Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

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Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

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  • EVplus
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Wahrscheinlich ist Euch dieser Artikel vom Mai 2012 bekannt, mir war er es nicht.

http://www.zeit.de/auto/2012-05/infrast ... adestation

http://www.zeit.de/auto/2012-05/infrast ... on/seite-2

Grüsse EVplus
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Re: Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

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  • dibu
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EVplus hat geschrieben:Wahrscheinlich ist Euch dieser Artikel vom Mai 2012 bekannt, mir war er es nicht.

http://www.zeit.de/auto/2012-05/infrast ... adestation

http://www.zeit.de/auto/2012-05/infrast ... on/seite-2

Grüsse EVplus
Der Artikel war mir bekannt. Ich frage mich aber, warum stellt man keine Halteverbotsschilder auf mit dem Zusatz "ausgenommen Elektroautos"? Ist das juristisch nicht möglich?

Dibu
Zoé Zen, 07/2013 bis 08/2020. 3/18: Akku-Upgrade auf 41 kWh. Wallbox 11 kW. Kia e-Niro Vision 64 kWh seit Juli 2020.

Re: Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

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Park & Charge Schweiz funktioniert zumindest bei uns in der Umgebung nach dem System: Bei der Säule hats gelbe Parkplätze (=Parkverbot, ausser für Berechtigte - ist das international?). Und die P&C-Etikette gibt diese Berechtigung.

Bei anderen Ladesäulen ists aber der selbe Wildwuchs. Wobei es dero nicht soviel gibt hierrum. Die meisten nicht von P&C sind auf Privatgeländen und da kann jeder markieren und abschleppen lassen was und wen er will. Ergo: Reservation für EVs gesichert.

Re: Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

Guy
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Den Artikel hatte wir vor einigen Monaten schon einmal besprochen

http://www.goingelectric.de/forum/infra ... -t278.html

Seitdem hat sich jedoch nichts getan, soweit ich weiß.
dibu hat geschrieben:Der Artikel war mir bekannt. Ich frage mich aber, warum stellt man keine Halteverbotsschilder auf mit dem Zusatz "ausgenommen Elektroautos"? Ist das juristisch nicht möglich?
Das Problem scheint auch zu sein, dass an diesen Ladesäulen Strom verkauft wird, die Anbieter also mit dem ladenden Auto Geld verdienen. Bislang wird das Halteverbot nur eingeschränkt, wenn es dem öffentliches Interesse, Brandschutz, Verkehrsfluss oder Personen mit eingeschränkter Mobilität dient. Soweit ich weiß, wird dies kaum im Interesse von Firmen getan. Sonst könnte ja quasi jeder Geschäftsmann Kundenparkplätze vor seinem Laden fordern.

Da der Staat zumindest vorgibt, dass die Elektromobilität öffentliches Interesse ist, bin ich für ein solches Vorrecht. Allerdings nutzt dies auch nur soweit wie dies durchsetzbar ist. Derzeit wird ein Fahrzeug nur dann abgeschleppt, wenn es erheblich stört. Meistens kommt man ja doch mit einem Strafzettel davon.

Re: Rechtliche Regelungen Parkplatz Stromtankstelle

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Naja, ich finde es ist schon eine erhebliche Störung, wenn ein Geschäftsbetrieb (Ladesäule) nicht möglich ist. 8-)
Offizieller Strombock des T&Emagazin :-P
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