Gewährleistung bei fremdstaalichen Produkten

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Gewährleistung bei fremdstaalichen Produkten

novalek
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Nicht, daß ich ein Rechthaber bin, nur befassen sollte man sich mit dem Thema schon - da die Lade-Artikel keine Bonbon-Preise haben.
Es gibt, so meine Kurzuntersuchung keinen großen Unterschied, am Verfahren, wie man Ware bei einem Verkäufer außerhalb oder innerhalb der EU kauft - ggf. mit Zoll-Aufpreis natürlich.
Nur was ist, wenn die Ware nicht gefällt, nicht funktioniert, defekt oder gefährlich per Konstruktion ist ??

Die EU hat für diese Verkaufs-Fälle nur nationale Rechtsrahmen verabschiedet, die die einzelnen Länder für sich verabschieden und die gelten, so meiner Meinung nach nur für Einwohner des entsprechenden Landes (nicht betrachtet werden hier Produkthaftungs- und Zulassungsgrundsätze).
Als wesentliche Sicherheit für den Käufer gilt daher, die Frage nach dem Sitz des Verkäufers, denn der haftet allein; der Hersteller bleibt außen vor - wie beim Kfz-Kauf auch.

Sitzt der Verkäufer in z.B. Ö, I, Gb oder Ch oder gar in Cn, gilt dessen lokales Recht und kann nur mit einem Anwalt in dessen Land reklamiert werden.
Hingerissen ist man schon, wenn z.B. eine Verkaufs-GmbH in einem außerheimischen Land sitzt und vollmundig und blumig auf deutscher / englicher / französischer WEB-Seite bezüglich Rücknahme und Garantie und Sicherheit und Haftung alles verspricht - aber das oben beschriebene Verfahren gelten soll. Und schließlich noch behauptet, es entspräche allen Sicherheitsvorschriften (unausgesprochen ... den lokalen Vorschriften des Herstellers ...)

Mein Gefühl sagt, kaufe nur bei innerstaatlichen Firmen mit hiesigem Sitz, denn die haftet unkompliziert im eigenen Land nach lokalen Vorschriften.

Für rechtlich vertraute Forums-Mitglieder nun die Frage - sehe ich das richtig ?
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Re: Gewährleistung bei fremdstaalichen Produkten

Maverick78
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Innerhalb der EU kannst du bedenkenlos kaufen, egal woher das Produkt ursprünglich stammt. Es gibt EU-weite Mindestrichtlinien für Endverbraucher. Alles was du von außerhalb beziehst ist ein Glücksspiel. Ich kaufe genau wegen dieser Erfahrung keine Waren mehr direkt ab CN, z.b. Alibaba, sondern suche Importeure in der EU. Diese müssen dann nach EU Recht für Gewährleistung usw aufkommen. Oft ist es mittlerweile so, das man bei einem EU-Händler bestellt und die Ware kommt dennoch direkt aus Fernost. Aber das kann dir egal sein, denn der Kaufvertrag ist in der EU geschlossen.
USA ist meist auch kein Thema, hier gelten aber die Bestimmungen der USA.

Re: Gewährleistung bei fremdstaalichen Produkten

novalek
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Maverick78 hat geschrieben:EU-weite Mindestrichtlinien für Endverbraucher..
Danke, das Stichwort half und wunder mich, was es nicht alles gibt:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbrau ... -garantie/
Allerdings bei dem, was im BlauKasten der WebSeite am Schluß steht, könnte man hellhörig werden:
- es gibt Rügefristen (z.B. für Italien 8 Wochen), ach herrje
- es gibt ein Gewährleistungs-Verweigerungsrecht des Verkäufers - wenn man z.B. ein Produkt erwirbt, das für ein bestimmtes Land zulässig ist, für ein anderes Land nicht --> was dem Käufer u.a. in den AGBs bekannt gemacht wurde (Beispiel-AGB: "Alle Produkte entsprechen den Zulassungsbedingungen- und Vorschriften in Malta" -- das wäre dann offensichtlich "wissentlicher Erwerb einer magelhaften Ware, da die im Ziel-Land ggf. nicht benutzt werden dürfte).
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