Ladetätigkeit

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Ladetätigkeit

axlk69
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Hi Ihr Lieben Hobbyjuristen!

Situation:

Hauptplatz Fürstenfeld insgesamt 3 Ladesäulen; 2 Ladesäulen mit Typ 2 und Schukoanschluss, wochentags leider dauernd zugeparkt, da eine Leaf Fahrerin, die im Umkreis arbeitet, meint, sie muss nicht umparken, wenn sie voll ist aber das ist für meine Frage irrelevant.

Die 3. Ladesäule steht direkt am Hauptplatz und ist mit einigen Schukodosen ausgestattet.
Eine Zufahrt ist möglich, allerdings mit "Einfahrt verboten, ausgenommen Ladetätigkeit" gekennzeichnet.

Kurz darüber nachgedacht und dann beschlossen: "Versuch macht kluch"

Also schön neben die Säule gestellt, mich an Schuko angehängt (Yes I can) und bei der Konditorei gut gefrühstückt.

Gut ich muss zugeben, ich war nicht ganz sicher, ob ich mich rein rechtlich korrekt verhalte, aber ich hätte allein gern das Gesicht des Fürstenfelder Parksheriffs gesehen, der sich grübelnd mit dem Begriff "Ladetätigkeit" auseinandersetzen hätte müssen.

Hab übrigens auch noch einen befreundeten Polizist geredet, der die Frage auch nicht aus dem Stegreif beantworten konnte, aber frei wiedergegeben meinte: "Ich weiß zwar nicht, ob Du da parken darfst, aber ich glaube nicht, dass Du einen Strafzettel bekommen wirst."

Kennt jemand von Euch die genaue rechtliche Definition für "Ladetätigkeit"? Mit etwas Glück findet sich ja auch dort wieder das nette Wort "Laden" :mrgreen:
Oktober 2012 bis Oktober 2014 Renault Fluence Z.E.
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Re: Ladetätigkeit

axlk69
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Ich darf noch kurz ergänzen: Auch der Öamtc (österreichischer ADAC) hat bereits mehrfach festgehalten, dass eine ausreichende Lagaldefinition nicht gegeben ist.
Im §62 STVO findet sich folgendes: Durch eine Ladetätigkeit auf Straßen, das ist das Beladen oder Entladen von Fahrzeugen.....
Auch hier wäre wieder das Beladen unserer Akkus hineininterpretierbar!
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Re: Ladetätigkeit

mig
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axlk69 hat geschrieben: da eine Leaf Fahrerin, die im Umkreis arbeitet, meint, sie muss nicht umparken, wenn sie voll ist aber das ist für meine Frage irrelevant.
wenn ich voll bin, fahre ich auch kein Auto mehr :mrgreen:
e-Golf, Verbrauch Bild ab Zähler

Re: Ladetätigkeit

Jack76
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axlk69 hat geschrieben:...Die 3. Ladesäule steht direkt am Hauptplatz und ist mit einigen Schukodosen ausgestattet.
Eine Zufahrt ist möglich, allerdings mit "Einfahrt verboten, ausgenommen Ladetätigkeit" gekennzeichnet....
Vielleicht begreif ich es auch grad nicht, aber wieso sollte denn sonst eine Ladesäule auf nem Platz stehen, wenn man da nicht hinfahren dürfte, dann können sie die Dinger ja auch aufs Dach vom Rathaus nageln, oder? Also wäre meine Interpretation, dass Du genau das gemacht hast, was auf dem Schild stand: "eingefahren zur Ladetätigkeit"... :D

Grüße
Jack

Re: Ladetätigkeit

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Bis vor Kurzem wurden in Ö viele "Ladesäulen" ja nur für Elektrofahrräder errichtet. In dem speziellen Fall ist es eine Wortklauberei.
Wenn es einer genau wissen möchte wird er im schlimmsten Fall mit einem Strafzettel oder bei ernsthafter Behinderung mit einer Abschleppung bedacht.
Ein "guter" Rechtsanwalt kann vielleicht etwas daraus machen.
Wie viel Spass macht dein Auto ?

Re: Ladetätigkeit

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axlk69 hat geschrieben:wochentags leider dauernd zugeparkt, da eine Leaf Fahrerin, die im Umkreis arbeitet, meint, sie muss nicht umparken, wenn sie voll ist aber das ist für meine Frage irrelevant.
Voll assig...
Ich lade inzwischen auch gern während der Arbeitszeit, gehe dann aber wieder hin und parke um, wenn er voll geladen ist. Hat beim letzten Mal 16 Minuten gedauert, 1,5km laufen und das geht natürlich von der Arbeitszeit ab (hat so gesehen für die 10kWh beim letzten Mal nicht gelohnt...).
mig hat geschrieben:wenn ich voll bin, fahre ich auch kein Auto mehr
In dem Kontext ist mir Schnellladung aber zuwider :lol:
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Ladetätigkeit

axlk69
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Robert hat geschrieben:Bis vor Kurzem wurden in Ö viele "Ladesäulen" ja nur für Elektrofahrräder errichtet. In dem speziellen Fall ist es eine Wortklauberei.
Wenn es einer genau wissen möchte wird er im schlimmsten Fall mit einem Strafzettel oder bei ernsthafter Behinderung mit einer Abschleppung bedacht.
Ein "guter" Rechtsanwalt kann vielleicht etwas daraus machen.
Mit Wortklauberei hast Du natürlich recht. Aber eben das ist es ja, was die Interpretation von Gesetzen interessant macht.
Das Wort Ladetätigkeit hat es meinen Recherchen zu Folge schon oft genug zu Höchstrichtern gebracht, wo dann darüber diskutiert wurde, ob zwei Pullover und eine Bluse zur Wäscherei zu bringen bereit als Be- und Entladen gilt oder nicht.

Eine Behinderung stellt ein dort parkendes Auto nicht dar, sofern nicht gerade ein Markt ist. Insofern kann sooo viel nicht passieren.
Lustig ist aber de facto, dass es keine zureichende Legaldefinition für die Ladetätigkeit gibt.
Hatte vor vielen Jahren ein ähnliches Spiel mit dem begriff "Lebensgemeinschaft" auf den zwar zahlreiche Gesetze aufsetzen, wofür aber auch keine Legaldefinition existiert.

Die Ladesäule dort wurde übrigens 2011 zur Förderung der "neuen Formen der Elektromobiltät" geschaffen.
Zitat:
Im Hinblick auf die Elektromobilität wurde
von den Stadtwerken Fürstenfeld auch
das Netz an Stromtankstellen ausgebaut.
Nach einer E-Tankstelle im Freibad wurden
nun auch am Hauptplatz und am Vorplatz
der Bezirkshauptmannschaft je eine
E-Tankstelle installiert. Alle drei Tankstellen
werden über Photovoltaikpaneele mit
Ökostrom gespeist. Das Tanken ist gratis.

Auch wenn wir heute dazu neigen jede E Zapfe, die nur über Schuko verfügt, als "Radltanke" abzutun, war 2011 Typ 2 ja noch nicht gerade im Kommen.
Ich gehe also schon davon aus, dass diese Säule (auch) für Autos gedacht war.
Wann das Einfahrts Verbot ausgenommen Ladetätigkeit aufgestellt wurde, wirst Du besser wissen als ich.

Ich gehe zunehmends eher davon aus, dass meine Handlungsweise durchaus im Sinne des Erfinders ist.
Hier übrigens ein link zum damaligen Pressebericht:
http://www.oeko-styria.at/fileadmin/use ... enfeld.pdf
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