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Kein (Lade-)Anschluss unter dieser (Haus-)Nummer

Bild: Johannes Wiesinger / pixelio.de
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Dass sich noch nicht jeder ein Elektroauto kaufen will, kann man ja verstehen. Aber Early Adoptern noch Steine in den Weg legen? Leider ist genau das in München passiert. Ein Wohnungseigentümer wollte sich an seinem Stellplatz in der Tiefgarage eine Ladesäule montieren. Aber die Eigentümergemeinschaft war dagegen und hat nun auch vor Gericht recht bekommen.

Eine crOhm-Box für zu Hause. Bild: comobility

Es ist ein klarer Pluspunkt für das E-Auto. Wenn man morgens einsteigt, ist die Batterie wieder voll. Aber das geht nur, wenn auch eine Steckdose vorhanden ist – klar.

Ein Münchner Elektromobilist wollte auch in seiner Tiefgarage eine Wallbox montieren lassen, hätte aber dazu ein Kabel von seinem Stellplatz zu einem gemeinschaftlichen Verteilerkasten legen müssen. Das Wort „gemeinschaftlich“ ist entscheidend, denn aufgrund dessen konnte andere Wohnungseigentümer ein Veto einlegen.

Selbst das Landgericht München konnte da wenig tun. Die Verlegung des Kabels sei eine bauliche Veränderung und somit hätten alle Miteigentümer auch ein Mitspracherecht. Nur leider bleibt es bei der Mehrheit in diesem Fall bei einem klaren „Nein“.

Der Mieterverbund lenkt ein, dass es sicher noch eine Lösung gibt, z.B. wenn ein privater Zähler zwischengeschaltet und das Kabel als „Privateigentum“ definiert wird. Das klingt erstmal nach viel Bürokratie. Und dabei hatten das Bundesumwelt- und Justizministerium bereits im Frühjahr bekanntgegeben, dass man das Laden von Elektroautos in Tiefgaragen durch Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht erleichtern wolle. Nur die Frage bleibt wie – und darauf hat man auch in Berlin noch keine Antwort.

Abhilfe kommt aus Brüssel. Die EU will zumindest die Vorverkabelung für private Ladestationen bei Neubauten mit mindestens zehn Stellplätzen ab 2025 verpflichtend machen.

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15 Kommentare zu “Kein (Lade-)Anschluss unter dieser (Haus-)Nummer

  1. Passiert in im E-Auto-freundlichen Norwegen leider auch. Dort wird man solche Wohnungen bzw. Häuser mit solchen Bedingungen nur schlecht wieder los, denn da will da auch nicht jeder mehr wohnen. 😉

  2. Die Installation eines verblompten Zählers ist wohl selbstmurmelnd. Ich verbrauche im Jahr 4000 kWh an Ladung, das sind 1200 Euro Stromkosten.

  3. Das Problem hatte ich auch, aber glücklicher Weise eine freundlichere und aufgeschlossenere Eigentümergemeinschaft. Die hat mir die Anbringung einer Steckdose mit Zähler erlaubt. Allerdings nur Schuko. Wenn das nicht geht, wird’s schwierig, wie man ja gesehen hat. Vlt kann man sich in der Nachbarschaft einen Garagenplatz mit Steckdose mieten und den eigenen ohne Steckdose vermieten an Leute, die 2 Autos haben. Wenn die ETG nicht will, no way :(.

  4. Tja ohne Zwischenzähler geht ja mal gar nicht, das sollte schon klar sein.
    Und von hier aus beurteilen, ob die erforderlichen baulichen Maßnahmen durchführbar sind und zu welchem Preis ist auch nicht möglich.
    Wir leben immer noch in einer Demokratie.
    Wenn die Eigentümergemeinschaft einen gemeinsamen Beschluss fasst, sollte man den in diesem Sinne auch akzeptieren.
    Es ist halt bitter, wenn eine Eigentümergemeinschaft aus Prinzip oder Protest, uneinsichtig ist.
    Früher waren es die Satellitenschüsseln auf dem Balkon, jetzt werden es die Stromanschlüsse in den Tiefgaragen sein welche die Gerichte beschäftigen.
    Herr wirf Hirn vom Himmel.
    Das Problem fehlender Steckdosen wird mit der Verbreitung der Elektrofahrzeuge immer größer werden.
    Wenn ich da an all die Laternenparker denke, denen bleibt gar nix anderes übrig als weiter einen Verbrenner zu fahren.
    Noch nicht einmal öffentliche Parkhäuser haben an jedem Parkplatz eine einfache Schukosteckdose, es fehlt selbst der kleinste gemeinsame Nenner, daran muss noch gearbeitet werden.

