Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

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Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

meta96
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Ist zwar ein bisschen eine Wiederholung, aber würde es echt gerne einmal verstehen, ohne Technik-Hick-Hack und auch ohne meiner lädt besser als Deiner ;)

Um die Schieflastvorschrift (DACH) gibt es anscheinend einen Graubereich, der von den Herstellern/EVUs wohlweislich unterschiedlich interpretiert wird. Meine Interpretation der Verantwortlichkeit der Schieflastvorschrift, welcher

Akteur in der Kette: EVU > Wallbox (Ladestation) > Fahrzeug > Fahrer

"für" das Einhalten verantwortlich ist, wäre die Wallbox* oder User (und nicht das Fahrzeug).

a) EVU die liefern 3phasig: dürfen mir auf die Finger schauen, wie/was/warum geht sie aber nix an
b) Wallbox? Diese könnte/muss z.B. bei der Installation (in DACH) auf 4,6 eingestellt werden*: Installateur oder User
c) Kfz, weil wir in der EU leben, darf ich mit einem französischen Auto auch nach DACH: vorauseilender gehorsam daher nicht nötig (ein in einem anderen EU-Land legal gekauftes Auto, müsste ich innereuropäisch problemlos anmelden können, freie Waren-Wasauchimmer, oder?)
d) Fahrer, der müsste eigentlich, ähnlich wie bei den Tempo-Beschränkunegn wissen, wie er sich in seinem aber auch fremden Land zu verhalten hat, d.h. in DACH mit 4,6 und wo halt erlaubt mit 7,4 kW laden, einstellbar im Auto oder mittels Ladekabel.

* bleibt aber die (z.B. in der EU legal gekaufte) mobile Wallbox ? eUps! Daraus kann man ableiten, dass der User verantwortlich sein müsste, diese beim Ladevorgang auf die jeweiligen Ländervorgaben einzustellen ...

Daraus könnte man wiederum ableiten, dass die Hersteller (z.B. Nissan) eigentlich nicht wirklich in DACH auf den Lader selbst fix auf 4,6 KW beschränken muss, sondern nur ein richtig codiertes (oder manuell codierbares) Kabel mitliefern müsste. (Ob man dann auch an öffentlichen Ladestationen in DACH mit mehr als 4,6 laden darf, ist damit aber nicht geklärt, Grauzone 2)

>>> wär zumindest meine Interpretation !!!

Am interessantesten wäre, mit dieser oder ähnlichen Auslegung einmal mit dem i-Team von BMW zu sprechen, ob sie diese Grauzonen im Sinne der User (d.h. wir stellen ein, wann wir wo und mit wieviel laden dürfen ...) generell klären können.
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Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

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Bei ettlichen wallbox Anbietern wird für den BMW i3 eine 7,4kWh Wallbox angeboten.
Dort fällt irgendwie nie das Wort Schieflast.
Würde aus meinem Freundeskreis ein i3 bei mir an der 22kW Wallbox laden hätte ich noch nicht mal
bemerkt ;) dass dieser quasi ohne mein zutun sich 1-phasig mit 32A bedient. Ups!

Schade dass wir inzwischen zu viel Fachwissen haben und uns daher einen Kopf machen.
Es ist nie falsch das Richtige zu tun.

Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

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Grundsatz ist und bleibt: Wer viel fragt, bekommt viel Antwort.

Natürlich sieht es ein Netzbetreiber, der statt in sein Netz in den Chairholder Välju investiert hat, es nicht gerne. Aber wenn man seine 22kW Wallbox meldet, ist alles gut. Selbst da gibt es Netzbetreiber, die das nicht interessiert, O-Ton:"Sie stehen ja im Dunkeln, wenn Sie mehr als 3x63A abrufen, nicht wir".
Dass es halt Autos gibt, die da 32A einphasig an dieser schönen 22kW-Wallbox nutzen, ist dann eben so. Ist eh nur ein temporäres Problem, 3~ Lader mit 22kW werden in wenigen Jahren absoluter Standard sein, ist ja jetzt eigentlich auch schon Stand der Technik. Und für diesen Übergangzeitraum jetzt sich groß ne Platte machen? Da gibt es denkwürdigeres zum anpacken...

