IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

Itzi
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Beim ersten 3x drüberlesen war ich mir auch sicher, dass ich durchbrausen kann mit meinem Elektroauto. Aber nach einer Diskussion mit thomasfm und golfsierra wurde ich auf ein Detail der Formulierung aufmerksam. Da steht:
Robert hat geschrieben:(1) Für Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, oder für bestimmte Gruppen von Kraftfahrzeugen können Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitliche und räumliche Beschränkungen des Verkehrs angeordnet werden.
Das heißt es wird zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Beschränkungen unterschieden. D.h. der Absatz zu den "zeitlichen und räumlichen Beschränkungen" bezieht sich wohl auf alles andere außer Geschwindigkeitsbeschränkungen. D.h. wenn ein Fahrverbot an jedem ungeraden Tag oder ein Fahrverbot im Stadtzentrum erlassen wird, dann sind wir mim E-Auto davon ausgenommen. Aber Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen dagegen ohne Ausnahmeregelungen im Raum... :|
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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  • golfsierra
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@DeJay58: ich muss mich Itzi leider anschließen ... Die Ausnahme bezieht sich laut Gesetzestext LEDIGLICH auf die "zeitliche und räumliche" Beschränkung. Da auch der Chefjurist der Strafabteilung der oberösterreichischen Landesregierung dieser Ansicht ist nehme ich nicht an, dass DU meine Strafen wirst zahlen wollen?
Auf welchen Passus begründest du deine Aussage, dass ich mit 130 durch den IG-L 100er brausen darf?
S 70D

Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Die einzigen IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen die ich kenne SIND zeitliche und räumliche Beschränkungen.
In der Steiermark jedenfalls gibt es die ausschließlich auf Autobahnen (eventuell auch auf Autostraßen, da kenne ich keine auf die Schnelle) und immer per digitaler Verkehrsbeeinflussungssystem. Sowas: http://static1.kleinezeitung.at/system/ ... chs726.jpg

Die sind insofern zeitlich beschränkt, weil die je nach Feinstaubwert an- und abgeschaltet werden. Die räumliche Beschränkung ist sowieso gegeben.

Ich bin mir nicht sicher, ob es irgendwo in Österreich noch fixe Verkehrszeichen gibt mit einer dauerhaften IGL Beschränkung. Wäre mir nicht bekannt.

Aber auf jeden Fall fallen die Beschränkungen auf den Autobahnen eindeutig in diese Ausnahmen. So sehe ich das jedenfalls bis zum heutigen Zeitpunkt, weil ich es auch so gelernt habe. Ich werde mich da aber gerne für Euch schlau machen um sicher zu gehen und lege es auch auf einen Selbsttest gerne an - sofern ich mal eine Vignette am i3 kleben habe.
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

Itzi
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Naja, der Gesetzestext ist halt einfach großer Mist und nicht wirklich eindeutig.
Es werden zum einen "Geschwindigkeitsbegrenzungen" und dann noch "räumliche und zeitliche Begrenzungen" aufgezählt und einzeln beschrieben.
Und in der Praxis haben wir es dann aber mit einer Kombination, also einer räumlich und Zeitlich begrenzten Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun.
Sehr geil...
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Etwas ist mir gerade noch aufgefallen, wobei ich, um ganz sicher zu gehen, morgen in der Firma erst nachsehen muss.
An was ich mich erinnern kann ist die Führerscheinfrage 414: http://www.zebra.info/files/Saalfelden/ ... n_2010.pdf

Die Frage gibt es offenbar aber nicht mehr. Sondern nur mehr die, die man im PDF rechts daneben sieht. Was der Hintergrund ist oder ob ich die Frage nur gerade nicht finde, wird sich morgen rausstellen.

Ich bleib dran!

BTW: UND im Gesetzestext bedeutet dass es nur gemeinsam geht, sonst müsste ODER stehen. Könnte auch ein Fehler im Text sein...
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Jetzt hab ich mir mal den ganzen Paragraphen genau und konzentriert durchgelesen... Und weiß nun selbst nicht mehr...

"Als zeitliche und räumliche Beschränkungen gelten insbesondere dauernde oder vorübergehende
1. Verbote für bestimmte Kraftfahrzeugklassen sowie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Abgasklassen,
2. Verbote für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Ladungen,
3. Fahrverbote für bestimmte Tage oder bestimmte Tageszeiten,
4. Anordnungen für den ruhenden Verkehr.

Zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Dauer erhöhter Neigung zu Grenzwertüberschreitungen sowie zum optimierten Einsatz von temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen können flexible Systeme, wie immissionsabhängige Verkehrsbeeinflussungsanlagen, verwendet werden."

Ob das durchgeht beim OGH ist wirklich fraglich.

Ich habe mitlerweile schon einige Anfragen gestartet. Bin neugierig was rauskommt. Aber es wird schon seinen Grund haben, dass die Führerscheinfrage nicht mehr verfügbar ist. Das ist irgendwie an mir vorrübergegangen :oops:
Passiert mir normalerweise nicht und ich hab mich eventuell zu weit aus dem Fenster gelehnt. Sorry dafür, aber drum versuch ich nun alles da Rechtssicherheit zu bekommen, ggf. mit Selbstversuch und OGH Urteil, sollte der Text zu schwammig sein.
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Hallo!

Ich muss einen Fehler eingestehen. Ihr habt recht. Antwort von einer ÖAMTC Juristin:

"Sehr geehrter Herr Dr. XXXX,



An die IG-L-Beschränkungen müssen sich (leider) auch jene halten, die mit Fahrzeugen mit umweltfreundlicher Technologie unterwegs sind, auch wenn diese wenig bis gar keine Stickstoffdioxide ausstoßen. Die Ausnahme gemäß § 14 Abs 2 Z 5 IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) für elektrisch- und erdgasbetriebene Fahrzeuge (Fahrzeuge mit monovalentem Methangasantrieb oder ausschließlich elektrischem Antrieb sowie plug-in-hybrid-elektrische Fahrzeuge) gilt nur für räumliche und zeitliche Beschränkungen. Bei den IG-L-Beschränkungen handelt es sich jedoch um temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen. Somit gelten diese für alle Fahrzeuge. Ein Grund dafür ergibt sich auch aus der Tatsache, dass für alle Fahrzeuge, unabhängig vom Antrieb, eine einheitliche Geschwindigkeit gelten soll um ein gleichmäßiges Verkehrsaufkommen sicher zu stellen (was auch mitentscheidend ist für die Auslösung des IG-L 100ers).

Der ÖAMTC verlangt bei jeder IG-L Novelle eine Ausnahme für derartige Fahrzeuge, bis dato aber leider erfolglos.

In der Hoffnung Ihnen damit geholfen zu haben,

verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen"

Ja, Mist....
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Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

MarkusD
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Ein Grund dafür ergibt sich auch aus der Tatsache, dass für alle Fahrzeuge, unabhängig vom Antrieb, eine einheitliche Geschwindigkeit gelten soll um ein gleichmäßiges Verkehrsaufkommen sicher zu stellen
Dann sollen die Österreicher das I-GL komplett abschaffen, weil der Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung dann letztendlich egal ist.
Alle dürfen die gleiche vorgegebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Ob jetzt wegen hohem Verkehrsaufkommen oder hoher Feinstaubbelastung, schnurz ...
Dann gibt's auch keine Diskussionen und man muß sich als Autofahrer keine Gedanken machen, wie schnell man jetzt gerade im Moment fahren darf, weil unter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung noch eine ganze Litanei an Zusatzschildern angebracht ist, die auf Ausnahmen, einzuhaltende Zeiträume etc. hinweisen.

Gruß
Markus

Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

cmfuchs
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Ich muss euch leider enttäuschen.

§14 des Immissionsschutzgesetzt-Luft (IG-L) ist zwar die einschlägige Rechtsvorschrift. Allerdings sind die Ausnahmen in Abs. 2 nur auf zeitliche und räumliche Beschränkungen anwendbar. Geschwindigkeitsbeschränkungen stellen eine eigene Rubrik von Beschränkungen dar, von welchen es nur eine Ausnahme gibt:

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind lediglich auf Einsatzfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 StVO 1960 und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind, nicht anzuwenden. (letzter Satz §14 Abs2 IG-L)
Da wir leider keine Einsatzfahrzeuge sind, trifft diese Ausnahme nicht auf uns zu!
DAS HEIßT: Auch für uns gilt Tempo 100 !!!

LG Mag. iur. Christine F.

Re: IG-L Geschwindigkeitsbeschränkung

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Da kommst nun nach einem Jahr drauf obwohl es eh schon beantwortet war? ;)
Danke aber für die Mühe.
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