  5. Das wäre mir auch passiert.
    Glücklicherweise habe ich den TOP bei der diesjährigen Eigentümerversammlung angemeldet und es war der alte und der neue Verwalter anwesend. Mit dem neuen, jungen Verwalter hatte ich mich im Vorfeld abgestimmt, er hatte sich auch mit dem Haus- und Hofelektriker die Gegebenheiten vor Ort angesehen und die Abstimmung positiv moderiert. Im Ergebnis gab es keine Gegenstimme und eine bereits installierte Schuko-Steckdose für mich.
    Wäre es nach dem alten, jetzt verrenteten Verwalter gegangen, wäre das nicht wirtschaftlich (obwohl ich sämtliche Kosten selbst getragen habe) gewesen und nicht ausrollbar auf alle Eigentümer gewesen.
    Das Gegenargument des jungen Verwalters: solange der Anteil der E-Mobilität nicht größer 50% ist, hält das unser Stromnetz aus. Und bis dahin muss eh eine neu Stromanlage installiert werden.
    Witzigerweise hatten sich während der Eigentümerversammlung auch einige Eigentümer für die Elektromobilität interessiert und hatten dies aufgrund fehlender Lademöglichkeiten nicht in Betrachtung gezogen.

    Wichtig: so ein Thema muss meines Erachtens vorher besprochen werden und man sollte sich Allianzen schaffen.

    Gruß,
    Nono.

  6. Diese bösen Miteigentümer und diese bösen Gerichte verbieten dem armen Elektroautobesitzern Bauarbeiten in der Tiefgarage und wollen dann auch noch Geld für den Strom! „Ironie“

    Aber im Ernst. Der Artikel ist sehr einseitig, ohne Quellenangabe und veraltet.
    Objektiver Bericht vom Juni 2016 siehe:
    http://ecomento.tv/2016/07/06/gericht-untersagt-wohnungseigentuemer-ladestation-fuers-elektroauto/

  7. Das ist absolut nicht nach vollziehbar warum man da gegen sein sollte. Der Strom wird dem Nutzer per Zähler zugerechnet,fertig. Aber hier haben die negativ Berichte unserer Presse sicher auch mitgeholfen. Was man da für falsche Horror Meldungen liest, bleiben solche Reaktionen nicht aus. Aufklärung ist hier angesagt.

  8. Daran sieht man sehr gut das Grundproblem der batterielektrischen Elektromobilität.
    Der Hintergrund dieser Entscheid war nämlich, dass bei einem Ja das ja dann grundsätzlich jedem Eigentümer zugestanden wäre und somit dann am Ende die Kapazitäten und Stabilität des Hausanschlusses gefährdet hätte. Bzw. hier wahrscheinlich dann Anpassungen notwendig werden würden,die dann schnell teuer werden können, z.b neues Anschlusskabel legen, etc.
    Daher solange einzelne laden wollen, wo auch immer, ist das alles kein Problem . Sobald die Masse laden will stößt man ziemlich schnell an die Grenzen unserer heutigen Infrastruktur.

  9. @Volker Die Eigentümergemeinschaft war dagegen, weil der E-Autobesitzer den Gemeinschaftsstrom dafür missbrauchen wollte. Da wäre ich auch dagegen gewesen. Hätte von vornherein der Bedarf eines eigenen Zählers im Raum gestanden, hätte da niemand etwas dagegen gehabt. Den meisten wäre das dann egal gewesen.