Und nebenbei nicht vergessen, ihr habt für den Hausanschluss mit 3x63A bezahlt, also kann man das auch Nutzen. UND: EVUs leben zufällig vom Verkauf elektrische Energie, je mehr, umso besser. Also besser 1phasig 7,4kW als 3phasig 0 kW.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

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Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen handelt es sich um gesetzlich verankerte Einschränkungen. Die Schieflastregel ist aber in keinem Gesetz, bei der Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Sie ist nichtmals in Stromverträgen drin. Sie ist eine technische Richtlinie, an die sich Elektriker beim installieren von Verbrauchern halten sollen/müssen. (Klärt mich irgendwer auf, falls dies so nicht stimmen sollte? - Ich habe extra in meinen Stromvertrag reingeschaut und da nichts über Schieflasten gefunden)

Meiner Meinung nach müsste BMW ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihr Auto (in Deutschland) nicht an privaten 22kW Wallboxen aufgeladen werden darf. Tun sie das?

Das ganze wurde aber im Schieflastthread schon durchgekaut. Muss man da jetzt einen neuen eröffnen?
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08/2019 Outlander PHEV PLUS: für Restmobilität, sowie Zweitwagen für Kurzstrecken, Anhängerfahrten, oder wenn Allrad vorteilhaft ist

Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

meta96
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Super-E hat geschrieben:Sie ist eine technische Richtlinie, an die sich Elektriker beim installieren von Verbrauchern halten sollen/müssen. (Klärt mich irgendwer auf, falls dies so nicht stimmen sollte? - Ich habe extra in meinen Stromvertrag reingeschaut und da nichts über Schieflasten gefunden)

Meiner Meinung nach müsste BMW ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihr Auto (in Deutschland) nicht an privaten 22kW Wallboxen aufgeladen werden darf. Tun sie das?
Die Frage ist aber auch, ob der Elektriker die Wallbox selbst als Verbraucher einstuft, dann dürfte er keine 7,2KW Wallbox montieren, oder? Zusätzlich geht's auch um den Leaf, wo Nissan von sich aus, den Lader auf 3,6KW in DACH (mit dem Hinweis auf die Schieflastregel) beschränkt ...

Eigentlich sind Richtlinien ja nur Vorschläge, die erst mit einem Passus relevant werden, dieser Verweis steht wahrscheinlich im Stromliefervertrag bzw. Stromanschluss/abnahme-Antrag, oder?

Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

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Der Elektriker dürfte meiner Meinung nach keine 7,2kW Wallbox installieren. Das wäre als würde er eine CEE32 installieren, aber nur L1 anschließen. Hier weiß der Elektriker sofort, dass dies Dose bei Vollast nicht nach TAB benutzt werden kann - an die er sich ja halten soll.
Aber hier geht es ja um die Lücke, dass eine 22kW Wallbox - also eigentlich nur eine Steckdose, die bei Normalbenutzung nach TAB funktioniert - "falsch" benutzt werden kann. Das ist aber auch bei jeder CEE32 Dose möglich. Es gibt nur keine Geräte, die das tun würden. Ich zweifle, dass die dann ein CE bekommen würden - und frage mich gleichzeitig, wie der i3 das geschafft hat...
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Re: Schieflast mit/ohne Interpretationsspielraum?

ideefix
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Zur Klarstellung:

Ziffer 5 der TAB von Bayernwerk; https://www.bayernwerk.de/pages/eby_de/ ... YN_TAB.pdf:
(5) Grundsätzlich sind Kundenanlagen über einen Drehstromanschluss an das öffentliche
Niederspannungsnetz anzuschließen. Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist
nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6 kVA zulässig
. Eine gleichmäßige Aufteilung
der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten.

Also hilft im Ergebnis die gerade diskutierte Lösung nicht weiter.
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