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Ladesäulenverordnung II: Schluss mit Insellösungen?

Bild: diema Pixabay
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Schon im November könnte die Ladesäulenverordnung ein Update erhalten. Dann soll die Authentifizierung und Bezahlung an allen Ladesäulen vereinheitlicht werden, so das E-Autofahrer keine Verträge mit den unterschiedlichen Betreibern abschließen müssen.

Bild: Hubject GmbH
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Hat man auch die richtige Karte dabei, um an der gewünschten Säule Strom zu tanken? Diese Frage könnten bald der Vergangenheit angehören, denn das Wirtschaftsministerium will, dass in Zukunft an jeder Ladesäule in Deutschland bargeldlos mit Kreditkarte, PayPal oder einer belieben Anbieter-App bzw. mobile Webseite bezahlt werden kann. Auch ohne Kunde bei dem jeweiligen Ladesäulen-Anbieter zu sein.

Mit seinem Produkt „intercharge“ hat sich das internationale Konsortium Hubject dieses Ziel bereits seit 2012 auf die Fahne geschrieben und dort begrüßt man die geplante Erweiterung der Ladesäulenverordnung. Laden ohne vorher einen Fahrstromvertrag abzuschließen – genau das würde der Elektromobilität hierzulande den nötigen Schwung geben.

Die Ladesäulenverordnung I war erst im März in Kraft getreten. Damals wurde festgelegt, dass alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit allen gängigen Elektrofahrzeugen kompatibel sein müssen. Bestehende Ladesäulen waren von den technischen Mindeststandards ausgenommen. Mit der Erweiterung kann das natürlich auch der Fall sein – aber vielleicht ist sie Ansporn genug, dass manch „dumme“ Ladesäule mit einer „intelligenten“, also mit Internetverbindung, ersetzt wird. Die Einbindung von intercharge oder einer intercharge-ähnlichen Lösung ist dann kein Problem mehr.

Die Ladesäulenverordnung II könnte Experten zufolge bereits im November dem Bundesrat vorgelegt werden und noch vor Ende des Jahres in Kraft treten.

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9 Kommentare zu “Ladesäulenverordnung II: Schluss mit Insellösungen?

  1. Müssen diese oberflächlich-falschen Meldungen a la dpa auf Goingelectric immer sein? Uns E-Autofahrern ist doch bekannt, dass es funktionierendes Roaming zu den allermeisten öffentlichen Ladesäulen heute schon gibt. Das BMWi presst die heute bereits etablierten Lösungen nur in ein von der Stromversorger-Lobby vorgegebenes enges Korsett.

  2. Das ist nur zu begrüßen. Erst gestern habe ich im Saarland mit einer EC-Karte, wie sie an jedem Geldautomaten funktioniert, geladen und habe mich gefragt, warum das nicht uberall so ist.
    Mit meiner NewMotion-Karte kann ich jedenfalls im Rheinland nichts anfangen, da dominiert RWE. Es gibt viele weitere Beispiele für die Vielfalt der Karten. Es kann nur besser werden.

  3. Warum überhaupt diese vielen Ladekarten? Jeder Parkschein- und Zigarettenautomat kann das seit Jahrzehnten besser.

  4. An den neuen Ladesauelen mit fest instalierten Typ 2 Kabel werden alle Fahrzeuge mit Typ 1 Anschluss prinzipiell am Laden gehindert!! Dies widerspricht dem freien Zugang fuer alle gaengigen E-Fahrzeuge (z.B. Leaf, Ampera, usw.) Hier fehlt die Pflicht eine zusaetzliche Typ 2 Buchse fuer Adapterkabel einzubauen.

  5. Diese Verordnung ist dringend nötig, wenn die E-Mobilität aus dem Nischen-Dasein heraus und massenkompatibel werden will. Und das ist ja doch wohl auch das Ziel aller.
    Ich benötige zum Benzin-Tanken heute auch kein Roaming und keine Anbieter wie TNM oder Plugserving, die letztendlich auch nur den Missstand der jetzigen Situation versuchen, erträglicher zu machen. Dazu kommt noch ein höchst unterschiedliches Bedienkonzept der Säulen: Karte, App oder SMS. Das alles ist nur hinderlich.
    Es gibt anerkannte Zahlungsmittel, die in anderen Bereichen, z.B. Tankstelllen ausgezeichnet funktionieren. So einfach muss auch das Aufladen des Akku werden.
    Die vielen engagierten Privatleute, die Ihre Drehstromsteckdose oder Garagen-Wallbox auch anderen zur Verfügung stellen, sind doch von der Verordnung nicht berührt. Mir ist deshalb die Ablehnung in weiten Bereichen der Community schlicht unverständnlich.

  6. Erstmal müßte eine Kennzeichnungspflicht für Ladepunkte kommen, damit die nicht immer zugeparkt sind wie bei Tank + Rast. Dann sollten die Lade-Kosten überall transparent angegeben werden, auch bei Roaming und barrierefrei, also auch für Nicht-Smartphone-Fahrer. Für die Steckdose im Hotel und bei Ladepunkten an Restaurants muss der Betrieb auf Minimalbasis möglich bleiben, sonst schrauben die die vorhandenen Wallboxen sofort wieder ab.
    Ich hoffe die Version II wird keine Verkomplizierung und Behinderung der E-Mobilität durch die Hintertür!

  7. Dann müsste aber TESLA auch alle neuen Supercharger für die allgemeinheit öffnen…

  8. Wieso? Die Supercharger sind meines Wissens nach keine öffentlichen Ladestationen. Sie sind im Privatbesitz von Tesla und die können da beschränken wer da wie laden kann. Anders sieht das aus, wenn jemand Ladestationen kommerziell betreibt. Das macht Tesla (derzeit) nicht.

  9. „… dass manch „dumme“ Ladesäule mit einer „intelligenten“, also mit Internetverbindung, ersetzt wird. “

    Ja köstlich! Das produziert ja auch gar keine Zusatzkosten und Internet ist ja auch immer und überall verfügbar. Manche haben schon Angst vor einem Strom-BlackOut …

    Es gab mal die Lösung für Kleinstbeträge über den Geldchip jeder EC-Karte – offline mit gerngsten Kosten für die Betreiber. Aber da erfolgt halt das Bezahlen anonym wie mit Bargeld und genau das ist den Lobbyisten wohl ein Dorn im Augen – man will die Nutzerdaten …

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