problem Stromverbrauch: Angegeben habe ich 19,7 l/100km (kWh/100km ist nicht vorgesehen) und "niedrigster Benzinpreis" 0,26€/l. Stromverbrauch stammt aus dem ADAC-Test.
Geht das so in Ordnung? WISO hat dabei 0,48€/km ausgerechnet.
ZOE Q210 seit 28.05.2013. R240 seit 22.07.2016. Model 3 seit 05.12.2022. EcoUp (CNG) seit 31.08.2017.
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Re: Steuererklärung - km-Satz

TeeKay
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Für gewerbliche Nutzer ist eine Abschreibung von Neuwagen von 6 Jahren vorgeschrieben. Weniger als 6 Jahre kann man nur ansetzen, wenn sehr hohe Laufleistungen zu erwarten sind - deutlich mehr als 40.000km pro Jahr. Die gibts bei einem Kurzstreckenfahrzeug gerade nicht.

Weniger als 6 Jahre kann man auch bei einem Gebrauchtwagen ansetzen. Dabei ist auf die tatsächliche erwartete Nutzungsdauer abzustellen, die man selbst schätzen kann. Zwei beim Kauf 5 Jahre alte Wagen hatte ich einmal über 4 Jahre und einmal über 3 Jahre abgeschrieben.

Fahrtenbuch hast du geführt?

Re: Steuererklärung - km-Satz

mig
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Der Threaderöffner sollte erstmal mitteilen, ob er angestellt/selbständig, das Fahrzeug im Privatvermögen/Betriebsvermögen ist etc.
Sonst ist alles Kaffeesatzleserei.

Ist es der erste Satz Winterräder?
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Re: Steuererklärung - km-Satz

wasserkocher
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Ich bin Angestellter und Freiberufler. Das Fahrzeug wird zu nahezu 100% für Dienstfahrten genutzt, für die ich eine km-abhängige Fahrtkostenerstattung vom AG erhalte sowie für Fahrten im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit.
Das Fahrzeug ist Privateigentum und der Winterradsatz ist der erste.
Fahrtenbuch habe ich keines geführt, habe aber eine Abrechnung über die erstatteten Kilometer vonm einem AG.
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Re: Steuererklärung - km-Satz

mig
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Wenn das Fahrzeug im Privatvermögen ist, kannst du es nicht abschreiben. Winterräder ebenfalls nicht.
Ist die km-abhängige Fahrtkostenerstattung vom AG eine Pauschale pro km? Dann beträgt diese Pauschale 0,30€ pro km.
Das gleiche kannst Du dann für die Fahrten für die freiberufliche Tätigkeit ansetzen. D.h. Du führst eine Liste mit den Fahrten (Datum, Ziel, Grund, gefahrene km) , die Du für Deine freiberufliche Tätigkeit gemacht hast, und kannst dann 0,30€ pro km als Betriebsausgabe in der EÜR ansetzen.
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Re: Steuererklärung - km-Satz

wasserkocher
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Beim Verbrenner hat es aber bisher funktioniert. Ich habe einen höheren km-Satz errechnet, als ich vom AG bekomme und die Differenz angesetzt. Die Abschreibung hat nur zur Ermittlung des km-Satzes gedient.
Damals waren es glaube ich 0,45€/km, ertstattet bekam ich vom AG 0,35€, davon 0,30€ steuerfrei. Ich ersparte mir somit den geldwerten Vorteil von 0,05€/km und konnte zusätzlich 0,10€/km absetzen.
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Re: Steuererklärung - km-Satz

mig
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ok, jetzt verstehe ich. D.h. Du ermittelst den km-Satz auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten und du willst wissen, ob die Schätzung für die Stromkosten ok ist?
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Re: Steuererklärung - km-Satz

mig
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Mir fallen noch folgende Kosten ein, die Du noch nicht mit eingerechnet hast: Versicherung (Haftpflicht und Kasko), Reparaturen, Inspektionen, Garage, Autowäsche, Verbrauchsmaterial (Scheibenwischer etc.). Für Abschreibung musst Du 6 Jahre ansetzen.
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Re: Steuererklärung - km-Satz

wasserkocher
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Ja, mir geht es hauptsächlich um die Stromkosten. Versicherung habe ich schon eingerechnet, Wartungs- und Reparaturkosten gabs noch keine.
Kann man für Wagenpflege eine Pauschale ansetzen? Wenn ja, wie hoch?
Garage ist meine eigene, da dürfte es schwierig werden, Kosten zu ermitteln. Geht hier auch eine Pauschale?
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Re: Steuererklärung - km-Satz

mig
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Ich denke, das mit den Stromkosten geht so in Ordnung. Eventuell meckern die beim Preis für die kWh und korrigieren das nach unten.
Hast Du einen Beleg von der Wagenpflege. Wenn ja, würde ich den Betrag daraus ansetzen und mit der Anzahl multiplizieren.

Zur eigenen Garage habe ich das gefunden:
Geschätzte Kosten in Höhe von monatlich € 20,00 bis € 30,00 dürften wohl nicht zu beanstanden sein.
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