Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

Guy
  • Beiträge: 4460
  • Registriert: Fr 26. Aug 2011, 15:52
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 504 Mal
Administrator
read
Aus der allgemeinen Afa-Tabelle könnte für die Ladeinfrastruktur der Punkt Ladeaggregate zutreffend sein. Das bedeutet allerdings eine Abschreibungsdauer von 19 Jahren, was in meinen Augen doch eher unrealistisch ist. Angesichts der Weiterentwicklung, muss man damit rechnen, dass die heutigen Schnelllader und Typ 2 Ladesäulen vielleicht in 10 Jahren schon überholt sind.

Im Vergleich dazu nennt die Tabelle für den Steinkohlebergbau für mobile Batterieladestationen 8 Jahre und für stationäre 10. Die Tabelle für Heil-, Kur-, Sport und Freizeitbäder nennt ebenfalls eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren. Das käme einer realistischen Nutzungsdauer schon näher.

Habt ihr bereits gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer durchgesetzt? Und wenn ja, mit welchen Argumenten?
Anzeige

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
read
es gilt natürlich die "betriebsgewöhnliche "Nutzungsdauer. Wenn die von kürzerer Dauer ist, kann man von der amtlichen Afa-Tabelle abweichen

Beispiel: Früher haben sich Architekten in der Regel alle 2 Jahre einen Computer angeschafft, üblich war eine Nutzungsdauer von 6 Jahren (ist schon sehr lange her). Man konnte anhand der ständigen Neuanschaffungen also kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern nachweisen
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

TeeKay
read
Geht es um eine Wallbox oder eine Ladesäule? Wenn es eine Wallbox ist, könnte sie netto weniger als 1.000 Euro gekostet haben. Damit bietet es sich an, die in den über 5 Jahre abzuschreibenden Sammelposten zu packen. Das gibt dann keine weiteren Nachfragen vom Finanzamt, wie es bei einer Abweichung von den Afa-Tabellen möglich wäre.

Eine weitere Möglichkeit besteht in Sonderabschreibungen, die jedoch zahlreiche Voraussetzungen haben.

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
read
TeeKay hat geschrieben:Geht es um eine Wallbox oder eine Ladesäule? Wenn es eine Wallbox ist, könnte sie netto weniger als 1.000 Euro gekostet haben. Damit bietet es sich an, die in den über 5 Jahre abzuschreibenden Sammelposten zu packen. Das gibt dann keine weiteren Nachfragen vom Finanzamt, wie es bei einer Abweichung von den Afa-Tabellen möglich wäre.

Eine weitere Möglichkeit besteht in Sonderabschreibungen, die jedoch zahlreiche Voraussetzungen haben.
Das geht aber nur (poolabschreibung) , wenn man sich gegen gwg Abschreibung entschieden hat
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

TeeKay
read
Bis 150 Euro netto darf auch bei Bildung eines Sammelpostens sofort abgeschrieben werden. Lediglich die Güter zwischen 150 und 410 Euro müssen dann zwingend in den Sammelposten.

Muss man dann einfach mal schauen, ob man mehr Güter zwischen 150 und 410 Euro oder zwischen 410 und 1000 Euro hat (die länger als 5 Jahre abzuschreiben wären).

Auf jeden Fall kanns sinnvoll sein, lang abzuschreibende Güter gezielt so zu kaufen, dass die Schwellwerte nicht überschreiten werden, um sie entweder sofort oder per Sammelposten abzuschreiben. Also z.B. lieber die billige WallB- statt die teure Mennekes-Wallbox nehmen. :)

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
read
Noch einmal zurück zur eigentlichen Thematik.

Die AfA Tabellen werden unter anderem aus so genannten Richtsatzprüfungen ermittelt. Bis hier die Finanzverwaltung mit einer sinnvollen Nutzungsdauer aufwartet, wird noch lange dauern.

Daher ist es umso wichtiger, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in den Fokus zu rücken.