  10. Nö. Das Problem liegt schon in der Aufklärung. Kürzlich meinten Omas im TV, ein E-Auto würde den gesamten Strom aus dem Haus entziehen. In dem Bericht ging es um einen alten ampera, der 230 Volt laden wollte. Aber im Keller stehen die Trockner und laufen rund um die Uhr. nenene, Aufklärung tut gut!

    Kaum jemand wird in Erwägung ziehen, eine 43 kw Ladesäule in der TG zu installieren…

  11. @akg Sorry , hab ich wohl übersehen. Das geht natürlich nicht.
    Wenn man wie ich nach einer neuen Wohnung sucht , ( meine Persönliche Erfahrung ) und einer Ladenmöglichkeit fragt , mit Kosten übernahme für den Zähler wird am schon Dämmlich angeschaut. Und die Wohnung wird garantiert jemand anders bekommen.

  12. Kann das Urteil sehr gut nachvollziehen, es ist eben nicht sein Strom sondern der der Gesamtheit. Zähler gibt es schon ab 50 € digital und MID konform für Drehstrom, für Wechselstrom noch günstiger und der Einbau wird warscheinlich nicht die Welt kosten. Man sieht das „Problem“ ist eigentlich keins nur die altbekannte Angst vor neuem ist hier leider wieder präsent, weshalb ich ein Gesetz dazu sehr gut finden würde. Wenigstens kommt einem hier die Mietergemeinschaft nicht mit irgendwelchen angeblich explodierenden Akkus 🙂

  13. Hatte ich auch das Problem. Zwar schon 2012 und bei mir wäre der Wallboxanschluss direkt an meinem Stromzähler angeschlossen worden. Aber die Eigentümergemeinschaft war dagegen Ich habe dann immer ein Verlängerungskabel aus dem Küchenfenster im 3. Stock geworfen und mein Auto so geladen. Gefällt den Eigentümern scheinbar auch besser, weil sich niemand beschwert hat.

  14. Das Problem habe wir in unserem Garagenhof auch. Die Gemeinschaftsinstallation gibt es nicht her, dass in den Garagen geladen werden kann. Daher ist jetzt die Idee einen Ladeanschluss direkt am Hauptverteiler zu installieren. Das Problem ist nur die LSV, da der Anschluss dann öffentlich wäre. Einfach da einige Schukodosen zu installieren mit Zwischenzähler wäre demnach nicht möglich.

  15. Das Problem bei älteren Häusren und deren Garagen besteht unter anderm in der Absicherung. Ich hatte auch endlose Diskussionen mit meinen Miteigentümern, und besonders mir einem einzelnen Herren. Ein echtes Argument der Gegner war, dass während des Ladens das Netz wohl keine weiteren Verbraucher verkraften würde. In den Garagen gibt es nur Licht, und in eingen wenigen selbst eingebaute Steckdosen. Sechs Garagen hängen alle zusammen an einer 16A Sicherung. Für ein paar 40Watt Birnen und Auto saugen sicher ausreichend. Ich konnte aber glaubhaft darlegen, dass die Ladeleistung mit weniger als 3kwh keine trotz weitere genügsamer Verbraucher zu keiner Überlastung führen würde. Schlußendlich wurde einrecht diplomatischer Entschluß gefällt. Ich darf meinen Smarty weiter laden, bis ein zweiter Eigentümer/Mieter einer Garage ebenfalls den Wunsch hegt, laden zu wollen. Da zwei Autos tatsächlich zu viel sind, erlischt meine Ladeerlaubnis, und dem Ansinnen des zweiten Elektrofahrers wird nicht stattgegeben. Entweder alle, oder keiner. Bei der Struktur der Eigentümer/Mieter dürfte ich noch sehr, sehr lange meinen Smarty an die Steckdose hängen können.
    Zum Thema Zwischenzähler möchte ich noch sagen, dass die Verwaltung dafür ihr OK geben muss, die Artbeit von einem Fachmann durchgeführt werden muss, und es muss ein geeichter Zähler sein!

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