Aus der "Hüfte geschossen" würde ich eine ND von 6-10 Jahren ansetzen, vermutlich eher Richtung 8 oder 10 Jahre.

Allerdings kommt es halt auch erheblich auf die Planung des Unternehmens an, wie lange so eine Säule im Einsatz sein soll.

Bei einer Wallbox im privaten Bereich sehe ich 10 Jahre als realistisch an, einen Schnelllader kann ich mir auch bei 6 Jahren vorstellen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
  • 1fcb
  • Beiträge: 88
  • Registriert: Mi 21. Sep 2016, 10:55
  • Hat sich bedankt: 3 Mal
  • Danke erhalten: 11 Mal
read
fridgeS3 hat geschrieben:Noch einmal zurück zur eigentlichen Thematik.

Die AfA Tabellen werden unter anderem aus so genannten Richtsatzprüfungen ermittelt. Bis hier die Finanzverwaltung mit einer sinnvollen Nutzungsdauer aufwartet, wird noch lange dauern.

Daher ist es umso wichtiger, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in den Fokus zu rücken.

Aus der "Hüfte geschossen" würde ich eine ND von 6-10 Jahren ansetzen, vermutlich eher Richtung 8 oder 10 Jahre.

Allerdings kommt es halt auch erheblich auf die Planung des Unternehmens an, wie lange so eine Säule im Einsatz sein soll.

Bei einer Wallbox im privaten Bereich sehe ich 10 Jahre als realistisch an, einen Schnelllader kann ich mir auch bei 6 Jahren vorstellen.
Falls man eine mobile LAdebox benutzt. Kann man die nicht einfach als Ergänzung des "Wirtschaftsgutes E-Auto" über die Nutzungsdauer des Autos mitabschreiben? Entsprechend einer Sonderausstattung? Haken wäre halt, dass die Ladebox nicht mit dem Auto fest verbaut ist und nach Verschrottung des Autos natürlich anderweitig verwendbar wäre...
1x Polestar 2, 1x Renault Zoe R40 Intens, 3x E-Bikes, 1x E-Rasenmäher, 1x E-Saug-Wischroboter

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
read
1fcb hat geschrieben: Falls man eine mobile LAdebox benutzt. Kann man die nicht einfach als Ergänzung des "Wirtschaftsgutes E-Auto" über die Nutzungsdauer des Autos mitabschreiben?
Nein, kann man nicht, da die mobile Ladebox ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut ist und daher eigentständig abgeschrieben werden muss.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
  • 1fcb
  • Beiträge: 88
  • Registriert: Mi 21. Sep 2016, 10:55
  • Hat sich bedankt: 3 Mal
  • Danke erhalten: 11 Mal
read
fridgeS3 hat geschrieben:
1fcb hat geschrieben: Falls man eine mobile LAdebox benutzt. Kann man die nicht einfach als Ergänzung des "Wirtschaftsgutes E-Auto" über die Nutzungsdauer des Autos mitabschreiben?
Nein, kann man nicht, da die mobile Ladebox ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut ist und daher eigentständig abgeschrieben werden muss.
Ja, das dachte/befürchtete ich. Da die mobilen Ladeboxen netto unter 1000€ kosten, bietet sich dann ja die Poolabschreibung über 5 Jahre an.
1x Polestar 2, 1x Renault Zoe R40 Intens, 3x E-Bikes, 1x E-Rasenmäher, 1x E-Saug-Wischroboter

Re: Abschreibungsdauer Wallbox, Ladesäule, Schnellladesäule

USER_AVATAR
read
1fcb hat geschrieben: Ja, das dachte/befürchtete ich. Da die mobilen Ladeboxen netto unter 1000€ kosten, bietet sich dann ja die Poolabschreibung über 5 Jahre an.
Warum Poolabschreibung?? Das ist eine Entscheidung, die man nur im Kontext der anderen steuerlichen Umstände treffen kann.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag